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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Grenzüberschreitende Seekabelsysteme 
Die genehmigte Trasse von „Nord.Link“ sowie die bekannten Planungen „NorGer“, und 
„COBRA“ werden im BFO-N ausschließlich dargestellt. Die Trassen der Planungen werden 
und in den Nachbarstaaten gibt es jedoch keine Planungen, die über die bisher beantragten 
grenzüberschreitenden Seekabelsysteme hinausgehen. Die Grenzkorridore dienen als Orte, an 
denen die Anbindungsleitungen die Grenze zwischen AWZ und Küstenmeer bzw. zu den 
Nachbarstaaten überschreiten. Für den Bereich der AWZ der Nordsee betrifft dies das 
Küstenmeer von Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie die AWZ von den Niederlanden, 
Großbritannien und Dänemark. 
Daher sind die Grenzkorridore in diesem Plan in enger Abstimmung mit den Küstenländern und 
den Nachbarstaaten festzulegen. In den Bereichen, in denen es nach jetzigem Kenntnisstand 
möglich ist, werden im Übergangsbereich zum Küstenmeer zur Bündelung von Gleichstrom- 
Seekabelsystemen die Grenzkorridore I bis IV festgelegt. Durch diese sind sämtliche in 
Deutschland anlandende Gleichstrom-Seekabelsysteme zu führen. Hierdurch sollen die Kabel 
an diesen Stellen so weit wie möglich konzentriert und zur weiteren Ableitung in Richtung der 
Netzverknüpfungspunkte gebündelt werden. 
Die Dimensionierung der Grenzkorridore am Übergang zum Küstenmeer und an den 
Außengrenzen der AWZ ergibt sich aus den Abständen zwischen den Kabelsystemen und der 
Anzahl der erforderlichen Systeme sowie der jeweiligen Platzsituation am Übergang zum 
Küstenmeer. Dabei werden alle Gleichstrom-Seekabelsysteme, die für eine Abführung des 
Stroms aus den Clustern 1 bis 13 erforderlich sind, in die Planung einbezogen. Dies sind unter 
Zugrundelegung der unter Kapitel 4.3 angenommenen Leistung von ca. 20 GW bis 2030 
voraussichtlich insgesamt 20 Seekabelsysteme in Richtung der niedersächsischen Küste und 
sechs Kabelsysteme in Richtung der schleswig-holsteinischen Küste. 
Die Lage der Grenzkorridore am Übergang zum Küstenmeer in Richtung Niedersachsen ergibt 
sich aus den bereits genehmigten bzw. planungsrechtlich verfestigten Windparkplanungen im 
Bereich zwischen den beiden Verkehrstrennungsgebieten „German Bight Western Approach“ 
und „Terschelling German Bight“. 
Bei der Dimensionierung der Grenzkorridore in Richtung Niedersachsen wurden im 
Grenzkorridor I (Ems) das grenzüberschreitende Kabel „COBRA“ und in Grenzkorridor III 
(Europipe 2) das Kabel „NorGer“ berücksichtigt. Weitere grenzüberschreitende Seekabel 
systeme, die ggf. in Deutschland anlanden, können nur durch den Grenzkorridor III (Europipe 2) 
nach Niedersachsen geführt werden. 
An der Grenze der AWZ bzw. 12 sm-Zone des schleswig-holsteinischen Küstenmeers wird 
lediglich Grenzkorridor IV (Büsum-Trasse) vorgesehen. Hier wird neben den erforderlichen 
Gleichstrom-Seekabelsystemen bei der Dimensionierung des Grenzkorridors zusätzlich das 
genehmigte grenzüberschreitende Kabel „Nord.Link“ berücksichtigt. 
Die an der äußeren Grenze der AWZ vorgesehenen Grenzkorridore V bis XVI dienen dazu, 
mögliche grenzüberschreitende Seekabelsysteme, die bislang noch nicht in ihrer konkreten 
Trassenführung bekannt sind, gebündelt in bzw. durch die deutsche AWZ führen zu können. 
Diese orientieren sich an vorhandene Planungen für Interkonnektoren und Windparks sowie an 
den bereits verlegten Rohrleitungen. Bei der Festlegung der Grenzkorridore wurden zudem die 
bekannten Planungen zu Offshore-Windparks in den Nachbarländern berücksichtigt, um hiermit 
die Entwicklung eines nordseeweiten Netzes zu ermöglichen. Der Grenzkorridor XVI wurde 
zusammen mit dem Konverter in Cluster 1 an den nördlichen Rand des Clusters verschoben. 
Dieser ermöglicht eine Verbindung mit den westlich Cluster 1 liegenden genehmigten 
niederländischen Windparks. 
Eine Abstimmung dieser Grenzkorridore V bis XVI für grenzüberschreitende Seekabelsysteme 
mit den Anrainerstaaten soll im Rahmen dieses Plans oder den jeweiligen 
Genehmigungsverfahren erfolgen. 
6.3.2 Trassen für grenzüberschreitende Seekabelsysteme
	        
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