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Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks
5.3 Gleichstrom-Seekabelsysteme
Unter einem Gleichstrom-Seekabelsystem im Sinne dieses Plans ist ein
Unterwasserkabelsystem zu verstehen, das die in den Offshore-Windenergieanlagen
produzierte Energie von der Konverterplattform bis zu den Grenzkorridoren I bis IV an
der Grenze der AWZ und 12 sm-Zone führt. Das Gleichstrom-Seekabelsystem besteht nach
dem Stand der Technik aus zwei Leitern, einem Hin- und einem Rückleiter, die gebündelt mit
einem Lichtwellenleiter zur Kommunikation verlegt werden.
5.3.1 Standardisierte Technikvorgaben
Zusammenfassung
• Selbstgeführte Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ)
• Übertragungsspannung +/- 320 kV
• Standardleistung 900 MW
5.3.1.1 Einsatz Gleichstromtechnologie
Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks werden als Hochspannungsgleichstrom
übertragung (HGÜ) ausgeführt
Wegen der Begründung wird auf die Begründung zur standardisierten Technikvorgabe 5.1.1.1
verwiesen.
5.3.1.2 Gleichstromsystem: Selbstgeführte Technologie
Gleichstrom-Seekabelsysteme werden als selbstgeführte Hochspannungsgleichstrom
übertragung ausgeführt.
Wegen der Begründung wird auf die Begründung zur standardisierten Technikvorgabe 5.1.1.2
verwiesen.
5.3.1.3 Übertragungsspannung +/- 320 kV
Gleichstrom-Seekabelsysteme werden mit einer einheitlichen Übertragungsspannung
von +/- 320 kV ausgeführt.
Wegen der Begründung wird auf die Begründung der standardisierten Technikvorgabe 5.1.1.3
verwiesen.
5.3.1.4 Standardleistung 900 MW
Gleichstrom-Seekabelsysteme werden mit einer Standardleistung von 900 MW
ausgeführt.
Wegen der Begründung wird auf die Begründung der standardisierten Technikvorgabe 5.1.1.4
verwiesen.
5.3.2 Planungsgrundsätze
Der Raumordnungsplan hat bezüglich der Anbindungsleitungen unter 3.3.1 Grundsätze und Ziel
der Raumordnung definiert. Diese betreffen Verlegung, Betrieb und Rückbau der Seekabel. In
den einzelnen Planungsgrundsätzen wird auf die jeweiligen Aussagen der Raumordnung
verwiesen. Das Ziel der Rücksichtnahme wird durch die Festlegung und die folgenden
standardisierten Technikvorgaben umgesetzt. Die weiteren Grundsätze werden weitestgehend
umgesetzt.