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Full text: Jahresbericht 2008

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Partner der Seeschifffahrt 
Selbst hat das BSH im vergangenen Jahr über 
500 Anfragen an andere Schifffahrtsverwaltungen 
gerichtet, um Dokumente, z. B. die International 
vorgeschrlebenen Anerkennungsvermerke, ausstellen 
zu können bzw. um Abweichungen von vorge- 
schrlebenen Ausbildungsgängen für den Erwerb 
nautischer und technischer Befähigungszeugnisse 
zu genehmigen. Diese deutschen Anerkennungs 
vermerke sind für den Dienst auf Schiffen unter 
Bundesflagge erforderlich, wenn Seeleute ein Im 
Ausland erworbenes nautisches oder technisches 
Befähigungszeugnis bzw. Seefunkzeugnis besitzen. 
Erfreulicherweise wurden weniger als 10 verfälschte 
Dokumente beim BSH aufgedeckt. Es handelte sich 
dabei überwiegend um verfälschte Seedlensttaug- 
llchkeltszeugnlsse und verfälschte Nachweise über 
geforderte Seefahrtzelten. Zur Förderung der Schiffs 
sicherheit werden die Mitarbeiter des BSH in diesem 
Themenkomplex kontinuierlich geschult. 
Auf nationaler Ebene wird die notwendige Aus- und 
Fortbildungsstruktur bedarfsgerecht In enger Zu 
sammenarbeit mit den anderen zuständigen Einrich 
tungen, wie den Seefahrtsschulen, dem Verband 
Deutscher Reeder und der Dienstleistungsgewerk 
schaft Verdi, weiterentwickelt und den aktuellen 
Anforderungen kontinuierlich angepasst. Dies gilt 
zum Beispiel für: 
- die Erstellung eines On Board Training Record 
Book for Engineer Cadets (TRB Maschine) als 
Grundlage für die Bordausbildung zukünftiger 
technischer Schiffsoffiziere. Das TRB Maschine 
wird über den Zwischenhandel vertrieben. 
- die Überarbeitung der Richtlinien für die Ausbildung 
von nautischen und technischen Offiziersassis 
tenten (NOA-, TOA-Richtlinie). Bis auf die Auszu 
bildenden zum Schiffsmechaniker, werden alle 
anderen praktischen Bordausbildungen für Schiffs 
offiziersanwärter, unabhängig vom Status (Offiziers 
assistent / Praxissemesterstudent / Schulrechtlicher 
Praktikant), einheitlich gemäß den vom BSH heraus 
gegebenen TRB’s (Deck / Maschine) durchgeführt. 
- Es wurde der erste vom BSH zugelassene Fortbil 
dungskurs für Inhaber von Befähigungszeugnissen 
CMa zur Aufhebung von Befugniseinschrän 
kungen an dem Institut der Hochschule Bremerha 
ven durchgeführt (§ 27 Abs. 1, Abweichung vom 
Ausbildungsgang SchOffzAusbV). 15 Teilnehmer 
konnten die Fortbildung erfolgreich abschließen. 
- Es wurde der erste Wiederholungskurs „Seefunk“ 
an der Hochschule Bremen als alternativer Nach 
weis für den Fortbestand der Befähigung (See 
funk) anerkannt und mehrfach mit sehr positiver 
Resonanz durchgeführt. 
Zur Qualitätssicherung hat das BSH Fortbildungs 
kurse für Seeleute In den Bereichen Seefunk, Ge 
fahrenabwehr, Tank- und (RoRo-) Fahrgastschifffahrt 
sowie deutschen Seerechtsvorschriften zugelassen 
und überwacht. 
Schiffsvermessung 
Das BSH ist zuständig für die amtliche Vermessung 
aller deutschen Seeschiffe sowie auf Ersuchen ande 
rer Vertragsstaaten des „Internationalen Schiffsver- 
messungs-Überelnkommens London 1969“ auch für 
ausländische Seeschiffe. Ziel der Vermessung ist die 
Ermittlung der Raumzahlen zur Größenbestimmung 
von Seeschiffen. 
Für die zu ermittelnde Bruttoraumzahl BRZ (internati 
onal: Gross Tonnage GT) wird das gesamte umbaute 
Schiffsvolumen vermessen (d. h. der Schiffsrumpf bis 
zum Oberdeck und darüber sämtliche Aufbauten); 
für die Nettoraumzahl NRZ (international: Net Ton 
nage NT) entsprechend das umbaute Volumen der 
Laderäume. Mit einem speziellen Umrechnungsfaktor 
wird aus dem in Kubikmetern berechneten Volumen 
eine dimensionslose Raumzahl (BRZ bzw. NRZ). 
Die Raumzahlen eines Schiffes sind Grundlage vieler 
Regelungen, z. B. für die 
• amtliche Registrierung des Schiffes; 
• Berechnung von Gebühren und Abgaben; 
• Einordnung des Schiffes in nationale und Inter 
nationale Vorschriften zu Schiffssicherheit, 
Schiffsbesetzung, Meeresumweltschutz usw.;
	        
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