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Arbeitskarten zur weiteren Verarbeitung in der Kartographie an das Archiv
abgegeben. .
Insgesamt wurden geprüft:
34 Arbeitskarten mit den zugehörigen Lotungs- und Pegelnotizbüchern,
138 trigonometrische Punktbestimmungen,
78 km Streckenzüge bzw. Polygonzüge bzw. Geländeaufnahmen,
20 Nivellements.
Fehler oder andere Unstimmigkeiten in den Vermessungsergebnissen, welche
die Arbeit unbrauchbar machten oder im Wert herabminderten, wurden nicht
festgestellt. Dies gilt sowohl für die Durchführung der Außenarbeiten
(Lotungen, Ortsbestimmungen, trigonometrischen Beobachtungen usw.) als auch
für die kartographische Darstellung der Vermessungsergebnisse in den Arbeits
karten und für die trigonometrischen Berechnungen.
Da für die nautischen Vermessungen grundsätzlich keine übersteigerten
Fehlergrenzen gefordert werden sollten, wurden die trigonometrischen Be
rechnungen, Streckenzugberechnungen usw. mit dem zugehörigen Beobach
tungsmaterial an die Gruppe „Geodäsie" der Sektion II gegeben, um zu unter
suchen, wie weit sich die erreichten Genauigkeiten den Anforderungen der
allgemeinen Landesaufnahme für gleichartige Vermessungsarbeiten anpassen.
Ausschlaggebend für die angewandten Bestimmungsmethoden und zulässigen
Fehlergrenzen bei der Durchführung nautischer Vermessungen ist der Zweck
der Aufnahme und der Maßstab der Seekarte, in der die Ergebnisse ver
arbeitet werden.
Die angefallenen Prüfarbeiten konnten infolge des in größeren Zeitabständen
eingegangenen Materials durch das hierfür vorhandene Personal ohne größeren
Zeitverlust erledigt werden. Die Prüfarbeiten erstreckten sich auf alle bei der
Aufnahme vorgekommenen Teilarbeiten, also von der Berechnung des Karten
netzes und Eintragung der Festpunkte über die Nachprüfung der Lotorte, der
Wasserstandsreduzierungen, Lotbeschickungen und Auswahl und Eintragung
der Tiefenzahlen bis zur Nachrechnung der trigonometrischen Punktbestim
mungen, Abtragung der Geländeaufnahmen, Überprüfung der Beiträge für das
Seehandbuch, Leuchtfeuerverzeichnis, Nachrichten für Seefahrer usw.
3. Peilpläne der Wasserstraßendirektionen, Wasserstraßenämter und Hafenbau
behörden
Die betonnten Fahrwasser, insbesondere der Elbe, Weser, Jade und Ems,
die Fahrwasser zwischen den Nord- und Ostfriesischen Inseln sowie die Zu
gänge und Einfahrten zu den Häfen an der deutschen Ost- und Nordküste
unterliegen örtlich der Aufsicht einer Wasserstraßendirektion, eines Wasser
straßenamtes oder einer anderen Hafen- oder Wasserbaubehörde. Infolge der
teilweise schnellen Veränderungen dieser Fahrwasser, vor allem in der Nord
see, müssen sie von den genannten Behörden jährlich einer wiederholten
Tiefenkontrolle unterzogen werden. Von den durch die jeweils zuständige
Behörde ausgeführten Lötungen auf diesen Fahrwassern sowie von den an
diesen Fahrwassern liegenden Häfen gingen insgesamt 120 Peilpläne ein, die
zur Berichtigung der betreffenden Seekarten verwertet wurden. Außerdem
gingen von den Behörden 50 Stadt- und Hafenpläne ein, die nach Sichtung und
Überprüfung, ob sie sich lagemäßig auf Grund identischer Punkte oder an
Hand des eingetragenen Kartennetzes in die Seekarte einpassen lassen, eben
falls der Kartographie zur Verarbeitung zugeleitet wurden.
Die Erkenntnis der Notwendigkeit, Seekarten mit dem neuesten Stand der
Tiefenverhältnisse der Schiffahrt zur Verfügung zu stellen, und das Verständnis,