Nutzung der Meere
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des Adlergrundes und der Pommerschen Bucht vor
kommenden grenzüberschreitenden Seevogelpopu
lationen bezogen, wurde der mit den Anlagen ver
bundene Verlust an Lebensraum für geschützte See
vogelarten als nicht hlnnehmbar beurteilt.
Mit einer Genehmigung des BSH für den Windpark
und das stromabführende Kabel Ist allerdings nicht
gleichzeitig das gesamte Projekt genehmigt, da sich
die Zuständigkeit des BSH nicht auf das Küstenmeer
erstreckt. Raumordnungsverfahren für eine Kabel
trasse durch das Küstenmeer, die je nach Bundes
land unterschiedlichen Genehmigungen nach Bun-
deslmmlsslonsschutzgesetz und Landesumweltrecht,
eine Genehmigung nach Wasserstraßengesetz so
wie für die Stromeinspeisung In das Stromverbund
system müssen gesondert erfolgen. Die Antragsteller
müssen daher mehrere Verfahren bei verschiedenen
Behörden zeltglelch betreiben. Nach den bisherigen
Erfahrungen erfolgen die ersten Schritte Im Verfahren
beim BSH. Hierbei erhalten sie wegen der breiten
Beteiligung aller Interessengruppen ein realistisches
Bild über die Erfolgsaussichten des Gesamtpro
jektes.
Belm BSH liegen Insgesamt 10 Anträge für stromab-
leltende Kabel vor, die den In Windparks erzeugten
Strom In Richtung des terrestrischen Stromnetzes
transportieren sollen, davon acht In der Nordsee und
zwei In der Ostsee. Hintergrund dieser teils geson
dert beantragten Vorhaben Ist der Umstand, dass
dieses Kabel genehmlgungsrechtllch vom Bauvor
haben Windpark Isoliert zu bescheiden Ist.
Erstmals wurde 2004 auch die Kabelanblndung
eines Windparks für den Bereich der AWZ und - von
der Bezirksregierung Weser-Ems für den Bereich
des Küstenmeers und den dortigen Nationalpark
Wattenmeer - genehmigt. Somit Ist das bereits 2001
vom BSH für 12 WEA zugelassene Vorhaben Borkum
West von PROKON Nord nunmehr - als erstes In
Deutschland - mit allen erforderlichen Zulassungen
für den „nassen“ Bereich ausgestattet, so dass der
Projektentwickler weitere mit der Realisierung ver
bundene Fragen u.a. der Finanzierung, Versicherung
und offshoretaugllchen Anlagentechnik vorantreiben
kann.
Da alle Projekte In der AWZ In Bereichen großer
Wassertiefen (15-35 Meter) beantragt worden sind,
die durch den Seeverkehr genutzt werden, stellen
die geplanten Anlagen ein potenzielles Hindernis für
die Seeschifffahrt dar. Daher werden alle Antragstel
ler verpflichtet, eine Risikoanalyse vorzulegen, die
u.a. die Entrlttswahrschelnllchkelt einer Kollision
Schlff/WEA beschreibt und berechnet. Die besondere
Bedeutung der Schifffahrt wird auch dadurch hervor
gehoben, dass die Wasser- und Schifffahrtsdirektio
nen aufgrund Ihrer besonderen Fachkompetenz
Zustimmungsbehörden Im Rahmen des Genehmi
gungsverfahrens sind.
Ferner werden die Interessen der Marine/Bundes
wehr, sowie die Fischerei, bergrechtllche Unterneh
mungen (Sand-, Kiesabbau, Öl- und Gasexploratlon)
und Anlagen Dritter (Telekommunikationskabel,
Stromleltungen und Gasplpellnes) behandelt. Die
Verpflichtung zum Rückbau der Anlagen nach einer
Außerbetriebnahme und Aufgabe der Anlage Ist be
reits In der Seeanlagenverordnung enthalten und
wurde In den bisherigen Genehmigungsbescheiden
durch die Forderung einer Bankbürgschaft von vorn
herein abgesichert.
Im Verfahren wird eine Intensive Prüfung der etwai
gen Auswirkungen auf die marine Umwelt am Maß
stab einer Umweltverträgllchkeltsprüfung (UVP)
durchgeführt, die das Maß an Transparenz für die
Interessierte Öffentlichkeit erhöht, da sich jedermann
zu den öffentlich bekannt gemachten und ausgeleg
ten Plänen äußern kann. Im Rahmen der UVP werden
Naturschutzbelange (Schweinswale, Robben, Fische,
Vögel, Benthos und Sedimente) umfassend betrach
tet und diskutiert.