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Full text: Jahresbericht 2008

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Partner der Seeschifffahrt 
die Aufstellung an Bord. Insgesamt wurden 2008 
18 Aufstellungspläne für das SSAS genehmigt und 
sechs neue Anlagen zugelassen. 
Zusätzlich stellt das BSH für alle diese Schiffe den 
Continuous Synopsis Record aus. Es handelt sich 
hierbei um die an Bord mitzuführende Stammdaten 
dokumentation eines Schiffes, die alle zur Identifika 
tion relevanten Daten enthält und bei jeder Ände 
rung, z. B. beim Wechsel des Schiffseigners oder 
der Flagge, zu aktualisieren Ist. 2008 wurden 939 
Stammdatendokumente ausgestellt. 
Grundsätzlich muss sich jedes Schiff 24 Stunden 
vor Eintreffen In den deutschen Hoheitsgewässern 
beim sog. Point of Contact in Cuxhaven anmelden. 
Eine Befreiungsmöglichkeit von dieser Meldepflicht 
besteht nach einer mit den Ostseeanrainerstaaten 
und den Niederlanden getroffenen Vereinbarung 
für regelmäßig verkehrende Fährschiffe und Linien 
dienste der Handelsschifffahrt. 
Die Inspektionstätigkeit zusammen mit den Wasser 
schutzpolizeien der Länder wurde 2008 fortgeführt 
und weiter Intensiviert. Der Seeverkehrswirtschaft 
konnte Insgesamt eine sehr zufriedenstellende 
Umsetzung der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr an 
Bord bescheinigt werden. Bei unter Bundesflagge 
fahrenden Schiffen gab es nur wenige Beanstan 
dungen In den Inländischen und ausländischen Hä 
fen. Bei der Überprüfung Internationaler Seeschiffe 
wurden In 73 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren 
eingeleitet. Davon wurden 62 mit einem Bußgeld 
geahndet. Weitere 10 Verstöße wurden dem jewei 
ligen Flaggenstaat und der IMO gemeldet. 
Zur Erhöhung der Sicherheit in den deutschen Küsten 
gewässern hat das BSH In Abstimmung mit dem 
Verband Deutscher Reeder (VDR) einen Gefahren 
abwehrplan für die nationale Personenschifffahrt ent 
wickelt. Hierbei handelt es sich um einen Standard 
plan, der Kernmaßnahmen zur Gefahrenabwehr und 
darüber hinaus die schiffsspezifischen technischen 
Daten enthält. Die Einführung Ist freiwillig. Nachdem 
die Einführung für den Nordseebereich Inzwischen 
weitgehend flächendeckend erfolgte, ist in den 
nächsten Jahren eine Ausdehnung auf den Bereich 
der deutschen Ostsee vorgesehen. 
Für die Umsetzung der Internationalen Maßnah 
men zur Gefahrenabwehr In den Häfen sind die 
Bundesländer zuständig. In dem beide Bereiche 
koordinierenden Bund-Länder-Arbeitskreis Maritime 
Security (BLAMS) arbeitet das BSH Intensiv mit. 
In den zuständigen Gremien der EU und der IMO 
ist das BSH ebenfalls vertreten. So wurde im Rahmen 
des MARSEC-Commlttees der Europäischen Kom 
mission weiterhin intensiv an Richtlinien zur optimalen 
Umsetzung der Gefahrenabwehrmaßnahmen an 
Bord gearbeitet, während bei der Internationalen 
Seeschifffahrtsorganisation die Themen Long Range 
Identification and Tracking (LRIT), Gefahrenabwehr 
maßnahmen für Nicht-SOLAS-Schiffe, Container 
sicherheit sowie Piraterie Im Vordergrund standen. 
Antarktis-Fahrten 
Zum Schutz der Antarktis Ist Im Rahmen des Umwelt 
schutzprotokoll-Ausführungsgesetzes zum Antarktis 
vertrag international geregelt, dass für Reisen in 
die Antarktis Genehmigungen erforderlich sind. 
In Deutschland entscheidet das Umweltbundesamt 
(UBA) über diese Genehmigungen. Das BSH wird 
als sachverständige Stelle zu Fragen des Schutzes 
der Meeresumwelt und der Feststellung der Ver 
kehrs- und Betriebssicherheit des verwendeten 
Schiffes beteiligt. Wenn notwendig, schlägt das BSH 
Auflagen vor. Das BSH hat 2008 gegenüber dem 
UBA Stellungnahmen zu neun verschiedenen Schiffen 
abgegeben.
	        
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