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Nutzung der Meere
Meeresnutzungen zur Energieversorgung
Schon seit langem spielen die Meere - so auch
Nord- und Ostsee - nicht nur für die traditionellen
Nutzungen Schifffahrt, Fischerei und Tourismus
sondern auch bei der Rohstoff- und Energiegewin
nung eine zentrale Rolle. Sand und Kies, Öl und Gas
werden aus dem Meer gewonnen. Rund 8000 Platt
formen sind weltweit im Einsatz. Mehr als ein Drittel
des Bedarfs der Europäischen Union wird durch die
Öl- und Gasförderung In der Nordsee gedeckt.
Auch bei der Entwicklung von regenerativen Ener
gien rücken die Meere Immer stärker Ins Blickfeld.
Als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die
Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den Anteil der
erneuerbaren Energien bis 2010 deutlich zu erhöhen.
Dabei soll der Betrieb großer Offshore-Wlndparks
In Nord- und Ostsee für einen am Nachhaltigkeits
grundsatz orientierten Energiemix der künftigen
Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland
einen wichtigen Beitrag leisten.
„Offshore“ bedeutet im buchstäblichen Sinn vor der
Küste, auf der offenen See und wird Inzwischen
synonym für all die komplexen Aktivitäten und Pla
nungen verwendet, die im Meer vor der Küste eines
Landes durchgeführt werden. Nach dem Seerechts
übereinkommen der Vereinten Nationen können Ge
biete bis zu 200 Seemeilen (sm) als ausschließliche
Wirtschaftszone (AWZ) bzw. In Bezug auf Boden
schätze als Festlandsockel beansprucht werden.
So kann auch Deutschland in seiner AWZ, die sich
an die bis zur 12-Seemeilen-Grenze reichenden
Küstengewässer anschließt, bestimmte souveräne
Rechte ausüben, obwohl die AWZ nicht zum Hoheits
gebiet zählt. Hierzu gehören Rechte zur Nutzung von
Bodenschätzen und Hoheitsbefugnisse in Bezug auf
Anlagen, die wirtschaftlichen Zwecken dienen, zum
Beispiel Gas-Pipelines oder Windenergieanlagen.
Windenergieanlagen
ln Deutschland ist das BSH nach der Seeanlagen
verordnung für die Genehmigung von Anlagen In der
AWZ von Nord- und Ostsee zuständig. Dort laufen
die Planungen für Insgesamt 80 Offshore-Wlndener-
gleparks (65 Nordsee, 15 Ostsee). 21 Wlndpark-Pro-
jekte mit Insgesamt 1497 Windenergieanlagen (WEA)
wurden bisher genehmigt, davon 18 (mit 1257 WEA)
In der Nordsee und drei (mit 240 WEA) In der Ost
see; zwei Anträge für die Ostsee wurden abgelehnt
(Stand: 5/2009). Davon wurde 2008 eine Genehmi
gung erteilt: das Projekt Borkum West 2 (80 WEA) In
der Nordsee.
Zur Netzanbindung von Windenergieanlagen liegen
dem BSH 12 Anträge auf Genehmigung stromführen
der Kabel vor. Fünf Genehmigungen wurden bisher
erteilt. Allerdings ist mit der Genehmigung des BSH
nicht gleichzeitig das gesamte Projekt genehmigt,
da sich die Zuständigkeit des BSH nur auf die AWZ
und nicht auch auf die Küstengewässer erstreckt.
Raumordnungsverfahren für eine Kabeltrasse durch
die Küstengewässer, die je nach Bundesland unter
schiedlichen Genehmigungen nach Bundesimmis
sionsschutzgesetz und Landesumweltrecht unterlie
gen, eine Genehmigung nach Wasserstraßengesetz
sowie für die Stromeinspeisung In das Stromver
bundsystem müssen gesondert erfolgen.
Allen BSH-Entscheidungen gehen Intensive Untersu
chungen möglicher Beeinträchtigungen der Meeres
umwelt und der Sicherheitsbelange der Schifffahrt
an den geplanten Standorten voraus. Beteiligt sind
auch die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen und
weitere Fachbehörden. Unter anderem wird im
Rahmen von Risikoanalysen zur Sicherheit des See
verkehrs die Kollisionswahrscheinlichkeit zwischen
Schiffen und Windenergieanlagen ermittelt. Berück
sichtigung finden auch die Interessen der Marine/
Bundeswehr, sowie der Fischerei, bergrechtlicher
Unternehmungen (Sand-, Kiesabbau, Öl- und Gas
exploration) und Anlagen Dritter (Telekommunikations
kabel, Stromleitungen und Gaspipelines).
Die etwaigen ökologischen Auswirkungen auf die
marine Umwelt werden durch eine umfassende
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) untersucht.
Im Rahmen dieser UVP werden alle Naturschutzbe
lange (z. B. Schweinswale, Robben, Fische, Vögel,
Benthos und Sedimente) analysiert und gewürdigt.