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Partner der Seeschifffahrt
Selbst hat das BSH im vergangenen Jahr über
500 Anfragen an andere Schifffahrtsverwaltungen
gerichtet, um Dokumente, z. B. die International
vorgeschrlebenen Anerkennungsvermerke, ausstellen
zu können bzw. um Abweichungen von vorge-
schrlebenen Ausbildungsgängen für den Erwerb
nautischer und technischer Befähigungszeugnisse
zu genehmigen. Diese deutschen Anerkennungs
vermerke sind für den Dienst auf Schiffen unter
Bundesflagge erforderlich, wenn Seeleute ein Im
Ausland erworbenes nautisches oder technisches
Befähigungszeugnis bzw. Seefunkzeugnis besitzen.
Erfreulicherweise wurden weniger als 10 verfälschte
Dokumente beim BSH aufgedeckt. Es handelte sich
dabei überwiegend um verfälschte Seedlensttaug-
llchkeltszeugnlsse und verfälschte Nachweise über
geforderte Seefahrtzelten. Zur Förderung der Schiffs
sicherheit werden die Mitarbeiter des BSH in diesem
Themenkomplex kontinuierlich geschult.
Auf nationaler Ebene wird die notwendige Aus- und
Fortbildungsstruktur bedarfsgerecht In enger Zu
sammenarbeit mit den anderen zuständigen Einrich
tungen, wie den Seefahrtsschulen, dem Verband
Deutscher Reeder und der Dienstleistungsgewerk
schaft Verdi, weiterentwickelt und den aktuellen
Anforderungen kontinuierlich angepasst. Dies gilt
zum Beispiel für:
- die Erstellung eines On Board Training Record
Book for Engineer Cadets (TRB Maschine) als
Grundlage für die Bordausbildung zukünftiger
technischer Schiffsoffiziere. Das TRB Maschine
wird über den Zwischenhandel vertrieben.
- die Überarbeitung der Richtlinien für die Ausbildung
von nautischen und technischen Offiziersassis
tenten (NOA-, TOA-Richtlinie). Bis auf die Auszu
bildenden zum Schiffsmechaniker, werden alle
anderen praktischen Bordausbildungen für Schiffs
offiziersanwärter, unabhängig vom Status (Offiziers
assistent / Praxissemesterstudent / Schulrechtlicher
Praktikant), einheitlich gemäß den vom BSH heraus
gegebenen TRB’s (Deck / Maschine) durchgeführt.
- Es wurde der erste vom BSH zugelassene Fortbil
dungskurs für Inhaber von Befähigungszeugnissen
CMa zur Aufhebung von Befugniseinschrän
kungen an dem Institut der Hochschule Bremerha
ven durchgeführt (§ 27 Abs. 1, Abweichung vom
Ausbildungsgang SchOffzAusbV). 15 Teilnehmer
konnten die Fortbildung erfolgreich abschließen.
- Es wurde der erste Wiederholungskurs „Seefunk“
an der Hochschule Bremen als alternativer Nach
weis für den Fortbestand der Befähigung (See
funk) anerkannt und mehrfach mit sehr positiver
Resonanz durchgeführt.
Zur Qualitätssicherung hat das BSH Fortbildungs
kurse für Seeleute In den Bereichen Seefunk, Ge
fahrenabwehr, Tank- und (RoRo-) Fahrgastschifffahrt
sowie deutschen Seerechtsvorschriften zugelassen
und überwacht.
Schiffsvermessung
Das BSH ist zuständig für die amtliche Vermessung
aller deutschen Seeschiffe sowie auf Ersuchen ande
rer Vertragsstaaten des „Internationalen Schiffsver-
messungs-Überelnkommens London 1969“ auch für
ausländische Seeschiffe. Ziel der Vermessung ist die
Ermittlung der Raumzahlen zur Größenbestimmung
von Seeschiffen.
Für die zu ermittelnde Bruttoraumzahl BRZ (internati
onal: Gross Tonnage GT) wird das gesamte umbaute
Schiffsvolumen vermessen (d. h. der Schiffsrumpf bis
zum Oberdeck und darüber sämtliche Aufbauten);
für die Nettoraumzahl NRZ (international: Net Ton
nage NT) entsprechend das umbaute Volumen der
Laderäume. Mit einem speziellen Umrechnungsfaktor
wird aus dem in Kubikmetern berechneten Volumen
eine dimensionslose Raumzahl (BRZ bzw. NRZ).
Die Raumzahlen eines Schiffes sind Grundlage vieler
Regelungen, z. B. für die
• amtliche Registrierung des Schiffes;
• Berechnung von Gebühren und Abgaben;
• Einordnung des Schiffes in nationale und Inter
nationale Vorschriften zu Schiffssicherheit,
Schiffsbesetzung, Meeresumweltschutz usw.;