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Full text: Jahresbericht 2001

Partner der Seeschifffahrt 
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Deutschen Marine den Bescheid erhalten, dass sie 
die Voraussetzungen für den Erwerb eines zivilen Be 
fähigungszeugnisses erfüllen. 
Um die Sicherheit für Fahrgastschiffe, Fähren und 
Tankschiffe weiter zu erhöhen, sind Befähigungs 
nachweise über Zusatzausbildungen beizubringen. 
Die entsprechenden Nachweise konnten 466 See 
leuten ausgestellt werden. 
Zur Prüfung der Echtheit und Gültigkeit von Zeugnis 
sen und Nachweisen können in- und ausländische 
Schiffsverwaltungen und Schifffahrtsunternehmen In 
formationen bei den ausstellenden Staaten einholen. 
In Deutschland ist das BSH die Ansprechstelle. Hier 
zu wird in der Abteilung Schifffahrt ein zentrales elek 
tronisches Verzeichnis aller ausgestellten Befähi 
gungszeugnisse und -nachweise geführt. Im Be 
richtszeitraum wuchs der Bestand auf 37 870 Daten 
sätze an. Mehr als 260 Anfragen aus dem In- und 
Ausland gingen ein, eine deutlich zunehmende Ten 
denz ist erkennbar. Da Seeleute Zeugnisse und 
Nachweise bei mehreren Dienststellen des Bundes 
und der Fänder - insgesamt 10 - erhalten, zählt auch 
die korrekte Zusammenführung aller Einzeldaten in 
der zentralen Datenbank zu unseren Aufgaben. 
Fortbildungslehrgänge 
Im Jahr 2001 führte die Sonderstelle für Schiffs 
sicherung in Neustadt/Holstein 10 Fortbildungslehr 
gänge für Führungspersonal der deutschen Handels 
schifffahrt und für andere Bedarfsträger auf den 
Gebieten 
• Brandabwehr 
• Fecksicherung 
• Rettungsdienst 
• Maßnahmen zur Sicherung der Schifffahrt unter 
besonderen Bedingungen 
durch. Insgesamt nahmen 155 Kapitäne, nautische 
und technische Offiziere, Funkoffiziere, Schiffselek 
triker und -elektroniker, Feuerwehrleute und Schiffs 
personal von Schadstoffunfallbekämpfungs-Schiffen 
des Bundes teil. 
Ölhaftungsbescheinigungen 
Ölhaftungsbescheinigungen wurden für 25 Tank 
schiffe ausgestellt. Mit ihnen wird eine ausreichende 
Versicherung für den Fall von Verschmutzungs 
schäden durch Öl nachgewiesen. 
Antarktis-Fahrten 
Zum Schutz der Antarktis ist international geregelt, 
dass für Reisen in die Antarktis Genehmigungen 
erforderlich sind. In Deutschland entscheidet das 
Umweltbundesamt über diese Genehmigungen. Das 
BSH wird als sachverständige Stelle zu Fragen des 
Schutzes der Meeresumwelt und der Feststellung der 
Verkehrs- und Betriebssicherheit des verwendeten 
Schiffes beteiligt. Wenn notwendig, schlägt das BSH 
in seiner Stellungnahme dem federführenden Um 
weltbundesamt die Erteilung von Auflagen und Hin 
weisen vor. Das BSH wirkte 2001 bei fünf Genehmi 
gungen mit.
	        
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