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Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks
eine Verbindung der Anbindungsleitungen durch Drehstrom- oder durch Gleichstromsysteme in
Frage. Derzeit kann für die Verbindungen jedoch nur die Drehstromtechnologie eingesetzt
werden. Die notwendigen Komponenten zur Gleichstromverbindung untereinander, stehen noch
nicht zur Verfügung.
Soweit möglich sollen bei der Auslegung der Konverterplattformen die Voraussetzungen für
Verbindungen der Anbindungsleitungen untereinander vor allem mit Drehstrom- aber auch
bereits mit Gleichstromtechnik geschaffen werden. Konkret sollen Verbindungen untereinander
mit Drehstrom z. B. durch die Verwendung der einheitlichen Spannungsebene von 155 kV und
durch die Vorhaltung einer Mindestanzahl von Schaltfeldern Verbindungen untereinander
vorbereitet werden.
Mittelfristig ist jedoch auch mit der Verfügbarkeit der für Gleichstromverbindungen
untereinander notwendigen Komponenten zu rechnen. Die Ausführung von Verbindungen
untereinander in Gleichstromtechnik hat, aufgrund der geringeren Leitungsverluste und da
keine Blindleistungskompensation notwendig wird, insbesondere auf längeren
Verbindungsstrecken Vorteile gegenüber der Drehstromübertragung. Die Gleichstromtechnik ist
daher für Verbindungen untereinander mit einer Länge von über 20 km voraussichtlich
vorzuziehen. Deshalb soll bereits im Rahmen dieses Plans die Schaffung von Voraussetzungen
für eine Verbindung der Anbindungsleitungen durch Gleichstromseekabel berücksichtigt
werden, beispielsweise durch einheitliche Übertragungsspannungen der Gleichstromsysteme
von +/- 320 kV.
Die Verbindung von Anbindungsleitungen untereinander, vor allem auch die Möglichkeiten, die
die Gleichspannungsübertragung in Zukunft verspricht, sollen im Rahmen der Fortschreibung
des Plans ggf. durch ein Gutachten eingehender betrachtet und konkretisiert werden. Die
Entscheidung „ob“ und „wann“ eine Verbindung untereinander umgesetzt wird, wird im Einzelfall
im Rahmen eines der BNetzA von den Netzbetreibern vorzulegenden
Schadensminderungskonzepts festgelegt - der BFO-N soll die Voraussetzungen für diese
Verbindungen schaffen.
5.2.2 Planungsgrundsätze
Zusammenfassung
• Erreichbar mit Helikoptern und Schiffen
• Flächenbedarf von 100 x 200 m sowie zusätzlich Manövrierraum
• Länge des Drehstrom-Kabelsystems zur Anbindung der Umspannwerke nicht länger als
20 km
• Sicherheit des Verkehrs darf nicht beeinträchtigt werden (500 m Abstand zu Vorrang-
und Vorbehaltsgebieten Schifffahrt)
• Berücksichtigung aller bestehenden und genehmigten Nutzungen, Abstand 500 m
• Errichtung in Natura2000-Gebieten / geschützten Biotopen unzulässig, außerhalb nur
mit wirksamen Schallminderungsmaßnahmen
• Berücksichtigung von Kulturgütern und Fundstellen von Kampfmitteln
• Rückbaupflicht
5.2.2.1 Erreichbarkeit mit Helikoptern und Schiffen
Konverterplattformen sind so zu planen, dass sie verlässlich mit Helikoptern und
Schiffen zu erreichen sind.
Die Konverterplattformen sind wichtiger Bestandteil des öffentlichen Netzes und damit der
Energieversorgung. Hier wird die in den Offshore-Windparks erzeugte Energie gebündelt und in
Gleichstrom umgerichtet. Da diese Plattformen bedeutend für die Systemsicherheit sind, ist die