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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

Zusammenfassende Umwelterklärung und Überwachungsmaßnahmen 
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Einzelzulassungsverfahrens im Detail zu prüfen, welche Trasse unter ökologischen Aspekten 
die verträglichste darstellt. 
Die Stellungnahme eines Konsultationsteilnehmers, dass die im Kapitel Alternativenprüfung des 
Umweltberichts angeführten „wenigen Alternativen“ nicht dargestellt würden, wodurch keine 
nachvollziehbare Abwägung stattfinden könne, kann nicht geteilt werden. Im Rahmen der FFH- 
Verträglichkeitsprüfung erfolgt eine Alternativenprüfung für (noch nicht genehmigte) Trassen, 
die das FFFI-Gebiet „Sylter Außenriff“ queren. Dass eine Entscheidung für eine Variante erst im 
Einzelzulassungsverfahren erfolgen kann, ist der Tatsache geschuldet, dass regelmäßig erst 
auf Ebene des Einzelzulassungsverfahrens eine hinreichende Daten- und 
Bewertungsgrundlage, insbesondere in Bezug auf geschützte FFFI-LRT und Biotoptypen, 
vorliegt. Im Übrigen wird auf die Abwägung unter Kap. 9.1.2.5 zur Alternativenprüfung 
verwiesen. 
10 Zusammenfassende Umwelterklärung und Überwachungs 
maßnahmen 
10.1 Zusammenfassende Umwelterklärung nach § 141 UVPG 
Bei der Erstaufstellung des BFO-N im Jahr 2012 ist im Sinne des Gesetzes über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) begleitend bzw. integriert eine strategische 
Umweltprüfung (SUP) durchgeführt worden. Der BFO-N 2012 und der zugehörige 
Umweltbericht werden nunmehr für das Jahr 2013 und 2014 fortgeschrieben. 
Ziel der SUP ist es nach Art. 1 der SUP-RL 2001/42/EG, zur Förderung einer nachhaltigen 
Entwicklung ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und dazu beizutragen, dass 
Umwelterwägungen bereits bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen weit vor der 
konkreten Vorhabensplanung angemessen Rechnung getragen wird. 
Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts (Untersuchungsrahmen) sind im Rahmen 
der Erstaufstellung des BFO-N 2012 konsultiert worden. Auf der Grundlage der Konsultation ist 
ein Umweltbericht gemäß den Kriterien des Anhang I der SUP-Richtlinie erstellt worden. Der 
Untersuchungsraum ist entsprechend den naturräumlichen und geologischen Gegebenheiten 
soweit möglich in weitere Teilräume ausdifferenziert worden. Der Schwerpunkt des 
Umweltberichts liegt insbesondere auf der Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen 
erheblichen Auswirkungen der Umsetzung des BFO-N auf die Meeresumwelt, wobei die 
vorgenommene Beschreibung und Einschätzung des Zustandes der Meeresumwelt als 
Grundlage dient. Nach § 14f Abs.2 Satz 2 UVPG enthält der Umweltbericht die Angaben, die 
mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden können, und berücksichtigt dabei den gegenwärtigen 
Wissensstand und allgemein anerkannte Prüfungsmethoden. 
Gleichzeitig werden im Umweltbericht die Maßnahmen dargestellt, die erhebliche negative 
Auswirkungen durch die Durchführung des BFO-N auf die Meeresumwelt verhindern, verringern 
und so weit wie möglich ausgleichen sollen. Neben der Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl 
der geprüften vernünftigen Alternativen werden die geplanten Maßnahmen zur Überwachung 
der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des BFO-N auf die Umwelt 
benannt und die Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfungen bezüglich der FFH- und EU- 
Vogelschutzgebiete sowie der artenschutzrechtlichen Prüfung dargestellt. 
Der BFO-N ist das Ergebnis dieser vorangegangenen umfassenden Umweltprüfung. Die 
Umweltbelange und die bei der Erstellung des Umweltberichts gewonnenen Erkenntnisse sind 
in die Erarbeitung der Festlegungen des Plans eingeflossen. So sind die in der strategischen 
Umweltprüfung ermittelten Ergebnisse hinsichtlich der Bedeutung einzelner räumlicher 
Teilbereiche für biologische Schutzgüter bei der Festlegung von Standorten für Konverter 
plattformen und Seekabeltrassen als Entscheidungsgrundlage herangezogen worden. 
Gleichzeitig sind die Festlegungen des BFO-N während der Erarbeitung und Fortschreibung 
des Plans fortlaufend auf ihre Umweltauswirkungen untersucht und angepasst worden.
	        
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