Grenzüberschreitende Seekabelsysteme
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leicht angepasst, um die in diesem Plan festgelegten Grundsätze soweit möglich umzusetzen
(bspw. Bündelungsprinzip). Eine Entscheidung über die Trasse sowie zu betrachtende
Alternativen bleibt dem Einzelzulassungsverfahren Vorbehalten.
Zusätzlich wird in den Karten das in Betrieb befindliche „NorNed“-Kabel dargestellt.
Das beantragte grenzüberschreitende Seekabelsystem „NorGer“ verläuft vom Grenzkorridor III
bis zum FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ im Abstand von 500 m parallel zur „Europipe 2“. Dort
knickt es nach Nordwesten ab und verläuft parallel zum FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ bis zum
grenzüberschreitenden Seekabelsystem „NorNed“, mit dem dann eine Parallelführung nach
Norden zu Grenzkorridor VIII erfolgt. Auf dieser Trasse werden die Datenkabel „Atlantic
Crossing 2“ und „TAT 14N“ gekreuzt.
Das genehmigte grenzüberschreitende Seekabelsystem „Nord.Link“ verläuft von Grenzkorridor
IV in nördlicher Richtung durch das komplette FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ zu Grenzkorridor VI
und kreuzt die Datenkabel „Atlantic Crossing 2“ und „Atlantic Crossing 1A“.
Für das beantragte grenzüberschreitende Seekabelsystem „COBRA“ sind verschiedene
Trassenverläufe über die komplette Trasse einschließlich der Bereiche im Küstenmeer bzw.
den dänischen Gewässern beim BSH eingereicht worden. Die hier dargestellte angepasste
Antragstrasse des Vorhabenträgers beginnt westlich der drei Gleichstrom-Seekabelsysteme in
Grenzkorridor I. Von dort verläuft das Seekabelsystem bis zur „Europipe 1“ parallel zu dem
Gleichstrom-Seekabelsystem aus Cluster 8 („BorWin3“). Die Trasse liegt innerhalb des
Schifffahrt-Vorranggebietes 3. Auf diesem Abschnitt wird das Kabel entsprechend den
Planungen des Vorhabenträgers wie ein System des zuständigen ÜNB behandelt. Die
Abstände zu den benachbarten Kabeln werden entsprechend von 500 m auf 100 bzw. 200 m
verringert. Nach der Kreuzung mit den Rohrleitungen „Norpipe“ und „Europipe 1“ verläuft das
geplante grenzüberschreitende Seekabelsystem parallel zu Schifffahrtsroute 5 und ändert an
der Kreuzung der Schifffahrtsrouten 4 und 5 die Richtung nach Nordosten, parallel entlang des
ehemaligen Datenkabels „Odin Segment 1“. Im weiteren Verlauf kreuzt das geplante
grenzüberschreitende Seekabelsystem „NorGer“, die „Europipe 2“ sowie die in der AWZ
bewilligten bzw. aktiven Sand- und Kiesgewinnungsgebiete „Weiße Bank“, „BSK 1“ und „OAM
IN“ und das FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“. Innerhalb der AWZ werden zudem die Datenkabel
„SeaMeWe 3“, „Atlantic Crossing 2“, „TAT 14N“ und „Atlantic Crossing 1A“ gekreuzt. Der
eingereichten Vorzugstrasse entsprechend führt das System an der Grenze zu den dänischen
Gewässern durch den Grenzkorridor V. Die Abschnitte außerhalb der deutschen AWZ der
Nordsee werden in der derzeit beantragten Form nachrichtlich mit dargestellt.
Als Alternativen zu dem beschriebenen „COBRA“-Kabel wurden vorsorglich Seekabeltrassen
parallel zu den Schifffahrtsrouten 6 und 10 geprüft. Da die Trasse entlang Schifffahrtsroute 6
aber in großen Bereichen auch durch das FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ und zudem durch § 30-
Biotop-Verdachtsflächen führt, kommt diese Trasse im Bereich des FFH-Gebiets derzeit als
Alternative nicht ernsthaft in Betracht. Da die Route jedoch aus planerischer Sicht im westlichen
Bereich als Alternative zur „COBRA“-Vorzugstrasse angesehen wird, wird die ggf. erforderliche
Fläche in diesem Bereich über die Verlängerung und Änderung vom 15. Juni 2015 der
Veränderungssperre vom 15.Juni 2012 weiterhin räumlich gesichert. Die zweite Alternative zum
„COBRA“-Kabel verläuft parallel zu Schifffahrtsroute 10. Diese Trasse ist sowohl aus
planerischer als auch aus naturschutzfachlicher Sicht als Alternative zu „COBRA“ zu prüfen und
ist als Alternativtrasse im BFO-N dargestellt. Diese Trasse käme auch für weitere
Interkonnektoren-Planungen von den Niederlanden Richtung Dänemark oder Norwegen in
Betracht.