40
Partner der Seeschifffahrt
Schiffsvermessung
Das BSH ist zuständig für die amtliche Vermessung
aller Seeschiffe unter deutscher Flagge nach interna
tional vereinbarten technischen Regeln. Ziel dieser
Vermessung ist die Ermittlung der Raumzahl. Seit
dem Inkrafttreten des Londoner Schiffsvermessungs
übereinkommens von 1969 wird In Deutschland die
„Bruttoraumzahl“ (BRZ) bzw. „Nettoraumzahl“ (NRZ)
ermittelt. International heißt es „Gross Tonnage“ (GT)
bzw. „Net Tonnage“ (NT), es handelt sich um eine di
mensionslose Zahl und weder um ein Volumen- noch
um ein Gewichtsmaß. Die Raumzahl Ist Grundlage
vieler Regelungen:
• Berechnung von Gebühren und Abgaben
• Einordnung des Schiffes in nationale und Inter
nationale Vorschriften zu Schiffssicherheit,
Schiffsbesetzung, Meeresumweltschutz usw.
• Amtliche Registrierung des Schiffes
• Statistiken In Schifffahrt, Schiffbau und
Zulieferindustrie
Bel 132 Schiffen wurde die Bruttoraumzahl ermittelt.
In 30 weiteren Vermessungen wurden das Volumen
von Laderäumen und Behältern (Flüssigkeits- und
Gastanks) an Bord der Schiffe festgestellt. Zusätzlich
führte das BSH Vermessungen von Marinefahrzeu
gen durch. Zu den Aufgaben der „Schiffsvermes
sung“ gehört außerdem die vermessungstechnische
Beratung von Werften, Ingenieurbüros und Ree
dereien.
Sollen Schiffe den Suez- oder den Panama-Kanal
durchfahren, benötigen sie den Nachweis besonde
rer Vermessungen; diese wurden In 95 Fällen durch
geführt und bescheinigt.
Bel Sportbooten wird Im Interesse der Eigner für die
Ausstellung von Schiffsmessbriefen In der Regel auf
eingereichte Unterlagen zurückgegriffen. Im Berichts
jahr wurden 210 Schiffsmessbriefe ausgestellt.
Zeugnisse und Nachweise für
Seeleute
ln dem 1995 neu überarbeiteten internationalen
Übereinkommen über Normen für die Ausbildung,
die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den
Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen:
Standards of Training, Certification and Watchkeep-
ing) sind u. a. Mindeststandards für die Qualifizie
rung der Seeleute sowie für die Erteilung von Befähi
gungszeugnissen festgelegt. Diese International gül
tigen Regelungen sollen durch Qualitätssicherung in
den Ausblldungsstätten, vereinheitliche Zeugnlsln-
halte, Überprüfungsregelungen und Auskunftsstellen
In den einzelnen Staaten dazu beitragen, die Sicher
heit der Seeschifffahrt durch kompetentes Personal
weiter zu erhöhen. Die Regelungen ermöglichen eine
bessere Kontrolle der Befähigungszeugnisse und
-nachweise sowie der Seefunkzeugnisse durch die
Hafenstaaten.
Bel der Umsetzung dieser Regelungen erfüllt das
BSH umfangreiche Serviceaufgaben für die Ausstel
lung von Zeugnissen und Nachweisen sowie für per
sönliche Beratungen. Deutlich wird dies aus der Zahl
allein der Anfragen im Berichtsjahr: 15 500 Telefon
auskünfte wurden erteilt, hinzu kamen Hunderte von
e-malls und Auskünfte In persönlichen Gesprächen.
Die Forderung des STCW-Überelnkommens nach
Seefunkzeugnissen In International vereinbarter Form
mit Gültigkeitsvermerk führt dazu, dass sämtliche
bisher ausgestellten Seefunkzeugnisse umzuschrei
ben sind - für knapp 400 Seeleute konnte dies im
Berichtsjahr erledigt werden. Weiteren 450 Seeleuten
wurden Zeugnisse für Brücken- oder Maschinenwa
che ausgestellt.
Des weiteren stellt das BSH in Einzelfällen fest, ob
die fachlichen Voraussetzungen zum Erwerb von
Befähigungszeugnissen erfüllt werden. In diesem
Zusammenhang haben 84 ehemalige Soldaten der