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Full text: Jahresbericht 1946

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Arbeitskarten zur weiteren Verarbeitung in der Kartographie an das Archiv 
abgegeben. . 
Insgesamt wurden geprüft: 
34 Arbeitskarten mit den zugehörigen Lotungs- und Pegelnotizbüchern, 
138 trigonometrische Punktbestimmungen, 
78 km Streckenzüge bzw. Polygonzüge bzw. Geländeaufnahmen, 
20 Nivellements. 
Fehler oder andere Unstimmigkeiten in den Vermessungsergebnissen, welche 
die Arbeit unbrauchbar machten oder im Wert herabminderten, wurden nicht 
festgestellt. Dies gilt sowohl für die Durchführung der Außenarbeiten 
(Lotungen, Ortsbestimmungen, trigonometrischen Beobachtungen usw.) als auch 
für die kartographische Darstellung der Vermessungsergebnisse in den Arbeits 
karten und für die trigonometrischen Berechnungen. 
Da für die nautischen Vermessungen grundsätzlich keine übersteigerten 
Fehlergrenzen gefordert werden sollten, wurden die trigonometrischen Be 
rechnungen, Streckenzugberechnungen usw. mit dem zugehörigen Beobach 
tungsmaterial an die Gruppe „Geodäsie" der Sektion II gegeben, um zu unter 
suchen, wie weit sich die erreichten Genauigkeiten den Anforderungen der 
allgemeinen Landesaufnahme für gleichartige Vermessungsarbeiten anpassen. 
Ausschlaggebend für die angewandten Bestimmungsmethoden und zulässigen 
Fehlergrenzen bei der Durchführung nautischer Vermessungen ist der Zweck 
der Aufnahme und der Maßstab der Seekarte, in der die Ergebnisse ver 
arbeitet werden. 
Die angefallenen Prüfarbeiten konnten infolge des in größeren Zeitabständen 
eingegangenen Materials durch das hierfür vorhandene Personal ohne größeren 
Zeitverlust erledigt werden. Die Prüfarbeiten erstreckten sich auf alle bei der 
Aufnahme vorgekommenen Teilarbeiten, also von der Berechnung des Karten 
netzes und Eintragung der Festpunkte über die Nachprüfung der Lotorte, der 
Wasserstandsreduzierungen, Lotbeschickungen und Auswahl und Eintragung 
der Tiefenzahlen bis zur Nachrechnung der trigonometrischen Punktbestim 
mungen, Abtragung der Geländeaufnahmen, Überprüfung der Beiträge für das 
Seehandbuch, Leuchtfeuerverzeichnis, Nachrichten für Seefahrer usw. 
3. Peilpläne der Wasserstraßendirektionen, Wasserstraßenämter und Hafenbau 
behörden 
Die betonnten Fahrwasser, insbesondere der Elbe, Weser, Jade und Ems, 
die Fahrwasser zwischen den Nord- und Ostfriesischen Inseln sowie die Zu 
gänge und Einfahrten zu den Häfen an der deutschen Ost- und Nordküste 
unterliegen örtlich der Aufsicht einer Wasserstraßendirektion, eines Wasser 
straßenamtes oder einer anderen Hafen- oder Wasserbaubehörde. Infolge der 
teilweise schnellen Veränderungen dieser Fahrwasser, vor allem in der Nord 
see, müssen sie von den genannten Behörden jährlich einer wiederholten 
Tiefenkontrolle unterzogen werden. Von den durch die jeweils zuständige 
Behörde ausgeführten Lötungen auf diesen Fahrwassern sowie von den an 
diesen Fahrwassern liegenden Häfen gingen insgesamt 120 Peilpläne ein, die 
zur Berichtigung der betreffenden Seekarten verwertet wurden. Außerdem 
gingen von den Behörden 50 Stadt- und Hafenpläne ein, die nach Sichtung und 
Überprüfung, ob sie sich lagemäßig auf Grund identischer Punkte oder an 
Hand des eingetragenen Kartennetzes in die Seekarte einpassen lassen, eben 
falls der Kartographie zur Verarbeitung zugeleitet wurden. 
Die Erkenntnis der Notwendigkeit, Seekarten mit dem neuesten Stand der 
Tiefenverhältnisse der Schiffahrt zur Verfügung zu stellen, und das Verständnis,
	        
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