113
SCHIFFAHRT
Schiffsvermessung
Das BSH ist zuständig für die amtliche
Vermessung aller Seeschiffe unter deutscher
Flagge nach international vereinbarten techni
schen Regeln.
Ziel dieser Vermessung ist die Ermittlung
der sog. Tonnage (seit dem Inkrafttreten des Lon
doner Schiffsvermessungs-Übereinkommens von
1969 in Deutschland „Raumzahl“ genannt) als
Grundlage vieler Regelungen wie:
- Berechnung von Gebühren und Abgaben
- Einordnung des Schiffes in nationale und inter
nationale Vorschriften wie:
- Schiffssicherheit (SOLAS)
- Schiffsbesetzung
- Verhütung der Meeresverschmutzung
(MARPOL) usw.
- Amtliche Registrierung des Schiffes
- Statistiken in Schiffahrt, Schiffbau und Zuliefer
industrie.
Aber auch Laderäume, Behälter (Flüssig
keiten- und Gastanks) und Fischladeräume wer
den an Bord der Schiffe aufgemessen und deren
Inhalte amtlich festgestellt.
Zu diesen Aufgaben gehören auch die in
ternationale Zusammenarbeit und die Bearbei
Schiffsvermessung
tung von Grundsatzfragen der Schiffsvermes
sung, die Beantwortung von Einzelanfragen und
die vermessungstechnische Beratung von Werf
ten, Ingenieurbüros und Reedereien.
Das BSH ist die Zentralstelle für die Ei
chung von Binnenschiffen. Ferner werden Stabi-
litäts- und Leckrechnungen für Fahrgastschiffe
im Auftrag der Schiffsuntersuchungskommissio
nen geprüft und ausgewertet mit dem Ziel, Er
kenntnisse für die Verbesserung der Schiffssi
cherheit zu gewinnen.
Grundsatzfragen der Schiffsvermessung
Nach dem Internationalen Schiffsvermes-
sungs-Übereinkommen von 1969 müssen alle
Seeschiffe der Vertragsstaaten, die in der Aus
landsfahrt eingesetzt und mehr als 24 m lang
sind, seit 18. Juli 1994 einen Internationalen
Schiffsmeßbrief (1969) - ITC 69 - an Bord mit
führen, der die Tonnage in BRZ ausweist.
Dennoch gibt es ausländische Schiffe, die
deutsche Seehäfen mit ungültigen Zertifikaten
anlaufen. Die gebührenerhebenden Stellen müs
sen aber in der Lage sein, selbst eine an
genäherte Bruttoraumzahl (BRZ’) zu berechnen.
Die dazu benötigten Schiffsdaten werden ihnen
über die Makler zugeleitet. Das BSH hat anhand
von Musterschiffen Diagramme für die Hafen
behörden entwickelt, aus denen sich der für die
Ermittlung der BRZ’ erforderliche Faktor leicht
ablesen läßt (Abb. 29).