54 Nutzung der Meere Meeresnutzungen zur Energieversorgung Schon seit langem spielen die Meere - so auch Nord- und Ostsee - nicht nur für die traditionellen Nutzungen Schifffahrt, Fischerei und Tourismus sondern auch bei der Rohstoff- und Energiegewin nung eine zentrale Rolle. Sand und Kies, Öl und Gas werden aus dem Meer gewonnen. Rund 8000 Platt formen sind weltweit im Einsatz. Mehr als ein Drittel des Bedarfs der Europäischen Union wird durch die Öl- und Gasförderung In der Nordsee gedeckt. Auch bei der Entwicklung von regenerativen Ener gien rücken die Meere Immer stärker Ins Blickfeld. Als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2010 deutlich zu erhöhen. Dabei soll der Betrieb großer Offshore-Wlndparks In Nord- und Ostsee für einen am Nachhaltigkeits grundsatz orientierten Energiemix der künftigen Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland einen wichtigen Beitrag leisten. „Offshore“ bedeutet im buchstäblichen Sinn vor der Küste, auf der offenen See und wird Inzwischen synonym für all die komplexen Aktivitäten und Pla nungen verwendet, die im Meer vor der Küste eines Landes durchgeführt werden. Nach dem Seerechts übereinkommen der Vereinten Nationen können Ge biete bis zu 200 Seemeilen (sm) als ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) bzw. In Bezug auf Boden schätze als Festlandsockel beansprucht werden. So kann auch Deutschland in seiner AWZ, die sich an die bis zur 12-Seemeilen-Grenze reichenden Küstengewässer anschließt, bestimmte souveräne Rechte ausüben, obwohl die AWZ nicht zum Hoheits gebiet zählt. Hierzu gehören Rechte zur Nutzung von Bodenschätzen und Hoheitsbefugnisse in Bezug auf Anlagen, die wirtschaftlichen Zwecken dienen, zum Beispiel Gas-Pipelines oder Windenergieanlagen. Windenergieanlagen ln Deutschland ist das BSH nach der Seeanlagen verordnung für die Genehmigung von Anlagen In der AWZ von Nord- und Ostsee zuständig. Dort laufen die Planungen für Insgesamt 80 Offshore-Wlndener- gleparks (65 Nordsee, 15 Ostsee). 21 Wlndpark-Pro- jekte mit Insgesamt 1497 Windenergieanlagen (WEA) wurden bisher genehmigt, davon 18 (mit 1257 WEA) In der Nordsee und drei (mit 240 WEA) In der Ost see; zwei Anträge für die Ostsee wurden abgelehnt (Stand: 5/2009). Davon wurde 2008 eine Genehmi gung erteilt: das Projekt Borkum West 2 (80 WEA) In der Nordsee. Zur Netzanbindung von Windenergieanlagen liegen dem BSH 12 Anträge auf Genehmigung stromführen der Kabel vor. Fünf Genehmigungen wurden bisher erteilt. Allerdings ist mit der Genehmigung des BSH nicht gleichzeitig das gesamte Projekt genehmigt, da sich die Zuständigkeit des BSH nur auf die AWZ und nicht auch auf die Küstengewässer erstreckt. Raumordnungsverfahren für eine Kabeltrasse durch die Küstengewässer, die je nach Bundesland unter schiedlichen Genehmigungen nach Bundesimmis sionsschutzgesetz und Landesumweltrecht unterlie gen, eine Genehmigung nach Wasserstraßengesetz sowie für die Stromeinspeisung In das Stromver bundsystem müssen gesondert erfolgen. Allen BSH-Entscheidungen gehen Intensive Untersu chungen möglicher Beeinträchtigungen der Meeres umwelt und der Sicherheitsbelange der Schifffahrt an den geplanten Standorten voraus. Beteiligt sind auch die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen und weitere Fachbehörden. Unter anderem wird im Rahmen von Risikoanalysen zur Sicherheit des See verkehrs die Kollisionswahrscheinlichkeit zwischen Schiffen und Windenergieanlagen ermittelt. Berück sichtigung finden auch die Interessen der Marine/ Bundeswehr, sowie der Fischerei, bergrechtlicher Unternehmungen (Sand-, Kiesabbau, Öl- und Gas exploration) und Anlagen Dritter (Telekommunikations kabel, Stromleitungen und Gaspipelines). Die etwaigen ökologischen Auswirkungen auf die marine Umwelt werden durch eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) untersucht. Im Rahmen dieser UVP werden alle Naturschutzbe lange (z. B. Schweinswale, Robben, Fische, Vögel, Benthos und Sedimente) analysiert und gewürdigt.