82
Umweltschutz
Haftung des Schiffseigentümers für Ölverschmutzungsschäden
Ölhaftungsbescheinigungen nach dem Internatio
nalen Bunkeröl-Übereinkommen
Am 21.11.2008 Ist das Internationale Überein
kommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung
für Bunkerölverschmutzungsschäden (Bunkeröl-
Übereinkommen) In Kraft getreten. Gegenstand des
Übereinkommens Ist die Haftung des Schiffseigen
tümers für Verschmutzungsschäden, die durch an
Bord befindliches oder von dem Schiff stammendes
Bunkeröl verursacht werden. Der eingetragene
Eigentümer eines In das Schiffsregister eines Ver
tragsstaats eingetragenen Schiffes mit einer Brut
toraumzahl von mehr als 1 000 Ist verpflichtet, eine
Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit, wie
etwa die Bürgschaft einer Bank oder eines ähnlichen
Finanzinstituts, aufrechtzuerhalten, um seine Haftung
für Verschmutzungsschäden abzudecken. Eine ent
sprechende Pflicht besteht In Bezug auf die In das
Schiffsregister eines Nicht-Vertragsstaats eingetra
genen Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr
als 1 000, sofern diese einen Hafen Im Hoheitsge
biet der Bundesrepublik Deutschland oder einen
Umschlagplatz Im Küstenmeer anlaufen oder verlas
sen oder sich anderweitig Im Geltungsbereich des
Ölschadengesetzes befinden. Hierzu zählen auch
Schiffe Im Transitverkehr.
2008 hat das BSH 2 674 Ölhaftungsbescheinigungen
nach dem Bunkeröl-Überelnkommen ausgestellt.
Ölhaftungsbescheinigungen nach dem Haftungs
übereinkommen von 1992
Der Eigentümer eines Schiffes, das mehr als 20001 Öl
als Bulkladung befördert und In das Register eines
Vertragsstaates des Internationalen Übereinkommens
von 1992 über die zivilrechtliche Haftung für Ölver
schmutzungsschäden (Haftungsübereinkommen
von 1992) eingetragen Ist, benötigt eine Versiche
rung oder sonstige finanzielle Sicherheit, um seine
Haftung für Verschmutzungsschäden nach dem
Haftungsübereinkommen von 1992 abzudecken.
Dasselbe gilt für Eigentümer von Schiffen, die In
das Register eines Staates, der nicht Mitglied des
Haftungsübereinkommens von 1992 Ist, eingetragen
sind, wenn sich diese Schiffe Im Hoheitsgebiet eines
Vertragsstaates befinden. Das BSH bestätigt mit der
Ölhaftungsbescheinigung nach dem Haftungsüber
einkommen von 1992 das Vorliegen einer solchen
Versicherung oder sonstigen finanziellen Sicherheit.
Das BSH hat 2008 drei Ölhaftungsbescheinigungen
nach dem Haftungsübereinkommen von 1992 aus
gestellt.