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Full text: Jahresbericht 2001

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Prüfen 
+ 
Genehmigen 
Ausrüstungen - Testen, Prüfen und Genehmigen 
Das BSH ist in Deutschland nach dem Seeaufgaben 
gesetz zuständig für die Zulassung und Besichtigung 
von Navigations- und Funkausrüstungen und Be 
nannte Stelle der EU für Konformitätsbewertungsver 
fahren. 
Arbeit als Benannte Stelle der EU 
Als Benannte Stelle der Europäischen Union kann 
das BSH Labore begutachten, anerkennen und über 
prüfen, die Konformitätsprüfungen von Navigations 
und Funkausrüstung durchführen. Auch Qualitäts 
sicherungssysteme von Herstellern werden nach der 
entsprechenden EU-Richtlinie untersucht. Mit diesen 
Maßnahmen wurde ein weiterer Schritt der Einbezie 
hung der Wirtschaft In ehemals rein staatliche Auf 
gaben vollzogen. Für die Mitgliedstaaten der Europä 
ischen Union wurde nach der EG Richtlinie 96/98/EG 
über Schiffsausrüstung die gegenseitige Anerken 
nung von Baumusterprüfungen eingeführt. 
Anzahl der Ausrüstungen 
154 
Radaranlagen 
1 
Zusatzgerät für Radaranlagen 
3 
Elektronische Seekartensysteme 
12 
GPS-Navigationsanlagen 
3 
Schiffsdatenschreiber 
1 
Kreiselkompassanlage 
7 
Selbststeueranlage 
1 
Schallsignalanlage 
3 
Seefunkanlagen 
und Magnet-Steuerkompass bestimmt. Im Umwelt 
labor wurden 3 Vibrationsprüfungen an nautischen 
Geräten nachgeholt. 
Für 79 nicht als Baumuster zugelassene Anlagen 
und Geräte der Schiffsausrüstung wurden Aus 
nahmegenehmigungen erteilt. Dafür waren In Einzel 
fällen Untersuchungen an Bord erforderlich. 
Baumusterzulassungen 
Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) 
legt für Navigations- und Funkausrüstung Leistungs 
anforderungen fest. Je Gerät müssen dann Prüfnor 
men erarbeitet werden. Hierzu arbeitet das BSH in 
enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für 
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und 
der Wirtschaft in Normungsgremien mit. 
Das BSH konnte seine Position Im Berichtsjahr erneut 
gut behaupten, da es kein akkreditiertes Prüflabora- 
torlum mit vergleichbaren technischer Bandbreite für 
Baumusterprüfungen von Navigations- und Funkaus 
rüstung gibt. An Baumustern von Navigations- und 
funktechnischer Ausrüstung wurden zugelassen: 
Für 50 Anlagen und Geräte der Schiffsausrüstung 
wurden die Mindestabstände zum Magnet-Regel- 
Anbringungs- und 
Aufstellungsgenehmigungen 
Die Anbringung von Posltlonslaternen, Schallsignal 
anlagen und Schallsignal-Empfangsanlagen sowie 
Anzahl der Genehmigungen 
57 Genehmigung für Anbringung der 
Positionslaternen 
54 Genehmigung für Anbringung der 
Schallsignalanlagen 
40 Genehmigung für Anbringung der 
Manöversignalanlage 
61 Genehmigung für Aufstellung des 
Magnetkompasses 
465 Genehmigung für Aufstellung der 
Ortungsfunkanlage
	        
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