Partner der Seeschifffahrt
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Deutschen Marine den Bescheid erhalten, dass sie
die Voraussetzungen für den Erwerb eines zivilen Be
fähigungszeugnisses erfüllen.
Um die Sicherheit für Fahrgastschiffe, Fähren und
Tankschiffe weiter zu erhöhen, sind Befähigungs
nachweise über Zusatzausbildungen beizubringen.
Die entsprechenden Nachweise konnten 466 See
leuten ausgestellt werden.
Zur Prüfung der Echtheit und Gültigkeit von Zeugnis
sen und Nachweisen können in- und ausländische
Schiffsverwaltungen und Schifffahrtsunternehmen In
formationen bei den ausstellenden Staaten einholen.
In Deutschland ist das BSH die Ansprechstelle. Hier
zu wird in der Abteilung Schifffahrt ein zentrales elek
tronisches Verzeichnis aller ausgestellten Befähi
gungszeugnisse und -nachweise geführt. Im Be
richtszeitraum wuchs der Bestand auf 37 870 Daten
sätze an. Mehr als 260 Anfragen aus dem In- und
Ausland gingen ein, eine deutlich zunehmende Ten
denz ist erkennbar. Da Seeleute Zeugnisse und
Nachweise bei mehreren Dienststellen des Bundes
und der Fänder - insgesamt 10 - erhalten, zählt auch
die korrekte Zusammenführung aller Einzeldaten in
der zentralen Datenbank zu unseren Aufgaben.
Fortbildungslehrgänge
Im Jahr 2001 führte die Sonderstelle für Schiffs
sicherung in Neustadt/Holstein 10 Fortbildungslehr
gänge für Führungspersonal der deutschen Handels
schifffahrt und für andere Bedarfsträger auf den
Gebieten
• Brandabwehr
• Fecksicherung
• Rettungsdienst
• Maßnahmen zur Sicherung der Schifffahrt unter
besonderen Bedingungen
durch. Insgesamt nahmen 155 Kapitäne, nautische
und technische Offiziere, Funkoffiziere, Schiffselek
triker und -elektroniker, Feuerwehrleute und Schiffs
personal von Schadstoffunfallbekämpfungs-Schiffen
des Bundes teil.
Ölhaftungsbescheinigungen
Ölhaftungsbescheinigungen wurden für 25 Tank
schiffe ausgestellt. Mit ihnen wird eine ausreichende
Versicherung für den Fall von Verschmutzungs
schäden durch Öl nachgewiesen.
Antarktis-Fahrten
Zum Schutz der Antarktis ist international geregelt,
dass für Reisen in die Antarktis Genehmigungen
erforderlich sind. In Deutschland entscheidet das
Umweltbundesamt über diese Genehmigungen. Das
BSH wird als sachverständige Stelle zu Fragen des
Schutzes der Meeresumwelt und der Feststellung der
Verkehrs- und Betriebssicherheit des verwendeten
Schiffes beteiligt. Wenn notwendig, schlägt das BSH
in seiner Stellungnahme dem federführenden Um
weltbundesamt die Erteilung von Auflagen und Hin
weisen vor. Das BSH wirkte 2001 bei fünf Genehmi
gungen mit.