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Full text: Jahresbericht 2001

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Partner der Seeschifffahrt 
Schiffsvermessung 
Das BSH ist zuständig für die amtliche Vermessung 
aller Seeschiffe unter deutscher Flagge nach interna 
tional vereinbarten technischen Regeln. Ziel dieser 
Vermessung ist die Ermittlung der Raumzahl. Seit 
dem Inkrafttreten des Londoner Schiffsvermessungs 
übereinkommens von 1969 wird In Deutschland die 
„Bruttoraumzahl“ (BRZ) bzw. „Nettoraumzahl“ (NRZ) 
ermittelt. International heißt es „Gross Tonnage“ (GT) 
bzw. „Net Tonnage“ (NT), es handelt sich um eine di 
mensionslose Zahl und weder um ein Volumen- noch 
um ein Gewichtsmaß. Die Raumzahl Ist Grundlage 
vieler Regelungen: 
• Berechnung von Gebühren und Abgaben 
• Einordnung des Schiffes in nationale und Inter 
nationale Vorschriften zu Schiffssicherheit, 
Schiffsbesetzung, Meeresumweltschutz usw. 
• Amtliche Registrierung des Schiffes 
• Statistiken In Schifffahrt, Schiffbau und 
Zulieferindustrie 
Bel 132 Schiffen wurde die Bruttoraumzahl ermittelt. 
In 30 weiteren Vermessungen wurden das Volumen 
von Laderäumen und Behältern (Flüssigkeits- und 
Gastanks) an Bord der Schiffe festgestellt. Zusätzlich 
führte das BSH Vermessungen von Marinefahrzeu 
gen durch. Zu den Aufgaben der „Schiffsvermes 
sung“ gehört außerdem die vermessungstechnische 
Beratung von Werften, Ingenieurbüros und Ree 
dereien. 
Sollen Schiffe den Suez- oder den Panama-Kanal 
durchfahren, benötigen sie den Nachweis besonde 
rer Vermessungen; diese wurden In 95 Fällen durch 
geführt und bescheinigt. 
Bel Sportbooten wird Im Interesse der Eigner für die 
Ausstellung von Schiffsmessbriefen In der Regel auf 
eingereichte Unterlagen zurückgegriffen. Im Berichts 
jahr wurden 210 Schiffsmessbriefe ausgestellt. 
Zeugnisse und Nachweise für 
Seeleute 
ln dem 1995 neu überarbeiteten internationalen 
Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, 
die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den 
Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen: 
Standards of Training, Certification and Watchkeep- 
ing) sind u. a. Mindeststandards für die Qualifizie 
rung der Seeleute sowie für die Erteilung von Befähi 
gungszeugnissen festgelegt. Diese International gül 
tigen Regelungen sollen durch Qualitätssicherung in 
den Ausblldungsstätten, vereinheitliche Zeugnlsln- 
halte, Überprüfungsregelungen und Auskunftsstellen 
In den einzelnen Staaten dazu beitragen, die Sicher 
heit der Seeschifffahrt durch kompetentes Personal 
weiter zu erhöhen. Die Regelungen ermöglichen eine 
bessere Kontrolle der Befähigungszeugnisse und 
-nachweise sowie der Seefunkzeugnisse durch die 
Hafenstaaten. 
Bel der Umsetzung dieser Regelungen erfüllt das 
BSH umfangreiche Serviceaufgaben für die Ausstel 
lung von Zeugnissen und Nachweisen sowie für per 
sönliche Beratungen. Deutlich wird dies aus der Zahl 
allein der Anfragen im Berichtsjahr: 15 500 Telefon 
auskünfte wurden erteilt, hinzu kamen Hunderte von 
e-malls und Auskünfte In persönlichen Gesprächen. 
Die Forderung des STCW-Überelnkommens nach 
Seefunkzeugnissen In International vereinbarter Form 
mit Gültigkeitsvermerk führt dazu, dass sämtliche 
bisher ausgestellten Seefunkzeugnisse umzuschrei 
ben sind - für knapp 400 Seeleute konnte dies im 
Berichtsjahr erledigt werden. Weiteren 450 Seeleuten 
wurden Zeugnisse für Brücken- oder Maschinenwa 
che ausgestellt. 
Des weiteren stellt das BSH in Einzelfällen fest, ob 
die fachlichen Voraussetzungen zum Erwerb von 
Befähigungszeugnissen erfüllt werden. In diesem 
Zusammenhang haben 84 ehemalige Soldaten der
	        
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