Grenzüberschreitende Seekabelsysteme
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Mit einer Einbindung der grenzüberschreitenden Kabel bereits in die Anbindungsleitungen der
Offshore-Windparks bestünde zudem die Möglichkeit, die Gesamtzahl der notwendigen
Kabelsysteme - insbesondere für die Anlandung - zu reduzieren.
6.2 Planungsgrundsätze
Zusammenfassung
• größtmögliche Bündelung im Sinne einer Parallelführung
• Führung durch Grenzkorridore
• Rechtwinklige Kreuzung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Schifffahrt
• Berücksichtigung bestehender und genehmigter Nutzungen (Bebauung 500 m Abstand,
Schifffahrtsrouten 300 m Abstand)
• Kreuzungen vermeiden, wenn zwingend erforderlich, dann möglichst rechtwinklig;
Abstand zwischen Wendepunkten 250 m
• Mindestüberdeckung 1,5 m
• Verlegung möglichst außerhalb der Natura2000-Gebiete/ geschützten Biotope
• Verminderung der Sedimenterwärmung (Einhaltung 2 K-Kriterium)
• Schonendes Verlegeverfahren und zeitliche Gesamtkoordinierung der Verlegearbeiten
• Berücksichtigung von Kulturgütern und Fundstellen von Kampfmitteln
• Rückbaupflicht
6.2.1 Bündelung
Bei der Verlegung von grenzüberschreitenden Seekabelsystemen ist eine größtmögliche
Bündelung im Sinne einer Parallelführung zueinander anzustreben. Zudem soll die
Trassenführung möglichst parallel zu bestehenden Strukturen gewählt werden.
Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.1 verwiesen.
6.2.2 Führung durch Grenzkorridore
Grenzüberschreitende Seekabelsysteme sind durch die an der Grenze zur AWZ und der
12 sm-Zone festgelegten Grenzkorridore zu führen.
Die Grenzkorridore zum Küstenmeer werden vorrangig für die Gleichstrom-Seekabelsysteme
zur Anbindung der Offshore-Windparks benötigt. Mit Blick auf die vorgesehene Lage der
Grenzkorridore ergeben sich bei der Trassenführung innerhalb der AWZ bereits starke
Restriktionen aufgrund der bereits genehmigten Offshore-Windparks der Cluster 1, 2 und 3.
Diese genießen aufgrund des genehmigten und regelmäßig fortgeschrittenen Planungs
stadiums Vertrauensschutz, so dass ein bestehender Platzmangel durch Festlegungen in
diesem Plan nicht ohne weiteres gelöst werden kann. Zudem sind bestehende Strukturen, d.h.
insbesondere bereits in Betrieb befindliche Kabel und Rohrleitungen zu beachten, indem sich
insbesondere die zukünftig geplanten Seekabelsysteme in das bestehende System einzufügen
haben.
Aufgrund der geteilten Zuständigkeit für die Planung der Trassen ist es auch notwendig,
Übergabepunkte an der Grenze zwischen AWZ und Küstenmeer zu definieren. Diese
Grenzkorridore sollen sicherstellen, dass die Seekabelsysteme von der AWZ aus sinnvoll über
das Küstenmeer bis zum technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunkt an
Land geführt werden können. Gleichzeitig sollen die Kabel an diesen Stellen so weit wie
möglich konzentriert und zur weiteren Ableitung in Richtung der Netzverknüpfungspunkte