Die Neubewertung der Tonnage der Fische
reifahrzeuge wird in der EG-Verordnung Nr.
3259/94 vom 22. 12. 1994 sowie in der „Ent
scheidung der Kommission“ vom 20. 3.1995 ge
regelt. Nach dieser Verordnung hatte das BSH
bereits 1994 alle Schiffe der deutschen Fische
reiflotte auf BRZ’ umgerechnet. 1995 wurden auf
diese Weise noch ca. 30 Neuzugänge bearbei
tet. Ein Hinweisblatt des BSH dient Ingenieur
büros und Fischkutterwerften im Falle von Neu
bauten zur Vorausberechnung der BRZ, die im
Hinblick auf das EG-Ausrichtungsprogramm
schon im Entwurfsstadium eines Kutters bekannt
sein muß.
Tonnagevermessung
Auch 1995 war ein Schwergewicht der
BSH-Aufgaben die Vermessung von Neubauten,
die für deutsche Flagge auf in- und ausländi
schen Werften gebaut werden. Außerdem wur
den einige vorhandene Schiffe im Anschluß an
Umbauten nachvermessen. Für 30 weitere Fahr
zeuge, die nur in nationalen Gewässern verkeh
ren, wurde ein Meßbrief nach den neuen „Lon-
don“-Regeln ausgestellt.
1995 wurden folgende Neuvermessungen
durchgeführt:
Tonnagevermessung nach
Anzahl
BRZ
BRT
NRZ
Internationalen Regeln
(„London 69“)
197
1 031 900
Suez-Kanal-Vorschrlften
75
—
856 400
—
Panama-Kanal-Vorschrlften
80
—
—
718 600
Nationale Vorschriften
56
4 240
—
—
Gesamt
408
Schiffsvermessung
Außerdem wurden 170 Bescheinigungen
über Meßergebnisse und 21 Bankbescheinigun
gen ausgefertigt.
Eine Bankbescheinigung ist erforderlich,
wenn ein im Bau befindliches Schiff auf Antrag
der Werft wegen einer Beleihung in das „Schiffs
bauregister”, das ebenso wie das Seeschiffsregi
ster beim örtlich zuständigen Amtsgericht ge
führt wird, eingetragen werden soll. Das BSH
stellt die Bescheinigung nach Besichtigung des
Bauwerks auf der Werft aus.
Jachten
Für private Jachten, die in ein Seeschiffsre
gister eingetragen werden mußten oder sollten,
wurden 304 Schiffsmeßbriefe für Sportfahrzeuge
ausgestellt. Es handelte sich fast ausschließlich
um Bescheinigungen der Schiffslänge und nicht
um vollständige Vermessungen. Dabei werden
die Jacht-Daten aus Erklärungen der Antragstel
ler sowie aus Vergleichen mit Unterlagen von
Schwesterschiffen entnommen. Dieses Verfah
ren ist nach der Schiffsvermessungsverordnung
möglich und für die amtliche Registrierung aus
reichend. Es wird von den Bootseignern bevor
zugt, weil die Anträge so zügiger bearbeitet wer
den können.
Sondervermessung
Zur Sondervermessung zählt die Vermes
sung von Laderäumen und Tanks auf Schiffen.
Sie ist für die Feststellung von Ladungsmengen