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Full text: Jahresbericht 2004

Nutzung der Meere 
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des Adlergrundes und der Pommerschen Bucht vor 
kommenden grenzüberschreitenden Seevogelpopu 
lationen bezogen, wurde der mit den Anlagen ver 
bundene Verlust an Lebensraum für geschützte See 
vogelarten als nicht hlnnehmbar beurteilt. 
Mit einer Genehmigung des BSH für den Windpark 
und das stromabführende Kabel Ist allerdings nicht 
gleichzeitig das gesamte Projekt genehmigt, da sich 
die Zuständigkeit des BSH nicht auf das Küstenmeer 
erstreckt. Raumordnungsverfahren für eine Kabel 
trasse durch das Küstenmeer, die je nach Bundes 
land unterschiedlichen Genehmigungen nach Bun- 
deslmmlsslonsschutzgesetz und Landesumweltrecht, 
eine Genehmigung nach Wasserstraßengesetz so 
wie für die Stromeinspeisung In das Stromverbund 
system müssen gesondert erfolgen. Die Antragsteller 
müssen daher mehrere Verfahren bei verschiedenen 
Behörden zeltglelch betreiben. Nach den bisherigen 
Erfahrungen erfolgen die ersten Schritte Im Verfahren 
beim BSH. Hierbei erhalten sie wegen der breiten 
Beteiligung aller Interessengruppen ein realistisches 
Bild über die Erfolgsaussichten des Gesamtpro 
jektes. 
Belm BSH liegen Insgesamt 10 Anträge für stromab- 
leltende Kabel vor, die den In Windparks erzeugten 
Strom In Richtung des terrestrischen Stromnetzes 
transportieren sollen, davon acht In der Nordsee und 
zwei In der Ostsee. Hintergrund dieser teils geson 
dert beantragten Vorhaben Ist der Umstand, dass 
dieses Kabel genehmlgungsrechtllch vom Bauvor 
haben Windpark Isoliert zu bescheiden Ist. 
Erstmals wurde 2004 auch die Kabelanblndung 
eines Windparks für den Bereich der AWZ und - von 
der Bezirksregierung Weser-Ems für den Bereich 
des Küstenmeers und den dortigen Nationalpark 
Wattenmeer - genehmigt. Somit Ist das bereits 2001 
vom BSH für 12 WEA zugelassene Vorhaben Borkum 
West von PROKON Nord nunmehr - als erstes In 
Deutschland - mit allen erforderlichen Zulassungen 
für den „nassen“ Bereich ausgestattet, so dass der 
Projektentwickler weitere mit der Realisierung ver 
bundene Fragen u.a. der Finanzierung, Versicherung 
und offshoretaugllchen Anlagentechnik vorantreiben 
kann. 
Da alle Projekte In der AWZ In Bereichen großer 
Wassertiefen (15-35 Meter) beantragt worden sind, 
die durch den Seeverkehr genutzt werden, stellen 
die geplanten Anlagen ein potenzielles Hindernis für 
die Seeschifffahrt dar. Daher werden alle Antragstel 
ler verpflichtet, eine Risikoanalyse vorzulegen, die 
u.a. die Entrlttswahrschelnllchkelt einer Kollision 
Schlff/WEA beschreibt und berechnet. Die besondere 
Bedeutung der Schifffahrt wird auch dadurch hervor 
gehoben, dass die Wasser- und Schifffahrtsdirektio 
nen aufgrund Ihrer besonderen Fachkompetenz 
Zustimmungsbehörden Im Rahmen des Genehmi 
gungsverfahrens sind. 
Ferner werden die Interessen der Marine/Bundes 
wehr, sowie die Fischerei, bergrechtllche Unterneh 
mungen (Sand-, Kiesabbau, Öl- und Gasexploratlon) 
und Anlagen Dritter (Telekommunikationskabel, 
Stromleltungen und Gasplpellnes) behandelt. Die 
Verpflichtung zum Rückbau der Anlagen nach einer 
Außerbetriebnahme und Aufgabe der Anlage Ist be 
reits In der Seeanlagenverordnung enthalten und 
wurde In den bisherigen Genehmigungsbescheiden 
durch die Forderung einer Bankbürgschaft von vorn 
herein abgesichert. 
Im Verfahren wird eine Intensive Prüfung der etwai 
gen Auswirkungen auf die marine Umwelt am Maß 
stab einer Umweltverträgllchkeltsprüfung (UVP) 
durchgeführt, die das Maß an Transparenz für die 
Interessierte Öffentlichkeit erhöht, da sich jedermann 
zu den öffentlich bekannt gemachten und ausgeleg 
ten Plänen äußern kann. Im Rahmen der UVP werden 
Naturschutzbelange (Schweinswale, Robben, Fische, 
Vögel, Benthos und Sedimente) umfassend betrach 
tet und diskutiert.
	        
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