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Full text: Jahresbericht 2008

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Umweltschutz 
Haftung des Schiffseigentümers für Ölverschmutzungsschäden 
Ölhaftungsbescheinigungen nach dem Internatio 
nalen Bunkeröl-Übereinkommen 
Am 21.11.2008 Ist das Internationale Überein 
kommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung 
für Bunkerölverschmutzungsschäden (Bunkeröl- 
Übereinkommen) In Kraft getreten. Gegenstand des 
Übereinkommens Ist die Haftung des Schiffseigen 
tümers für Verschmutzungsschäden, die durch an 
Bord befindliches oder von dem Schiff stammendes 
Bunkeröl verursacht werden. Der eingetragene 
Eigentümer eines In das Schiffsregister eines Ver 
tragsstaats eingetragenen Schiffes mit einer Brut 
toraumzahl von mehr als 1 000 Ist verpflichtet, eine 
Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit, wie 
etwa die Bürgschaft einer Bank oder eines ähnlichen 
Finanzinstituts, aufrechtzuerhalten, um seine Haftung 
für Verschmutzungsschäden abzudecken. Eine ent 
sprechende Pflicht besteht In Bezug auf die In das 
Schiffsregister eines Nicht-Vertragsstaats eingetra 
genen Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr 
als 1 000, sofern diese einen Hafen Im Hoheitsge 
biet der Bundesrepublik Deutschland oder einen 
Umschlagplatz Im Küstenmeer anlaufen oder verlas 
sen oder sich anderweitig Im Geltungsbereich des 
Ölschadengesetzes befinden. Hierzu zählen auch 
Schiffe Im Transitverkehr. 
2008 hat das BSH 2 674 Ölhaftungsbescheinigungen 
nach dem Bunkeröl-Überelnkommen ausgestellt. 
Ölhaftungsbescheinigungen nach dem Haftungs 
übereinkommen von 1992 
Der Eigentümer eines Schiffes, das mehr als 20001 Öl 
als Bulkladung befördert und In das Register eines 
Vertragsstaates des Internationalen Übereinkommens 
von 1992 über die zivilrechtliche Haftung für Ölver 
schmutzungsschäden (Haftungsübereinkommen 
von 1992) eingetragen Ist, benötigt eine Versiche 
rung oder sonstige finanzielle Sicherheit, um seine 
Haftung für Verschmutzungsschäden nach dem 
Haftungsübereinkommen von 1992 abzudecken. 
Dasselbe gilt für Eigentümer von Schiffen, die In 
das Register eines Staates, der nicht Mitglied des 
Haftungsübereinkommens von 1992 Ist, eingetragen 
sind, wenn sich diese Schiffe Im Hoheitsgebiet eines 
Vertragsstaates befinden. Das BSH bestätigt mit der 
Ölhaftungsbescheinigung nach dem Haftungsüber 
einkommen von 1992 das Vorliegen einer solchen 
Versicherung oder sonstigen finanziellen Sicherheit. 
Das BSH hat 2008 drei Ölhaftungsbescheinigungen 
nach dem Haftungsübereinkommen von 1992 aus 
gestellt.
	        
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