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Fortschreibungsverfahren
Bundesfachplan Offshore
Der BFO hat die Aufgabe der räumlichen Planung, indem Cluster für Offshore-Windparks und
insbesondere die Trassen bzw. Trassenkorridore für deren Seekabelsysteme und Standorte für
Konverterplattformen anhand von standardisierten Technikvorgaben räumlich festgelegt
werden. Der BFO liefert damit die für den O-NEP benötigten räumlichen Informationen für den
Offshore-Netzentwicklungsplan. Demzufolge hat eine enge Abstimmung der beiden Instrumente
zu erfolgen, um deren Konsistenz sicherzustellen.
Die Aufstellung bzw. Fortschreibung des BFO erfolgte bzw. erfolgt für die AWZ der Nordsee
und der Ostsee in getrennten Verfahren.
2 Fortschreibungsverfahren
Das BSH stellte im Jahr 2012 erstmalig den BFO-N für die AWZ auf und machte diesen am
22. Februar 2013 öffentlich bekannt.
Im Jahr 2013 stellte das BSH den Bundesfachplan für die AWZ der Ostsee auf und machte
diesen am 08. März 2014 öffentlich bekannt.
Im Rahmen der Fortschreibung des BFO-N führte das BSH im Jahr 2013 Termine mit den
Windparkentwicklern (sog. Clustergespräche) durch, um insbesondere die Trassen für die
Drehstromseekabelsysteme auf der Ebene der Fachplanung festlegen zu können. Weiterhin
fand am 08. April 2014 ein Abstimmungsgespräch mit der BNetzA, den Küstenländern
Niedersachsen und Schleswig-Holstein, dem BfN und dem Übertragungsnetzbetreiber der
Nordsee statt.
Der auf Grundlage der geführten Gespräche und aktuellen Entwicklungen erstellte Entwurf des
fortgeschriebenen BFO-N und der Entwurf des fortgeschriebenen Umweltberichts lagen im
Zeitraum vom 29. Juli 2014 bis zum 09. September 2014 im BSH an den Standorten Hamburg,
Bernhard-Nocht-Straße 78, Bibliothek, 20359 Hamburg und Rostock, Neptunallee 5, Bibliothek,
18057 Rostock, jeweils während der Öffnungszeiten (Mo. - Do. von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr und
Fr. von 9.00 Uhr - 14.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Es bestand die Möglichkeit,
sich bis zum 23. September 2014 zu den Entwürfen der fortgeschriebenen Dokumente
schriftlich oder zur Niederschrift beim BSH Hamburg unter der oben genannten Adresse oder
per E-Mail unter posteingang@bsh.de zu äußern.
In den NfS, Ausgabe 30/14, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der „Welt“ (jeweils
Ausgabe vom 25. Juli 2014) machte das BSH die öffentliche Auslegung mit dem Hinweis
bekannt, dass die Möglichkeit besteht, sich bis zum 23. September 2014 schriftlich, zur
Niederschrift beim BSH, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg, oder per E-Mail unter
posteingang@bsh.de zu äußern.
Zusätzlich sind die Dokumente auf der Internetseite des BSH www.bsh.de (Reiter
Meeresnutzung/Bundesfachplan Offshore) abrufbar.
Die Nordsee-Anrainerstaaten wurden schriftlich über die Fortschreibung des BFO-N informiert.
Am 16.12.2014 hat ein Anhörungstermin zu Besprechung der wesentlichen Änderungen im
Fortschreibungsverfahren stattgefunden. Zudem wurden bi- bzw. multilaterale Gespräche mit
einzelnen Betroffenen geführt. Die BNetzA hat mit Schreiben vom 10. Juni 2015 das nach § 17a
EnWG erforderliche Einvernehmen erteilt.
Die Fortschreibung des BFO-N und die Fortschreibung des Umweltberichts für das Jahr
2013/2014 wurde am 12. Juni 2015 in den NfS, Ausgabe 24/15, der Frankfurter Allgemeinen
Zeitung und der „Welt“ (jeweils Ausgabe vom 12. Juni 2015) veröffentlicht und im Zeitraum vom
17. Juni 2015 bis zum 17. Juli 2015 im BSH an den Standorten Hamburg, Bernhard-Nocht-
Straße 78, Bibliothek, 20359 Hamburg und Rostock, Neptunallee 5, Bibliothek, 18057 Rostock,