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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

Grenzüberschreitende Seekabelsysteme 
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leicht angepasst, um die in diesem Plan festgelegten Grundsätze soweit möglich umzusetzen 
(bspw. Bündelungsprinzip). Eine Entscheidung über die Trasse sowie zu betrachtende 
Alternativen bleibt dem Einzelzulassungsverfahren Vorbehalten. 
Zusätzlich wird in den Karten das in Betrieb befindliche „NorNed“-Kabel dargestellt. 
Das beantragte grenzüberschreitende Seekabelsystem „NorGer“ verläuft vom Grenzkorridor III 
bis zum FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ im Abstand von 500 m parallel zur „Europipe 2“. Dort 
knickt es nach Nordwesten ab und verläuft parallel zum FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ bis zum 
grenzüberschreitenden Seekabelsystem „NorNed“, mit dem dann eine Parallelführung nach 
Norden zu Grenzkorridor VIII erfolgt. Auf dieser Trasse werden die Datenkabel „Atlantic 
Crossing 2“ und „TAT 14N“ gekreuzt. 
Das genehmigte grenzüberschreitende Seekabelsystem „Nord.Link“ verläuft von Grenzkorridor 
IV in nördlicher Richtung durch das komplette FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ zu Grenzkorridor VI 
und kreuzt die Datenkabel „Atlantic Crossing 2“ und „Atlantic Crossing 1A“. 
Für das beantragte grenzüberschreitende Seekabelsystem „COBRA“ sind verschiedene 
Trassenverläufe über die komplette Trasse einschließlich der Bereiche im Küstenmeer bzw. 
den dänischen Gewässern beim BSH eingereicht worden. Die hier dargestellte angepasste 
Antragstrasse des Vorhabenträgers beginnt westlich der drei Gleichstrom-Seekabelsysteme in 
Grenzkorridor I. Von dort verläuft das Seekabelsystem bis zur „Europipe 1“ parallel zu dem 
Gleichstrom-Seekabelsystem aus Cluster 8 („BorWin3“). Die Trasse liegt innerhalb des 
Schifffahrt-Vorranggebietes 3. Auf diesem Abschnitt wird das Kabel entsprechend den 
Planungen des Vorhabenträgers wie ein System des zuständigen ÜNB behandelt. Die 
Abstände zu den benachbarten Kabeln werden entsprechend von 500 m auf 100 bzw. 200 m 
verringert. Nach der Kreuzung mit den Rohrleitungen „Norpipe“ und „Europipe 1“ verläuft das 
geplante grenzüberschreitende Seekabelsystem parallel zu Schifffahrtsroute 5 und ändert an 
der Kreuzung der Schifffahrtsrouten 4 und 5 die Richtung nach Nordosten, parallel entlang des 
ehemaligen Datenkabels „Odin Segment 1“. Im weiteren Verlauf kreuzt das geplante 
grenzüberschreitende Seekabelsystem „NorGer“, die „Europipe 2“ sowie die in der AWZ 
bewilligten bzw. aktiven Sand- und Kiesgewinnungsgebiete „Weiße Bank“, „BSK 1“ und „OAM 
IN“ und das FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“. Innerhalb der AWZ werden zudem die Datenkabel 
„SeaMeWe 3“, „Atlantic Crossing 2“, „TAT 14N“ und „Atlantic Crossing 1A“ gekreuzt. Der 
eingereichten Vorzugstrasse entsprechend führt das System an der Grenze zu den dänischen 
Gewässern durch den Grenzkorridor V. Die Abschnitte außerhalb der deutschen AWZ der 
Nordsee werden in der derzeit beantragten Form nachrichtlich mit dargestellt. 
Als Alternativen zu dem beschriebenen „COBRA“-Kabel wurden vorsorglich Seekabeltrassen 
parallel zu den Schifffahrtsrouten 6 und 10 geprüft. Da die Trasse entlang Schifffahrtsroute 6 
aber in großen Bereichen auch durch das FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ und zudem durch § 30- 
Biotop-Verdachtsflächen führt, kommt diese Trasse im Bereich des FFH-Gebiets derzeit als 
Alternative nicht ernsthaft in Betracht. Da die Route jedoch aus planerischer Sicht im westlichen 
Bereich als Alternative zur „COBRA“-Vorzugstrasse angesehen wird, wird die ggf. erforderliche 
Fläche in diesem Bereich über die Verlängerung und Änderung vom 15. Juni 2015 der 
Veränderungssperre vom 15.Juni 2012 weiterhin räumlich gesichert. Die zweite Alternative zum 
„COBRA“-Kabel verläuft parallel zu Schifffahrtsroute 10. Diese Trasse ist sowohl aus 
planerischer als auch aus naturschutzfachlicher Sicht als Alternative zu „COBRA“ zu prüfen und 
ist als Alternativtrasse im BFO-N dargestellt. Diese Trasse käme auch für weitere 
Interkonnektoren-Planungen von den Niederlanden Richtung Dänemark oder Norwegen in 
Betracht.
	        
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