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Full text: Jahresbericht 2008

Nutzung der Meere 
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Mindeststandards hierfür setzt ein vom BSH heraus 
gegebenes „Standarduntersuchungskonzept für 
die Untersuchung und Überwachung der Auswir 
kungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die 
Meeresumwelt“ (StUK). Es gibt den Antragstellern 
einen verlässlichen Untersuchungsrahmen für die 
verschiedenen Projektphasen (Basisaufnahme, Bau 
phase, Betriebsphase, Rückbauphase). Die vor dem 
Bau durchzuführenden Basisaufnahmen dienen der 
Beschreibung des Ist-Zustandes und sind wesentlich 
für die Bewertung von möglichen Auswirkungen und 
Veränderungen in den späteren Projektphasen. 
Auch für die geologischen und bautechnischen Vor 
untersuchungen für Gründungsarbeiten von Off- 
shore-WEA-Fundamenten gibt es verbindliche und 
einheitliche Mindestanforderungen - den Standard 
„Baugrunderkundung“ sowie den Standard für die 
„Konstruktion“ von Offshore WEA. 
Forschungsprojekte des Bundesministeriums für 
Umwelt, z. B. Forschungsplattform FINO 1 (dazu 
Seite 73) sowie des Umweltbundesamtes begleiten 
Entwicklung und Aufbau der Offshore-Windenergie. 
Weitere Erkenntnisse sind von Messplattformen zu 
erwarten, die von einzelnen zukünftigen Windpark 
betreibern errichtet wurden. Schließlich werden 
Erfahrungen aus Untersuchungen im benachbarten 
Ausland aufmerksam verfolgt. 
Für das Testfeld „alpha ventus“ mit 12 „Windmühlen“ 
ca. 45 km vor Borkum, das die „Stiftung der deut 
schen Wirtschaft für die Nutzung und Erforschung 
der Windenergie auf See“ initiiert hat und das voraus 
sichtlich 2009 in Betrieb gehen wird, koordiniert das 
BSH die ökologische Begleitforschung sowie die 
Messungen der technisch-wissenschaftlichen Be 
gleitforschung. Ferner nehmen bauordnungsrecht 
liche Prüfungen für die Standsicherheit sowie der 
Vollzug der Genehmigungsauflagen zunehmend viel 
Raum bei der Bearbeitung ein. Neben dem Vollzug 
für „alpha ventus“ werden auch für die Realisierung 
des Windparks der Firma Bard umfangreiche Prü 
fungen und Konsultationen durchgeführt, damit die 
Planungen der ersten 30 5-MW-Anlagen ebenfalls 
plangemäß im Jahr 2009 realisiert werden. 
Rohrleitungen und Kabel 
Pipelines in Nord- und Ostsee sind das Herzstück 
der nordeuropäischen Infrastruktur für die Gas- und 
Ölversorgung. Deutschland zum Beispiel muss mehr 
als 80 Prozent seines Erdgases importieren, rund 
ein Drittel davon aus Russland. Insofern spielen 
Rohrleitungen als Lieferwege aus den verschie 
denen Erdgasförderregionen nach Deutschland eine 
wichtige Rolle für die Energieversorgung. Für die 
Genehmigungen solcher Rohrleitungen, aber auch 
für Seekabel, die eine sehr große Bedeutung für die 
weltweite Telekommunikation haben, ist in der AWZ 
das BSH zuständig. 
Das BSH führt das Genehmigungsverfahren für die 
1 200 km lange Nord Stream Gaspipeline von 
Russland durch die Ostsee nach Deutschland. 
Die in Deutschland notwendigen Verfahren für den 
Bereich der AWZ und den Bereich der Küstenge 
wässer werden vom BSH und dem Bergamt Stral 
sund gemeinsam durchgeführt. Die Trasse der 
geplanten Gaspipeline führt vom russischen Vyborg 
aus durch finnische, schwedische und dänische 
Gewässer bzw. AWZ und hat dadurch grenzüber 
schreitend für den gesamten Ostseeraum große 
Bedeutung. Deshalb wird die Umweltverträglichkeit 
des Projekts parallel zu den einzelnen nationalen 
Genehmigungsverfahren auch nach den völkerrecht 
lichen Vorgaben des „UN/ECE-Übereinkommens 
über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenz 
überschreitenden Rahmen“ geprüft. Für diesen 
internationalen Prozess hat das BSH die Koordinie 
rung übernommen. Entsprechend der internationalen 
Vereinbarungen notifizierte das BSH für Deutschland 
allen Ostseeanrainerstaaten den Beginn des Geneh 
migungsverfahrens; zeitgleich erfolgten die Notifizie 
rungen durch Dänemark, Schweden, Finnland und 
Russland, die ebenfalls nationale Genehmigungsver 
fahren durchzuführen haben. 
Anfang 2007 haben sämtliche Ostseeanrainerstaaten 
mit ersten Projektunterlagen eine Öffentlichkeits- und 
Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Stellung 
nahmen aus neun Ländern wurden ins Englische 
übersetzt und den Genehmigungsbehörden, unter
	        
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