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Grenzüberschreitende Seekabelsysteme
Planungen vorantreiben und das Stadium der planungsrechtlichen Verfestigung erreichen, ohne
ausreichend Platz für mögliche zukünftige grenzüberschreitende Seekabelsysteme
einzuplanen.
6.1 Standardisierte Technikvorgaben
Zusammenfassung
• Ausführung als Gleichstrom-Seekabelsystem mit gebündeltem Hin- und Rückleiter
• Berücksichtigung der und Einbeziehung in die Netzplanung
6.1.1 Ausführung als Gleichstrom-Seekabelsystem mit gebündeltem Hin- und
Rückleiter
Grenzüberschreitende Seekabelsysteme sind als Hochspannungsgleichstromüber
tragung und mit Hin- und Rückleiter als gebündeltes Kabelsystem auszuführen.
Grenzüberschreitende Seekabelsysteme sind in HGÜ zu realisieren. Aufgrund der deutlich
geringeren Verluste und der gegenüber der Ausführung als Drehstrom-Seekabelsystem
entfallenden Notwendigkeit einer Blindleistungskompensation werden alle bekannten Projekte
zu grenzüberschreitenden Seekabelverbindungen durch die deutsche AWZ der Nordsee bereits
als Gleichstromverbindung geplant.
Die Verbindungen sind jeweils mit Hin- und Rückleiter auszuführen, die gebündelt verlegt
werden, damit sich die magnetischen Felder der Leiter zum großen Teil kompensieren. Dadurch
kann im Allgemeinen eine magnetische Flussdichte erreicht werden, die deutlich unterhalb der
durchschnittlichen Stärke des Erdmagnetfelds liegt und erhebliche Auswirkungen auf
Schutzgüter ausschließt (vgl. auch Umweltbericht Kapitel 4.2.2).
6.1.2 Berücksichtigung des Gesamtsystems
Die Planung von grenzüberschreitenden Seekabelsystemen soll die Festlegungen des
Bundesfachplans Offshore berücksichtigen und sich in das Gesamtsystem einfügen.
Die Planung und Errichtung von grenzüberschreitenden Seekabelsystemen hat die
verschiedenen Festlegungen dieses Plans, insbesondere für die Netzanbindung von Offshore-
Windparks, zu berücksichtigen. Wenn technisch machbar und im Sinne der Effizienz sinnvoll,
sollen grenzüberschreitende Stromleitungen auch in die Netzplanung zur Anbindung der
Offshore-Windenergie einbezogen werden.
Dazu ist für grenzüberschreitende Seekabelsysteme im Zulassungsverfahren darzulegen, wie
sie sich in die Netzplanungen einbeziehen lassen, ohne die Ausbauziele für Offshore-
Windenergie nachteilig zu beeinträchtigen. Unter diesem Aspekt ist eine Prüfung im Einzelfall
sinnvoll, ob und inwieweit über grenzüberschreitende Seekabelsysteme Offshore-Windparks
angeschlossen werden können. Daher muss insbesondere die eingesetzte
Gleichstromtechnologie geprüft und in ihrer Kompatibilität mit dem Gesamtnetz gegenüber
anderen Vorteilen (wie z. B. höhere Übertragungsleistung) abgewogen werden.
Im Rahmen der Fortschreibung des BFO-N soll zudem der Aufbau eines internationalen
Offshore-Netzes unter Einbeziehung sowohl der grenzüberschreitenden Seekabelsysteme als
auch der Anbindungsleitungen für Offshore-Windenergie weiter begleitet und unterstützt
werden. Für die Integration der grenzüberschreitenden Kabel in ein vermaschtes Offshore-Netz
sind jedoch noch technische, aber auch regulatorische Fragestellungen zu klären. Diese
werden bereits im Rahmen der EU-Nordsee-Netz-lnitiative (North Seas Countries' Offshore Grid
Initiative - NSCOGI) sowie von Forschungsprojekten diskutiert. Die Ergebnisse dieser
Initiativen sowie eigener Ermittlungen werden in die Fortschreibungen dieses Plans einfließen.