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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Grenzüberschreitende Seekabelsysteme 
Planungen vorantreiben und das Stadium der planungsrechtlichen Verfestigung erreichen, ohne 
ausreichend Platz für mögliche zukünftige grenzüberschreitende Seekabelsysteme 
einzuplanen. 
6.1 Standardisierte Technikvorgaben 
Zusammenfassung 
• Ausführung als Gleichstrom-Seekabelsystem mit gebündeltem Hin- und Rückleiter 
• Berücksichtigung der und Einbeziehung in die Netzplanung 
6.1.1 Ausführung als Gleichstrom-Seekabelsystem mit gebündeltem Hin- und 
Rückleiter 
Grenzüberschreitende Seekabelsysteme sind als Hochspannungsgleichstromüber 
tragung und mit Hin- und Rückleiter als gebündeltes Kabelsystem auszuführen. 
Grenzüberschreitende Seekabelsysteme sind in HGÜ zu realisieren. Aufgrund der deutlich 
geringeren Verluste und der gegenüber der Ausführung als Drehstrom-Seekabelsystem 
entfallenden Notwendigkeit einer Blindleistungskompensation werden alle bekannten Projekte 
zu grenzüberschreitenden Seekabelverbindungen durch die deutsche AWZ der Nordsee bereits 
als Gleichstromverbindung geplant. 
Die Verbindungen sind jeweils mit Hin- und Rückleiter auszuführen, die gebündelt verlegt 
werden, damit sich die magnetischen Felder der Leiter zum großen Teil kompensieren. Dadurch 
kann im Allgemeinen eine magnetische Flussdichte erreicht werden, die deutlich unterhalb der 
durchschnittlichen Stärke des Erdmagnetfelds liegt und erhebliche Auswirkungen auf 
Schutzgüter ausschließt (vgl. auch Umweltbericht Kapitel 4.2.2). 
6.1.2 Berücksichtigung des Gesamtsystems 
Die Planung von grenzüberschreitenden Seekabelsystemen soll die Festlegungen des 
Bundesfachplans Offshore berücksichtigen und sich in das Gesamtsystem einfügen. 
Die Planung und Errichtung von grenzüberschreitenden Seekabelsystemen hat die 
verschiedenen Festlegungen dieses Plans, insbesondere für die Netzanbindung von Offshore- 
Windparks, zu berücksichtigen. Wenn technisch machbar und im Sinne der Effizienz sinnvoll, 
sollen grenzüberschreitende Stromleitungen auch in die Netzplanung zur Anbindung der 
Offshore-Windenergie einbezogen werden. 
Dazu ist für grenzüberschreitende Seekabelsysteme im Zulassungsverfahren darzulegen, wie 
sie sich in die Netzplanungen einbeziehen lassen, ohne die Ausbauziele für Offshore- 
Windenergie nachteilig zu beeinträchtigen. Unter diesem Aspekt ist eine Prüfung im Einzelfall 
sinnvoll, ob und inwieweit über grenzüberschreitende Seekabelsysteme Offshore-Windparks 
angeschlossen werden können. Daher muss insbesondere die eingesetzte 
Gleichstromtechnologie geprüft und in ihrer Kompatibilität mit dem Gesamtnetz gegenüber 
anderen Vorteilen (wie z. B. höhere Übertragungsleistung) abgewogen werden. 
Im Rahmen der Fortschreibung des BFO-N soll zudem der Aufbau eines internationalen 
Offshore-Netzes unter Einbeziehung sowohl der grenzüberschreitenden Seekabelsysteme als 
auch der Anbindungsleitungen für Offshore-Windenergie weiter begleitet und unterstützt 
werden. Für die Integration der grenzüberschreitenden Kabel in ein vermaschtes Offshore-Netz 
sind jedoch noch technische, aber auch regulatorische Fragestellungen zu klären. Diese 
werden bereits im Rahmen der EU-Nordsee-Netz-lnitiative (North Seas Countries' Offshore Grid 
Initiative - NSCOGI) sowie von Forschungsprojekten diskutiert. Die Ergebnisse dieser 
Initiativen sowie eigener Ermittlungen werden in die Fortschreibungen dieses Plans einfließen.
	        
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