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Object: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Fortschreibungsverfahren 
Bundesfachplan Offshore 
Der BFO hat die Aufgabe der räumlichen Planung, indem Cluster für Offshore-Windparks und 
insbesondere die Trassen bzw. Trassenkorridore für deren Seekabelsysteme und Standorte für 
Konverterplattformen anhand von standardisierten Technikvorgaben räumlich festgelegt 
werden. Der BFO liefert damit die für den O-NEP benötigten räumlichen Informationen für den 
Offshore-Netzentwicklungsplan. Demzufolge hat eine enge Abstimmung der beiden Instrumente 
zu erfolgen, um deren Konsistenz sicherzustellen. 
Die Aufstellung bzw. Fortschreibung des BFO erfolgte bzw. erfolgt für die AWZ der Nordsee 
und der Ostsee in getrennten Verfahren. 
2 Fortschreibungsverfahren 
Das BSH stellte im Jahr 2012 erstmalig den BFO-N für die AWZ auf und machte diesen am 
22. Februar 2013 öffentlich bekannt. 
Im Jahr 2013 stellte das BSH den Bundesfachplan für die AWZ der Ostsee auf und machte 
diesen am 08. März 2014 öffentlich bekannt. 
Im Rahmen der Fortschreibung des BFO-N führte das BSH im Jahr 2013 Termine mit den 
Windparkentwicklern (sog. Clustergespräche) durch, um insbesondere die Trassen für die 
Drehstromseekabelsysteme auf der Ebene der Fachplanung festlegen zu können. Weiterhin 
fand am 08. April 2014 ein Abstimmungsgespräch mit der BNetzA, den Küstenländern 
Niedersachsen und Schleswig-Holstein, dem BfN und dem Übertragungsnetzbetreiber der 
Nordsee statt. 
Der auf Grundlage der geführten Gespräche und aktuellen Entwicklungen erstellte Entwurf des 
fortgeschriebenen BFO-N und der Entwurf des fortgeschriebenen Umweltberichts lagen im 
Zeitraum vom 29. Juli 2014 bis zum 09. September 2014 im BSH an den Standorten Hamburg, 
Bernhard-Nocht-Straße 78, Bibliothek, 20359 Hamburg und Rostock, Neptunallee 5, Bibliothek, 
18057 Rostock, jeweils während der Öffnungszeiten (Mo. - Do. von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr und 
Fr. von 9.00 Uhr - 14.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Es bestand die Möglichkeit, 
sich bis zum 23. September 2014 zu den Entwürfen der fortgeschriebenen Dokumente 
schriftlich oder zur Niederschrift beim BSH Hamburg unter der oben genannten Adresse oder 
per E-Mail unter posteingang@bsh.de zu äußern. 
In den NfS, Ausgabe 30/14, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der „Welt“ (jeweils 
Ausgabe vom 25. Juli 2014) machte das BSH die öffentliche Auslegung mit dem Hinweis 
bekannt, dass die Möglichkeit besteht, sich bis zum 23. September 2014 schriftlich, zur 
Niederschrift beim BSH, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg, oder per E-Mail unter 
posteingang@bsh.de zu äußern. 
Zusätzlich sind die Dokumente auf der Internetseite des BSH www.bsh.de (Reiter 
Meeresnutzung/Bundesfachplan Offshore) abrufbar. 
Die Nordsee-Anrainerstaaten wurden schriftlich über die Fortschreibung des BFO-N informiert. 
Am 16.12.2014 hat ein Anhörungstermin zu Besprechung der wesentlichen Änderungen im 
Fortschreibungsverfahren stattgefunden. Zudem wurden bi- bzw. multilaterale Gespräche mit 
einzelnen Betroffenen geführt. Die BNetzA hat mit Schreiben vom 10. Juni 2015 das nach § 17a 
EnWG erforderliche Einvernehmen erteilt. 
Die Fortschreibung des BFO-N und die Fortschreibung des Umweltberichts für das Jahr 
2013/2014 wurde am 12. Juni 2015 in den NfS, Ausgabe 24/15, der Frankfurter Allgemeinen 
Zeitung und der „Welt“ (jeweils Ausgabe vom 12. Juni 2015) veröffentlicht und im Zeitraum vom 
17. Juni 2015 bis zum 17. Juli 2015 im BSH an den Standorten Hamburg, Bernhard-Nocht- 
Straße 78, Bibliothek, 20359 Hamburg und Rostock, Neptunallee 5, Bibliothek, 18057 Rostock,
	        
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