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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks 
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Erreichbarkeit mit Schiffen bzw. mit Helikoptern, insbesondere bei erforderlich werdenden 
Reparaturmaßnahmen, sicherzustellen. Die hierfür erforderlichen Flächen bzw. Flugkorridore 
sind von der An- und Abflug- behindernden Bebauung freizuhalten. Bei den im direkten 
räumlichen Zusammenhang errichteten Plattformen ist voraussichtlich nur jeweils eine Plattform 
mit Helikopterdeck ausgestattet, was im Rahmen der Planung der Flugkorridore zu 
berücksichtigen ist. Für den Helikopterverkehr ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur 
Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen vom 19. Dezember 
2005 anzuwenden. 
Die An- und Abflugkorridore sind im Einzelverfahren in Abstimmung zwischen Windpark und 
Netzbetreiber im Sinne einer nachhaltigen Flächennutzung und der gutnachbarschaftlichen 
Zusammenarbeit frühzeitig abzustimmen und zu optimieren. 
Neben Helikoptern werden insbesondere bei Reparaturen auch Schiffe eingesetzt. Der Platz 
um die Konverterplattformen ist so zu bemessen, dass dort die für die Reparatur erforderlichen 
Schiffe anfahren und liegen können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass an jede Plattform eine 
Vielzahl von Kabelsystemen herangeführt werden müssen (vgl. standardisierte Technikvorgabe 
5.2.1.7). Hieraus entstehen zusätzliche Restriktionen, insbesondere für Ankerungen. 
5.2.2.2 Flächenbedarf 
Für eine Konverterplattform ist eine Fläche von 100 m x 200 m vorzusehen. Bei 
nebeneinander angeordneten Plattformen ist zusätzlicher Manövrierraum vorzusehen. 
Für die Plattformen selbst ist bezüglich einer sicheren Errichtung und eines verlässlichen 
Betriebs eine Grundfläche von 100 x 200 m erforderlich. Diese Fläche ist etwas größer als die 
eigentliche Konverterplattform, die nach derzeitigem Entwicklungsstand bauliche Abmessungen 
von ca. 65 x 105 m aufweisen wird. Dies ist erforderlich, da im BFO-N nur Flächen für 
Konverterstandorte vorgesehen werden, jedoch keine genaue Untersuchung des Standorts 
erfolgt. Die Ermittlung des exakten Standortes der Konverterplattform ist Gegenstand des 
jeweiligen Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahrens, da in diesem Rahmen 
standortspezifische Baugrunduntersuchungen durch den Antragsteller durchgeführt werden. 
Neben der Plattform sind Flächen zur Errichtung der Plattform (Jack-up Zonen) freizuhalten, 
welche voraussichtlich ca. 40 m breit sind. Je nach Bauschiff kann darüber hinaus Raum für 
Ankerketten etc. benötigt werden. 
Für zwei nebeneinander stehende Plattformen ist aufgrund des erforderlichen Manövrierraums 
für Schiffe sowie der erforderlichen Fläche für die Heranführung der Kabel an die Plattformen 
von einer Fläche von ca. 600 x 200 m auszugehen, bei ggf. erforderlich werdenden drei 
nebeneinanderstehenden Plattformen liegt der Platzbedarf voraussichtlich bei 600 x 600 m. Der 
Übertragungsnetzbetreiber der Nordsee, TenneT, hat erneut im Rahmen der Konsultation 
vorgetragen, dass für die Installation der Plattformen zusätzlich zu dieser Fläche ein Radius von 
mindestens 1.000 m um die Plattformmittelpunkte von Anlagen oder Kabeln Dritter freizuhalten 
sei. Zur Heranführung der Drehstromkabel an die Plattform, zur zwischenzeitlichen Ablage von 
Kabeln sowie um den Manövrierbedarf der Schiffe klein zu halten, solle zudem bis zu einer 
Detailplanung ein Bereich von 2.000 m um die Plattformmittelpunkte freigehalten werden. Diese 
Forderungen sind jedoch nicht vereinbar mit dem Grundsatz des sparsamen 
Flächenverbrauchs und befördern eine Tendenz zur seeverkehrstechnisch unerwünschten 
Ausbildung von alleinstehenden Bauwerken. Die Plattformen sollen verkehrlich in das 
Gesamtensemble der Windparkbebauung integriert werden. Dem begründeten Interesse des 
Netzbetreibers kann ggf. im Einzelverfahren nachgekommen werden. Da die Errichtung der 
Konverterplattform voraussichtlich zu Beginn der Erschließung eines Clusters steht, sollten 
etwa die in der Nähe der Plattform gelegenen Windenergieanlagen nach der Plattform errichtet 
werden.
	        
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