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Aus dem Archiv der Deutschen Seewarte. — 54. Bd. Air. 5
Nun erfolgt die Berechnung nach der Methode Cauchy und ergibt
AU = ü—AkK= bf(ö)-\-7— AkK,
wobei
m n
2 (»i — «) + 2 (m — Ui)
Ak = A1c(*) + Am = —■ _
2(Kt—K) + 2 (K—Ki)
1 m+1
m / _ \ n j \ m ?/,
2 Im) - fm + 2’ u/w -/№) 2 («< — *) ■+ 2 c*—
y 1 \ ,/ m-j-1 \ !_ _j_ l m-fl _
2 ® - in + 2 — KA 2 № - k) + 2 w— ka
l m+l 1 m+l
AU = ft{/(d) K ( « — KAk{e),
(5) | a k 1761
AUi= b - Ki —^ j + ««- lü A k («),
(6) A Ui — AU = b [./+) - ,m — (Kt - K) j + i,: — * — (Kt — K)Ak (e).
Die Zusammenstellungen der Tabellen 7 ergeben eine Gruppe von 23 und eine von 16 solchen
Gleichungen, die jeweils durch zwei weitere Beziehungen untereinander verknüpft sind, nämlich durch
m n
2(AUi — AU) = 2 (A Ui — AU) = 0. Nimmt man sämtliche n als Unbekannte an, so reichen die
] m+l
beiden Gruppen einzeln nicht aus, da in 21 bzw. 14 unabhängigen Gleichungen 24 bzw. 17 Unbekannte
auftreten, wenn man Ak(e) und 7, wie es ihres Auftretens in den Gleichungen wegen zweckmäßig ist,
als unabhängige Unbekannte einführt, erhöht sich die Zahl der Unbekannten sogar noch. Aber beide
Gruppen zusammen haben mehr Bestimmungsgleichungen als Unbekannte, da sich 14 e 8 - der zweiten
Gruppe, nämlich alle außer denjenigen unterhalb des Pols durch die der ersten Gleichungen ausdrücken
lassen. Trotzdem ist angesichts der Ungenauigkeit der einzelnen Werte n und st dieser strenge Weg aus
sichtslos und es müssen vereinfachende Annahmen gemacht werden, um die wichtigsten Fehler zu bestimmen.
Tabelle 4 lehrt, daß nur an den ausgesprochenen Roststellen der Zapfen individuell verschiedene
Werte der ti auftreten. Die hierher gehörigen n und s,-, die nach Tabelle 4 sofort anzugeben sind,
werden also zunächst bei der Untersuchung zurückgestellt. (Auch N 4'.'8 wird im Gegensatz zu S 5?0
mit zurückgestellt, da die Neigungen ein rascheres Ansteigen der Unregelmäßigkeiten im N als im 8
anzuzeigen scheinen.) An den anderen Stellen könnte man einen systematischen Unterschied nördlich
und südlich des Zenits annehmen, wie er in der Neigungsuntersuchung zutage tritt, wobei allerdings
zweifelhaft ist, ob wirklich ex und e s verschieden sind und nicht die Auflagestellen der Zapfen für die
Libelle den systematischen Unterschied bewirken. Es würde dann nördlich des Zenits e t = e n Xi und
südlich des Zenits f, = es K gelten. Die entstehenden Bedingungsgleichungen hätten dann nur noch
5 Unbekannte: b, Ak, e N , e s , 7. Sie sind aber voneinander nicht unabhängig. Denn es läßt sich durch
Betrachtung der Werte der Koeffizientenmatrix der Bedingungsgleichungen und der Determinante der
Normalgleichungen zeigen, daß die letztere Null ist. Es bleibt also nur die Annahme ^ — 0 für alle
Stellen außer den ausgeschlossenen Roststellen übrig. Es wird sich aus den Ergebnissen zeigen, daß
für die Ermittlung der systematischen Fehler der Längenvermessung und angesichts der erreichbaren
Genauigkeit diese Annahme hinreichend genau gilt. Die ermittelten Werte von b, Ak (f) und 7 werden
es erlauben, die wirkliche Abszissenachse des B, /^-Diagramms als ausgleichende Gerade durch die n und st
hindurchzulegen, die zur Ausgleichung herangezogen werden. Die von der Ausgleichung ausgeschlossenen
Stellen werden gegen diese Gerade Abweichungen ergeben, eben die gesuchten e t für die betreffenden
Stellen. Eine wichtige Kontrolle wird darin bestehen, daß diese so ermittelten Zapfenunregelmäßigkeiten
auch die aus den Ausgleichungen folgenden Ak (e) und 7 ergeben müssen.