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Risikobewertung für Mensch und Umwelt
RISIKOBEWERTUNG FÜR MENSCH UND UMWELT
Dr. Thomas Hofer
Bundesinstitut für Risikobewertung, Fachgruppe Internationale Chemikallenprogramme,
Max-Dohrn-Str. 8-10, 10589 Berlin
thomas.hoefer@bfr.bund.de
Kurzfassung
Die aktuellen regulativen Ansätze zur wissenschaftlichen Risikobewertung von Mineralölprodukten und
deren Nutzung für das Risikomanagement werden dargestellt. Im Zentrum der Betrachtungen stehen die
Verfahren, die bei der Internationalen Seeschifffahrtsbehörde IMO durchgeführt werden.
Risiken von Öl: Gefahr und Exposition beschreiben ein Risiko
Die gesundheitliche Risikobewertung, wie sie zum Beispiel im Bundesinstitut für Risikobewertung oder im
Umweltbundesamt erfolgt, besteht aus drei grundsätzlichen Bausteinen:
1. Gefahrenermittlung und Gefahrenbewertung (Hazard Assessment):
Die Gefährlichkeit wird aufgrund der Wirkungen des Öls auf Organismen näher bestimmt. Es werden die
potentiellen Auswirkungen auf Mensch und Natur ermittelt. Hierbei werden Untersuchungen ausgewertet,
die Wirkungen beschreiben sollen, die bei bestimmter Dosis oder Umgebungskonzentration auftreten. In
Bezug auf Öl sollten hier auch das Aufschwimmen des Öls auf dem Wasser und seine hautbildenden Ei
genschaften untersucht und bewertet werden.
2. Expositionsschätzung / Expositionsbewertung (Exposure Assessment):
Es wird die Belastung der betroffenen Organismen abgeschätzt. Dies kann die Ermittlung einer täglichen
Aufnahme, einer Dosis In einem definierten Zeitraum oder der Konzentration in der Lebensumgebung
verlangen. Es müssen die Expositionspfade eines Schadstoffes Identifiziert werden und Expositionsszena
rien erarbeitet werden. Dieser Teilschritt kann aber auch gegebenenfalls die Ermittlung einer Eintrittswahr
scheinlichkeit eines Ereignisses, zum Beispiel einer Havarie, einschließen. Nur bei unzureichenden Infor
mationen sollte zur Expositionsabschätzung ein denkbar „schlimmster“ Fall, ein Worst-Case, angenommen
werden.
3. Rlsikocharakterlsierung / Risikobeschreibung (Risk Characterisation):
Sie erfolgt unter Berücksichtigung von Gefahren- und Expositionsbewertung als dritter Teil. Dieser Teilschritt
sollte eine Schadensabschätzung in Bezug auf die verschiedenen Szenarien der Expositionsabschätzung
vornehmen. Die Risikocharakterisierung zielt auf eine Schätzung der Wahrscheinlichkeit einer Exposition
und des begleitenden Schadeffektes ab. Die Annahmen, Unsicherheiten, Schwankungen und Arbeitshypo
thesen müssen dargestellt werden, um die Sicherheit der Risikobewertung für Maßnahmen abschätzen zu
können.