Nutzung der Meere
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Mindeststandards hierfür setzt ein vom BSH heraus
gegebenes „Standarduntersuchungskonzept für
die Untersuchung und Überwachung der Auswir
kungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die
Meeresumwelt“ (StUK). Es gibt den Antragstellern
einen verlässlichen Untersuchungsrahmen für die
verschiedenen Projektphasen (Basisaufnahme, Bau
phase, Betriebsphase, Rückbauphase). Die vor dem
Bau durchzuführenden Basisaufnahmen dienen der
Beschreibung des Ist-Zustandes und sind wesentlich
für die Bewertung von möglichen Auswirkungen und
Veränderungen in den späteren Projektphasen.
Auch für die geologischen und bautechnischen Vor
untersuchungen für Gründungsarbeiten von Off-
shore-WEA-Fundamenten gibt es verbindliche und
einheitliche Mindestanforderungen - den Standard
„Baugrunderkundung“ sowie den Standard für die
„Konstruktion“ von Offshore WEA.
Forschungsprojekte des Bundesministeriums für
Umwelt, z. B. Forschungsplattform FINO 1 (dazu
Seite 73) sowie des Umweltbundesamtes begleiten
Entwicklung und Aufbau der Offshore-Windenergie.
Weitere Erkenntnisse sind von Messplattformen zu
erwarten, die von einzelnen zukünftigen Windpark
betreibern errichtet wurden. Schließlich werden
Erfahrungen aus Untersuchungen im benachbarten
Ausland aufmerksam verfolgt.
Für das Testfeld „alpha ventus“ mit 12 „Windmühlen“
ca. 45 km vor Borkum, das die „Stiftung der deut
schen Wirtschaft für die Nutzung und Erforschung
der Windenergie auf See“ initiiert hat und das voraus
sichtlich 2009 in Betrieb gehen wird, koordiniert das
BSH die ökologische Begleitforschung sowie die
Messungen der technisch-wissenschaftlichen Be
gleitforschung. Ferner nehmen bauordnungsrecht
liche Prüfungen für die Standsicherheit sowie der
Vollzug der Genehmigungsauflagen zunehmend viel
Raum bei der Bearbeitung ein. Neben dem Vollzug
für „alpha ventus“ werden auch für die Realisierung
des Windparks der Firma Bard umfangreiche Prü
fungen und Konsultationen durchgeführt, damit die
Planungen der ersten 30 5-MW-Anlagen ebenfalls
plangemäß im Jahr 2009 realisiert werden.
Rohrleitungen und Kabel
Pipelines in Nord- und Ostsee sind das Herzstück
der nordeuropäischen Infrastruktur für die Gas- und
Ölversorgung. Deutschland zum Beispiel muss mehr
als 80 Prozent seines Erdgases importieren, rund
ein Drittel davon aus Russland. Insofern spielen
Rohrleitungen als Lieferwege aus den verschie
denen Erdgasförderregionen nach Deutschland eine
wichtige Rolle für die Energieversorgung. Für die
Genehmigungen solcher Rohrleitungen, aber auch
für Seekabel, die eine sehr große Bedeutung für die
weltweite Telekommunikation haben, ist in der AWZ
das BSH zuständig.
Das BSH führt das Genehmigungsverfahren für die
1 200 km lange Nord Stream Gaspipeline von
Russland durch die Ostsee nach Deutschland.
Die in Deutschland notwendigen Verfahren für den
Bereich der AWZ und den Bereich der Küstenge
wässer werden vom BSH und dem Bergamt Stral
sund gemeinsam durchgeführt. Die Trasse der
geplanten Gaspipeline führt vom russischen Vyborg
aus durch finnische, schwedische und dänische
Gewässer bzw. AWZ und hat dadurch grenzüber
schreitend für den gesamten Ostseeraum große
Bedeutung. Deshalb wird die Umweltverträglichkeit
des Projekts parallel zu den einzelnen nationalen
Genehmigungsverfahren auch nach den völkerrecht
lichen Vorgaben des „UN/ECE-Übereinkommens
über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenz
überschreitenden Rahmen“ geprüft. Für diesen
internationalen Prozess hat das BSH die Koordinie
rung übernommen. Entsprechend der internationalen
Vereinbarungen notifizierte das BSH für Deutschland
allen Ostseeanrainerstaaten den Beginn des Geneh
migungsverfahrens; zeitgleich erfolgten die Notifizie
rungen durch Dänemark, Schweden, Finnland und
Russland, die ebenfalls nationale Genehmigungsver
fahren durchzuführen haben.
Anfang 2007 haben sämtliche Ostseeanrainerstaaten
mit ersten Projektunterlagen eine Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Stellung
nahmen aus neun Ländern wurden ins Englische
übersetzt und den Genehmigungsbehörden, unter