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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Verbindungen untereinander 
Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.1 verwiesen. 
7.1.3 Gleichstrom-Verbindungen anstreben 
Die Realisierung von Gleichstrom-Verbindungen ist anzustreben. 
Wie bereits oben ausgeführt, sind mit dem Einsatz der HGÜ für Verbindungen untereinander 
mit einer Länge von über 20 km Vorteile verbunden, insbesondere: 
Höhere Leistung je Kabelsystem, 
Keine Blindleistungskompensation, 
- Geringere Verluste. 
Mittelfristig wird mit der Verfügbarkeit der notwendigen Komponenten gerechnet, so dass 
Verbindungen untereinander auch mit Gleichstromtechnologie vorgenommen werden können. 
Daher sollen bereits jetzt die Voraussetzungen für Gleichstromverbindungen untereinander 
geschaffen werden (z. B. über standardisierte Konverterplattformen oder die Vorhaltung von 
Raum auf den Plattformen). Die notwendigen Trassen werden auch für Gleichstrom 
verbindungen untereinander gesichert, wodurch eine technologische Weiterentwicklung im 
HGÜ-Bereich angereizt werden sollen. 
Die Verbindung von Anbindungsleitungen untereinander, vor allem auch die Möglichkeiten, die 
die Gleichspannungsübertragung in Zukunft verspricht, werden im Rahmen der Fortschreibung 
des Plans eingehender betrachtet und konkretisiert. Für diese Verbindungen sind noch keine 
konkreten Vergleiche zwischen Gleich- und Drehstromtechnologie hinsichtlich ihrer technischen 
und wirtschaftlichen Effizienz (insbesondere auch in Bezug auf die Trassenlänge) bekannt. 
Diese Frage soll im Rahmen der Fortschreibung des Plans in Abstimmung mit der 
Bundesnetzagentur ggf. durch ein Gutachten geklärt werden. 
7.2 Planungsgrundsätze 
Zusammenfassung 
• größtmögliche Bündelung im Sinne einer Parallelführung 
• Abstand bei Parallelverlegung: 100 m; nach jedem zweiten Kabelsystem 200m 
• Rechtwinklige Kreuzung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Schifffahrt 
• Berücksichtigung bestehender und genehmigter Nutzungen (Bebauung 500 m Abstand, 
Schifffahrtsrouten 300 m Abstand) 
• Kreuzungen vermeiden, wenn zwingend erforderlich, dann möglichst rechtwinklig; 
Abstand zwischen Wendepunkten 250 m 
• Drehstrom-Seekabelsystems nicht länger als 20 km 
• Mindestüberdeckung 1,5 m 
• Verlegung möglichst außerhalb der Natura2000-Gebiete/ geschützte Biotope 
• Verminderung der Sedimenterwärmung (Einhaltung 2 K-Kriterium) 
• Schonendes Verlegeverfahren und zeitliche Gesamtkoordinierung der Verlegearbeiten 
• Berücksichtigung von Kulturgütern und Fundstellen von Kampfmitteln 
• Rückbaupflicht 
7.2.1 Bündelung 
Bei der Verlegung von Verbindungen untereinander ist eine größtmögliche Bündelung im 
Sinne einer Parallelführung zueinander anzustreben. Zudem soll die Trassenführung 
möglichst parallel zu bestehenden Strukturen gewählt werden.
	        
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