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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks 
eine Verbindung der Anbindungsleitungen durch Drehstrom- oder durch Gleichstromsysteme in 
Frage. Derzeit kann für die Verbindungen jedoch nur die Drehstromtechnologie eingesetzt 
werden. Die notwendigen Komponenten zur Gleichstromverbindung untereinander, stehen noch 
nicht zur Verfügung. 
Soweit möglich sollen bei der Auslegung der Konverterplattformen die Voraussetzungen für 
Verbindungen der Anbindungsleitungen untereinander vor allem mit Drehstrom- aber auch 
bereits mit Gleichstromtechnik geschaffen werden. Konkret sollen Verbindungen untereinander 
mit Drehstrom z. B. durch die Verwendung der einheitlichen Spannungsebene von 155 kV und 
durch die Vorhaltung einer Mindestanzahl von Schaltfeldern Verbindungen untereinander 
vorbereitet werden. 
Mittelfristig ist jedoch auch mit der Verfügbarkeit der für Gleichstromverbindungen 
untereinander notwendigen Komponenten zu rechnen. Die Ausführung von Verbindungen 
untereinander in Gleichstromtechnik hat, aufgrund der geringeren Leitungsverluste und da 
keine Blindleistungskompensation notwendig wird, insbesondere auf längeren 
Verbindungsstrecken Vorteile gegenüber der Drehstromübertragung. Die Gleichstromtechnik ist 
daher für Verbindungen untereinander mit einer Länge von über 20 km voraussichtlich 
vorzuziehen. Deshalb soll bereits im Rahmen dieses Plans die Schaffung von Voraussetzungen 
für eine Verbindung der Anbindungsleitungen durch Gleichstromseekabel berücksichtigt 
werden, beispielsweise durch einheitliche Übertragungsspannungen der Gleichstromsysteme 
von +/- 320 kV. 
Die Verbindung von Anbindungsleitungen untereinander, vor allem auch die Möglichkeiten, die 
die Gleichspannungsübertragung in Zukunft verspricht, sollen im Rahmen der Fortschreibung 
des Plans ggf. durch ein Gutachten eingehender betrachtet und konkretisiert werden. Die 
Entscheidung „ob“ und „wann“ eine Verbindung untereinander umgesetzt wird, wird im Einzelfall 
im Rahmen eines der BNetzA von den Netzbetreibern vorzulegenden 
Schadensminderungskonzepts festgelegt - der BFO-N soll die Voraussetzungen für diese 
Verbindungen schaffen. 
5.2.2 Planungsgrundsätze 
Zusammenfassung 
• Erreichbar mit Helikoptern und Schiffen 
• Flächenbedarf von 100 x 200 m sowie zusätzlich Manövrierraum 
• Länge des Drehstrom-Kabelsystems zur Anbindung der Umspannwerke nicht länger als 
20 km 
• Sicherheit des Verkehrs darf nicht beeinträchtigt werden (500 m Abstand zu Vorrang- 
und Vorbehaltsgebieten Schifffahrt) 
• Berücksichtigung aller bestehenden und genehmigten Nutzungen, Abstand 500 m 
• Errichtung in Natura2000-Gebieten / geschützten Biotopen unzulässig, außerhalb nur 
mit wirksamen Schallminderungsmaßnahmen 
• Berücksichtigung von Kulturgütern und Fundstellen von Kampfmitteln 
• Rückbaupflicht 
5.2.2.1 Erreichbarkeit mit Helikoptern und Schiffen 
Konverterplattformen sind so zu planen, dass sie verlässlich mit Helikoptern und 
Schiffen zu erreichen sind. 
Die Konverterplattformen sind wichtiger Bestandteil des öffentlichen Netzes und damit der 
Energieversorgung. Hier wird die in den Offshore-Windparks erzeugte Energie gebündelt und in 
Gleichstrom umgerichtet. Da diese Plattformen bedeutend für die Systemsicherheit sind, ist die
	        
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