31
jedes (ausgerüstete) Schiff unangefordert periodisch in kurzen Abständen (~15 Sekunden) ein
identifizierende Kennung (z.B. internationales Rufzeichen, Fahrzeugtyp) und seine aktuellen
Navigationsdaten (Position, Kurs, Geschwindigkeit, Bestimmungshafen usw.). In diesem sog.
Broadcast-Betrieb erhält also jeder (entsprechend ausgerüstete) Verkehrsteilnehmer
automatisch alle notwendigen aktuellen Navigationsinformationen aller übrigen Verkehrsteil
nehmer im umgebenden Seeraum. Besondere manuelle Tätigkeiten entfallen.
Ohne auf weitere Details beider technischer Lösungen einzugehen (siehe hierfür [20]), ist dem
System der 4S-Transponder aus technischer Sicht ein deutlicher Vorzug einzuräumen.
Unabhängig vom Ausgang der Entscheidung, sollen an dieser Stelle die allgemeinen Vorteile
der Einführung eines solchen Identifikationssystems für die Schiff-Schiff Anwendungen erläu
tert werden: Durch die Übermittlung der aktuellen Navigationsdaten der Fahrzeuge im
umgebenden Seeraum können Korrelationen zu den aktuellen Radarbeobachtungen gebildet
und Echos von Fahrzeugen sicher als solche identifiziert und zugeordnet werden. Die für die
ARPA-Auswertung von Radarechos typische Verzögerung in der Erkennung veränderter
Manöverdaten der beobachteten Schiffe (Kurs- bzw. Fahrtänderung), könnte mit dieser
Technik nahezu vollständig kompensiert werden. Durch die Bekanntgabe des jeweiligen
Fahrzeugtyps könnte erstmals die Rechtsstellung der Fahrzeuge untereinander auch ohne
optische Sicht zweifelsfrei interpretiert und Maßnahmen zur Kollisionsverhütung auf eine
erheblich sicherere Entscheidungsgrundlage gestellt werden. Alle bisherigen Versuche der
Einführung von automatisierten Entscheidungshilfen für die Kollisionsverhütung könnten nun
mit einer vollständig digital verfügbaren Wissensbasis operieren. Diese digitale Verfügbarkeit
von Informationen anderer Verkehrsteilnehmer würde sich auch nahtlos in das ECDIS
Konzept einpassen und dieses um eine kontinuierlich arbeitende Identifikationskomponente
erweitern können [21]. Keine Ausrüstungsvorschrift wird jedoch, insbesondere in Küstenge-
wässem, die Gesamtheit aller sich jeweils in Fahrt befindlicher Wasserfahrzeuge einschließen
können und Radar/ARPA bzw. die optische Seeraumüberwachung in absehbarer Zeit
überflüssig machen. Inwieweit Kennmisse über die jeweiligen besonderen lokalen Verhältnisse
und die sich daraus ableitenden Handlungs- und Entscheidungskompetenzen durch ein System
mit den genannten Aufdatierungsintervallen und den Datenübertragungskapazitäten bei