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Full text: Jahresbericht 2008

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Umweltschutz 
sich häufig illegale Einleitungen verbergen, kann mit 
Bußgeldern bis zu 50000 € geahndet werden. Illegale 
Rohrleitungen, die ein unmittelbares Außenbord 
pumpen von Ölschlamm ermöglichen, werden eben 
falls als Ordnungswidrigkeit geahndet. Seit August 
2007 gelten auch für das Nordseegebiet dieselben 
Schwefelgrenzwerte, die 2006 bereits für die Ostsee 
eingeführt worden waren. In diesen sogenannten 
SOx-Emlssions-Überwachungsgebieten (SECAs) 
wird beispielsweise die Verwendung von Schweröl 
mit einem Schwefelgehalt von über 1,5 Prozent als 
Ordnungswidrigkeit geahndet. 
2008 stellten die Wasserschutzpolizeibehörden der 
Küstenländer bei Insgesamt 12 281 Überprüfungen 
von Schiffen In 1 389 Fällen Mängel fest. Wegen 
geringfügiger Verstöße wurden gegen die betrof 
fenen Kapitäne, Ingenieure und Maschinisten durch 
die Wasserschutzpolizei 1 040 Verwarnungen aus 
gesprochen, bei denen z. T. ein Verwarngeld bis zu 
35 € verhängt wurde. 170 Fälle wurden zur weiteren 
Verfolgung an das BSH abgegeben. 
Bei Schiffen unter ausländischer Flagge wurden 
24 Fälle, die nicht in Deutschland geahndet werden 
konnten, an den Flaggenstaat zur weiteren Verfol 
gung gemeldet. 
Das BSH führt eine Gesamtstatistik über Gewässer 
verunreinigungen Im Küstenmeer, In der AWZ und 
auf den Seeschifffahrtsstraßen (Innere Gewässer). 
Von der Küstenwache (Bundespolizeiamt See, Zoll, 
Vollzugsorgane der Wasser- und Schifffahrtsverwal 
tung, Fischereiaufsicht des Bundesamts für Ernäh 
rung und Forstwirtschaft), der Marine, der Wasser 
schutzpolizei sowie durch private Dritte wurden 
161 (2007: 192; 2006: 244) Verunreinigungen gemel 
det. In 31 Fällen konnte der mutmaßliche Verursacher 
festgestellt werden. Dabei handelte es sich überwie 
gend um Ölverschmutzungen. 
Aufgrund der dem BSH gemeldeten und statistisch 
erfassten Gewässerverunreinigungen leiteten die 
zuständigen Staatsanwaltschaften 72 Ermittlungsver 
fahren (2007: 95; 2006: 123) wegen des Verdachts 
auf Verunreinigung eines Gewässers (§ 324 Strafge 
setzbuch) ein. 
• 50 Verfahren wurden eingestellt (Nichtermittlung 
des Täters oder Mangel an Beweisen); 
• 22 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen bzw. 
dem BSH liegen noch keine Mitteilungen über 
das Ergebnis vor. 
Von den noch aus dem Jahr 2007 anhängigen Ver 
fahren wurden 16 Verfahren Im Jahr 2008 eingestellt. 
Das BSH führte 2008 gegen 104 Betroffene Ordnungswidrigkeitenverfahren durch 
Bußgelder 
Summe (€) 
Einstellungen 
Anlage I, Regel 12 (verbotene Rohrleitungen) 
5 
8 840,00 
4 
Anlage I, Regel 17 (Öltagebuch) 
27 
14 995,00 
14 
Anlage II (Ladungstagebuch) 
2 
200,00 
- 
Anlage IV (Schiffsabwasser) 
- 
- 
- 
Anlage V (Mülltagebuch) 
23 
3 250,00 
14 
Anlage VI (Insgesamt) 
13 
9 400,58 
2 
Gesamt: 
70 
36 685,58 
34 
Durchschnittliche Bußgeldhöhe: 
524,00 €
	        
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