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Nutzung der Meere
Nutzung der Meere
„Offshore“ bedeutet im buchstäblichen Sinn vor der
Küste, auf der offenen See und wird inzwischen sy
nonym für all die komplexen Aktivitäten und Planun
gen verwendet, die im Meer vor der Küste eines
Landes durchgeführt werden. Nach dem Seerechts
übereinkommen der Vereinten Nationen können
Gebiete bis zu 200 Seemeilen (sm) als ausschließ
liche Wirtschaftszone (AWZ) bzw. in Bezug auf
Bodenschätze als Festlandsockel beansprucht wer
den. Deutschland kann in seiner AWZ, die sich an
diese 12-Seemeilen-Grenze anschließt, bestimmte
souveräne Rechte ausüben, obwohl die AWZ nicht
zum Hoheitsgebiet zählt. Hierzu gehört die exklusive
Nutzung von Bodenschätzen und wirtschaftlichen
Zwecken dienende Anlagen, zum Beispiel Offshore-
Windenergieanlagen (WEA).
Schon seit langem spielt der Offshore-Bereich nicht
nur für die traditionellen Nutzungen Schifffahrt,
Fischerei und Tourismus sondern auch bei der Roh
stoff- und Energiegewinnung eine zentrale Rolle.
Sand und Kies, Öl und Gas werden aus dem Meer
gewonnen. Rund 8000 Plattformen sind weltweit im
Einsatz. Mehr als ein Drittel des Bedarfs der Euro
päischen Union wird inzwischen durch die Öl- und
Gasförderung in der Nordsee gedeckt. Auch bei der
Entwicklung von regenerativen Energien rücken die
Meere immer stärker ins Blickfeld. Als Teil der Nach
haltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung
zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Ener
gien bis 2010 deutlich zu erhöhen. Dabei soll der
Betrieb von großen Windparks in der Nord- und Ost
see für einen am Nachhaltigkeitsgrundsatz orientier
ten Energiemix der künftigen Energieversorgung der
Bundesrepublik Deutschland einen wichtigen Beitrag
leisten.
Windenergieanlagen
ln Deutschland ist das BSH nach §2 der Seeanla
genverordnung (SeeAnlV) zuständig für die Geneh
migung von Anlagen in der AWZ von Nord- und Ost
see.
36 Anträge auf Errichtung von Offshore-WEA wurden
seit September 1999 beim BSH gestellt, 2004 gin
gen drei neue Anträge ein. Für insgesamt 32 Projekte
(27 Nordsee, 5 Ostsee) laufen derzeit Genehmi
gungsverfahren für Offshore-WEA und stromabfüh
rende Kabel (Stand: 5/2005). Im Jahr 2004 gingen
nur noch drei neue Anträge für Windparks ein. Das
Jahr war insbesondere dadurch geprägt, dass eine
Vielzahl der gestellten Anträge entscheidungsreif
wurden. Nach Vorlage von Umweltverträglichkeits
studien wurden für neun Verfahren Erörterungs
termine durchgeführt.
Nach einer ersten Genehmigung im November 2001
(PROKON Nord) und einer zweiten im Dezember
2002 (Butendiek) konnten im Jahr 2004 fünf weitere
Vorhaben genehmigt werden. Dies betraf die Vor
haben Borkum Riffgrund (PNE2, 77 WEA), Borkum
Riffgrund West (Energiekontor, 80 WEA) nördlich der
ostfriesischen Inseln, die Vorhaben Amrumbank
(EON-Energys, 80 WEA) und Nordsee-Ost (WINKRA,
80 WEA) sowie das Vorhaben Sandbank 24 (Sand-
bank24 GmbH, 80 WEA). Im Rahmen der Genehmi
gung für das Vorhaben Amrumbank wurde auch die
Errichtung einer Messplattform westlich Amrum ge
nehmigt. Mit dieser Messplattform, die bereits im
Frühjahr 2005 errichtet wurde, sollen insbesondere
die Windverhältnisse aber auch andere Umweltfak
toren am späteren Windparkstandort ermittelt wer
den. Allen Entscheidungen gingen intensive Unter
suchungen der Meeresumwelt und der Sicherheits
belange der Schifffahrt an den geplanten Standorten
voraus.
Im Bereich der Ostsee wurden im Dezember wegen
einer anzunehmenden Gefährdung der Meeresum
welt zwei Anträge auf Genehmigung von Offshore
Windparks abgelehnt. Nach intensivsten Recher
chen, die sich auf die in den marinen Naturräumen