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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks 
5.3 Gleichstrom-Seekabelsysteme 
Unter einem Gleichstrom-Seekabelsystem im Sinne dieses Plans ist ein 
Unterwasserkabelsystem zu verstehen, das die in den Offshore-Windenergieanlagen 
produzierte Energie von der Konverterplattform bis zu den Grenzkorridoren I bis IV an 
der Grenze der AWZ und 12 sm-Zone führt. Das Gleichstrom-Seekabelsystem besteht nach 
dem Stand der Technik aus zwei Leitern, einem Hin- und einem Rückleiter, die gebündelt mit 
einem Lichtwellenleiter zur Kommunikation verlegt werden. 
5.3.1 Standardisierte Technikvorgaben 
Zusammenfassung 
• Selbstgeführte Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ) 
• Übertragungsspannung +/- 320 kV 
• Standardleistung 900 MW 
5.3.1.1 Einsatz Gleichstromtechnologie 
Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks werden als Hochspannungsgleichstrom 
übertragung (HGÜ) ausgeführt 
Wegen der Begründung wird auf die Begründung zur standardisierten Technikvorgabe 5.1.1.1 
verwiesen. 
5.3.1.2 Gleichstromsystem: Selbstgeführte Technologie 
Gleichstrom-Seekabelsysteme werden als selbstgeführte Hochspannungsgleichstrom 
übertragung ausgeführt. 
Wegen der Begründung wird auf die Begründung zur standardisierten Technikvorgabe 5.1.1.2 
verwiesen. 
5.3.1.3 Übertragungsspannung +/- 320 kV 
Gleichstrom-Seekabelsysteme werden mit einer einheitlichen Übertragungsspannung 
von +/- 320 kV ausgeführt. 
Wegen der Begründung wird auf die Begründung der standardisierten Technikvorgabe 5.1.1.3 
verwiesen. 
5.3.1.4 Standardleistung 900 MW 
Gleichstrom-Seekabelsysteme werden mit einer Standardleistung von 900 MW 
ausgeführt. 
Wegen der Begründung wird auf die Begründung der standardisierten Technikvorgabe 5.1.1.4 
verwiesen. 
5.3.2 Planungsgrundsätze 
Der Raumordnungsplan hat bezüglich der Anbindungsleitungen unter 3.3.1 Grundsätze und Ziel 
der Raumordnung definiert. Diese betreffen Verlegung, Betrieb und Rückbau der Seekabel. In 
den einzelnen Planungsgrundsätzen wird auf die jeweiligen Aussagen der Raumordnung 
verwiesen. Das Ziel der Rücksichtnahme wird durch die Festlegung und die folgenden 
standardisierten Technikvorgaben umgesetzt. Die weiteren Grundsätze werden weitestgehend 
umgesetzt.
	        
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