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Umweltschutz
sich häufig illegale Einleitungen verbergen, kann mit
Bußgeldern bis zu 50000 € geahndet werden. Illegale
Rohrleitungen, die ein unmittelbares Außenbord
pumpen von Ölschlamm ermöglichen, werden eben
falls als Ordnungswidrigkeit geahndet. Seit August
2007 gelten auch für das Nordseegebiet dieselben
Schwefelgrenzwerte, die 2006 bereits für die Ostsee
eingeführt worden waren. In diesen sogenannten
SOx-Emlssions-Überwachungsgebieten (SECAs)
wird beispielsweise die Verwendung von Schweröl
mit einem Schwefelgehalt von über 1,5 Prozent als
Ordnungswidrigkeit geahndet.
2008 stellten die Wasserschutzpolizeibehörden der
Küstenländer bei Insgesamt 12 281 Überprüfungen
von Schiffen In 1 389 Fällen Mängel fest. Wegen
geringfügiger Verstöße wurden gegen die betrof
fenen Kapitäne, Ingenieure und Maschinisten durch
die Wasserschutzpolizei 1 040 Verwarnungen aus
gesprochen, bei denen z. T. ein Verwarngeld bis zu
35 € verhängt wurde. 170 Fälle wurden zur weiteren
Verfolgung an das BSH abgegeben.
Bei Schiffen unter ausländischer Flagge wurden
24 Fälle, die nicht in Deutschland geahndet werden
konnten, an den Flaggenstaat zur weiteren Verfol
gung gemeldet.
Das BSH führt eine Gesamtstatistik über Gewässer
verunreinigungen Im Küstenmeer, In der AWZ und
auf den Seeschifffahrtsstraßen (Innere Gewässer).
Von der Küstenwache (Bundespolizeiamt See, Zoll,
Vollzugsorgane der Wasser- und Schifffahrtsverwal
tung, Fischereiaufsicht des Bundesamts für Ernäh
rung und Forstwirtschaft), der Marine, der Wasser
schutzpolizei sowie durch private Dritte wurden
161 (2007: 192; 2006: 244) Verunreinigungen gemel
det. In 31 Fällen konnte der mutmaßliche Verursacher
festgestellt werden. Dabei handelte es sich überwie
gend um Ölverschmutzungen.
Aufgrund der dem BSH gemeldeten und statistisch
erfassten Gewässerverunreinigungen leiteten die
zuständigen Staatsanwaltschaften 72 Ermittlungsver
fahren (2007: 95; 2006: 123) wegen des Verdachts
auf Verunreinigung eines Gewässers (§ 324 Strafge
setzbuch) ein.
• 50 Verfahren wurden eingestellt (Nichtermittlung
des Täters oder Mangel an Beweisen);
• 22 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen bzw.
dem BSH liegen noch keine Mitteilungen über
das Ergebnis vor.
Von den noch aus dem Jahr 2007 anhängigen Ver
fahren wurden 16 Verfahren Im Jahr 2008 eingestellt.
Das BSH führte 2008 gegen 104 Betroffene Ordnungswidrigkeitenverfahren durch
Bußgelder
Summe (€)
Einstellungen
Anlage I, Regel 12 (verbotene Rohrleitungen)
5
8 840,00
4
Anlage I, Regel 17 (Öltagebuch)
27
14 995,00
14
Anlage II (Ladungstagebuch)
2
200,00
-
Anlage IV (Schiffsabwasser)
-
-
-
Anlage V (Mülltagebuch)
23
3 250,00
14
Anlage VI (Insgesamt)
13
9 400,58
2
Gesamt:
70
36 685,58
34
Durchschnittliche Bußgeldhöhe:
524,00 €