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Full text: 5: Nationale Folgerungen aus dem Inkrafttreten des UN- Seerechtsübereinkommens

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Axel Werbke 
wendbar und sachlich gerechtfertigt ist. Für das Gesamtsystem werden in den 
nächsten Jahren zweifellos Impulse wirksam werden, die von der Einführung 
des International Ship Management Code der IMO ausgehen und bisher ver 
nachlässigte Fehlerquellen betreffen. Es wird darauf ankommen, daß an der 
Praktizierung dieses Systems alle Staaten - Industrie- wie Entwicklungslän 
der 37 - aktiv mitwirken. 
So komme ich am Schluß noch einmal auf den Vergleich der Seerechtspraxis 
„Modell 2000“ mit der Praxis der Seekarten zurück. Die Seekarte des 21. Jahr 
hunderts „ECDIS“, an deren Entwicklung Deutschland - vor allem durch das 
Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie - führenden Anteil hat, wird 
ein elektronisches Gesamtinformationssystem einschließlich der Verarbeitung 
der Positionsdaten eines präzisen Funkortungssystems zur Grundlage haben. 
Eine Datenfernübertragung soll beschleunigt die erforderlichen Aktualisierun 
gen ermöglichen. Die „maritimen“ Juristen sind aufgefordert, hieran Maß zu 
nehmen - mit dem normativen Gesamtinformationssystem SRÜ unter dem Arm 
und den Aufgaben der Zukunft im Blick. 
37 
Vgl. A. Werbke a.a.O. oben Fn. 14.
	        
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