Zusammenfassende Umwelterklärung und Überwachungsmaßnahmen
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Bewertung des Standortes der Konverterplattform im Hinblick auf die biologischen Schutzgitter
sind jeweils die Ergebnisse aus den Untersuchungen von benachbarten Offshore-
Windparkvorhaben zugrunde zu legen. Das Monitoring während der Bauphase von
tiefgegründeten Konverterplattformen umfasst Messungen des Unterwasserschalls und
akustische Erfassungen der Auswirkungen des Rammschalls auf Meeressäuger unter dem
Einsatz von POD-Geräten. Während der Betriebsphase ist ein spezielles Monitoring nicht
erforderlich. Die Konverterplattform als Einzelbauwerk ist bezüglich des ökologischen
Monitorings nur insoweit zweckmäßig zu überwachen, als die entsprechenden Programme mit
dem Monitoring für benachbarte Windpark-Vorhaben abgestimmt und nach Möglichkeit darin
enthalten sind. Gemäß aktueller Zulassungspraxis ist zudem eine Totfundregistrierung von
Vögeln und Fledermäusen auf der Konverterplattform (bei jedem Wartungs- und
Reparaturbesuch) durchzuführen und mit Hilfe digitaler Bilder zu dokumentieren.
Aktuell wird im Auftrag des BSH zudem eine F&E-Studie zu Bewertungsansätzen für
Unterwasserschallmonitoring im Zusammenhang mit Offshore-Genehmigungsverfahren,
Raumordnung und MSRL erarbeitet. Ziel des Projektes ist die gemeinsame Auswertung von
genehmigungsrelevanten Informationen aus dem Schallmonitoring von Offshore-Windparks in
der AWZ und die Entwicklung von geeigneten Bewertungstools. Die Ergebnisse sollen dazu
beitragen, die Untersuchung der Auswirkungen effektiv zu gestalten und die Effizienz der
angeordneten Schallminderungsmaßnahmen bewerten, gegebenenfalls die Maßnahmen
anpassen und Koordinierungspläne aufstellen zu können. Das Vorhaben dient der
kontinuierlichen Weiterentwicklung einer einheitlichen qualitätsgeprüften Basis an
Meeresumweltinformationen zur Bewertung möglicher Auswirkungen von Offshore-
Windenergieanlagen. Die Ergebnisse sind zum Großteil auch auf Konverterplattformen
übertragbar.
10.2.2 Monitoring der potenziellen Umweltauswirkungen von Seekabeln
Auch für die Seekabel gilt, dass die potenziellen Auswirkungen auf die Meeresumwelt erst im
konkreten Vorhaben geprüft werden können. Das StUK4 enthält erstmals auch
Monitoringanforderungen für die Untersuchung von Seekabeltrassen im Hinblick auf Benthos,
Biotopstruktur und Biotoptypen während der Basisaufnahme und der Betriebsphase.
So muss während der Basisaufnahme jede Biotopstruktur, die anhand der
Sedimentuntersuchungen entlang des Kabelverlaufs ermittelt wurde, für die
Benthosuntersuchungen mit mindestens drei Quertransekten belegt sein. Am Anfangs- und am
Endpunkt der Trasse ist zusätzlich jeweils ein Quertransekt zu setzen. Jedes Quertransekt
besteht wiederum aus fünf Stationen. Identifizierte Verdachtsflächen von nach § 30 BNatSchG
geschützten Biotoptypen sind zur räumlichen Abgrenzung zusätzlich entsprechend den
aktuellen Kartieranleitungen des BfN zu untersuchen.
Nach der Verlegung des Kabels ist dessen ausreichende Überdeckung der Zulassungsbehörde
gemäß aktueller Zulassungspraxis in den ersten fünf Betriebsjahren jährlich durch jeweils
mindestens eine Überprüfung der Lage („Survey“) nachzuweisen. Die Anzahl der „Surveys“ in
den darauf folgenden Jahren wird von der Zulassungsbehörde einzelfallbezogen festgelegt. Die
Untersuchungen im Hinblick auf die Meeresumwelt sind in Abstimmung mit der
Zulassungsbehörde vorhabenspezifisch durchzuführen. Die Untersuchungsmethoden sind
soweit möglich wie im Standard „Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergie-
anlagen auf die Meeresumwelt (StUK4)“ beschrieben darzustellen. Ein Jahr nach Inbetrieb
nahme der Seekabelsysteme sind zur Überprüfung möglicher Auswirkungen der Bau- und
Betriebsphase Untersuchungen der benthischen Lebensgemeinschaften an den gleichen
Transekten wie in der Basisaufnahme durchzuführen.
Im Rahmen der SUP für den BFO-N wurden neue Erkenntnisse aus den UVSen sowie aus der
gemeinsamen Auswertung von Forschungs- und UVS-Daten verwendet. Durch gemeinsame
Auswertung der Forschungs- und UVS-Daten werden zudem Produkte erstellt, die einen
besseren Überblick der Verteilung biologischer Schutzgüter in der AWZ ermöglichen. Die