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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

Zusammenfassende Umwelterklärung und Überwachungsmaßnahmen 
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Weitere Änderungen im Umweltbericht resultieren insbesondere aus neuen Erkenntnissen aus 
inzwischen erteilten Genehmigungen/ Planfeststellungen bzw. aus der Umsetzung von 
Projekten. Infolge von inzwischen erteilten Genehmigungen konnten bestehende 
Kenntnislücken/ Unsicherheiten in bestimmten Bereichen zu einem großen Teil geschlossen 
werden. Dies betrifft vor allem Bereiche innerhalb des Schutzgebietes „Sylter Außenriff“ auf 
Grundlage der Erkenntnisse aus den Projekten „SylWinl und SylWin alpha“, „HelWin2 und 
HelWin beta“, „Nord.Link“ sowie der „AC-Netzanbindung Butendiek“. Insbesondere im Hinblick 
auf die FFH-Verträglichkeitsprüfung und den gesetzlichen Biotopschutz hat sich durch die 
vorliegenden Daten aus den Einzelvorhaben die Bewertungsgrundlage deutlich verbessert. Auf 
der Grundlage neuer Erkenntnisse, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens „DolWin2 
und DolWin beta“ gewonnen wurden, wird darüber hinaus ein kurzer Abschnitt zu den 
Auswirkungen von Konverterplattformen, die als Schwerkraftfundament ausgeführt werden, im 
Umweltbericht ergänzt. 
Als Ergebnis der Konsultation des Umweltbericht-Entwurfs wurde im Kapitel 4.2 eine Ergänzung 
im Hinblick auf die unterschiedlichen Verlegemethoden, die in der AWZ der Nordsee 
grundsätzlich zum Einsatz kommen können, vorgenommen. Ergänzend wurde zudem ein 
neues Kapitel zur Bewertung möglicher grenzüberschreitender Auswirkungen der Umsetzung 
des BFO-N in den Umweltbericht aufgenommen. 
Wesentliche Änderungen im Hinblick auf die Trassenführung der Seekabel bzw. die Standorte 
der Konverterplattformen ergeben sich im Rahmen der Fortschreibung nicht. Großräumig sind 
keine vollkommen neuen Kabeltrassen oder Konverterstandorte hinzugekommen. In einzelnen 
Clustern wurden AC-Trassen festgelegt. Diese Trassen wurden im BFO-N 2012 als Flächen 
dargestellt, die über die Veränderungssperre gesichert werden, und entsprechend im Rahmen 
der SUP berücksichtigt. Insofern ergibt sich aus der Trassenfestlegung kein neuer Prüfauftrag 
für die SUP. In Cluster 1 wurde der Konverterstandort vom bisherigen Standort an die nördliche 
Kante des Clusters verschoben. Der neue Standort ist aus naturschutzfachlicher Sicht günstiger 
zu bewerten als der bisherige Konverterstandort, v.a. im Hinblick auf die FFH- 
Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. 
Eine weitere Anpassung im Umweltbericht ergibt sich durch eine Konkretisierung der 
Monitoringanforderungen an Netzanbindungsvorhaben auf der Basis des im Oktober 2013 
veröffentlichten StUK4. 
Die Überarbeitungen und Ergänzungen ändern grundsätzlich nichts am Ergebnis des 
Umweltberichts, da alle Änderungen einer besseren Berücksichtigung der Belange des 
Naturschutzes dienen. 
Es kann zusammenfassend festgehalten werden, dass durch die Durchführung der 
Festlegungen des BFO-N insbesondere wegen der allgemeinen sowie quellenbezogenen 
Festlegungen zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen nach derzeitigem 
Kenntnisstand und auf der abstrakteren Ebene der Fachplanung keine erheblichen 
Auswirkungen auf die Meeresumwelt zu erwarten sind. Die potenziellen Auswirkungen sind 
kleinräumig und zum Großteil kurzfristig, da sie sich auf die Bauphase beschränken. Für die 
Beurteilung der Auswirkungen auf einzelne Schutzgüter, insbesondere streng geschützte 
Biotopstrukturen, und für die kumulative Betrachtung des Vogelzugs fehlen bislang allerdings 
ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse und einheitliche, allgemein anerkannte 
Bewertungsmethoden. Diesbezüglich sind detaillierte Erkenntnisse aus 
Einzelzulassungsvorhaben abzuwarten, um eine abschließende Bewertung vornehmen zu 
können. Daher können diese Auswirkungen im vorliegenden Umweltbericht nicht abschließend 
bewertet werden bzw. sind mit Unsicherheiten behaftet und bedürfen im Rahmen des jeweiligen 
Einzelzulassungsverfahrens bzw. folgender Fortschreibungen des BFO-N einer genaueren 
Überprüfung. 
Nach derzeitigem Stand sind durch die im BFO-N getroffenen Gebietsfestlegungen für 
Konverterplattformen und Seekabelsysteme nach der FFH-Verträglichkeitsprüfung weder in der 
deutschen AWZ, den angrenzenden Gebieten der Nachbarstaaten noch im Küstenmeer
	        
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