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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks 
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Zusammenfassung 
• größtmögliche Bündelung im Sinne einer Parallelführung 
• Abstand bei Parallelverlegung: 100 m; nach jedem zweiten Kabelsystem 200 m 
• Führung durch Grenzkorridore I bis IV 
• Rechtwinklige Kreuzung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Schifffahrt 
• Berücksichtigung bestehender und genehmigter Nutzungen (Bebauung 500 m Abstand, 
Schifffahrtsrouten 300 m Abstand) 
• Kreuzungen vermeiden, wenn zwingend erforderlich, dann möglichst rechtwinklig; 
Abstand zwischen Wendepunkten 250 m 
• Mindestüberdeckung 1,5 m 
• Verlegung möglichst außerhalb der Natura2000-Gebiete/geschützten Biotope 
• Verminderung der Sedimenterwärmung (Einhaltung 2 K-Kriterium) 
• Schonendes Verlegeverfahren und zeitliche Gesamtkoordinierung der Verlegearbeiten 
• Berücksichtigung von Kulturgütern und Fundstellen von Kampfmitteln 
• Rückbaupflicht 
5.3.2.1 Bündelung 
Bei der Verlegung von Gleichstrom-Seekabelsystemen ist eine größtmögliche Bündelung 
im Sinne einer Parallelführung zueinander anzustreben. Zudem soll die Trassenführung 
möglichst parallel zu bestehenden Strukturen gewählt werden. 
Diese Festlegung setzt den Grundsatz der Raumordnung 3.3.1 (7) um, nach dem bei der 
Verlegung von Seekabeln eine größtmögliche Bündelung im Sinne einer Parallelverlegung 
anzustreben ist. Zudem soll die Trassenführung möglichst parallel zu vorhandenen Strukturen 
und baulichen Anlagen gewählt werden. 
Um Auswirkungen auf andere Nutzungen und den Koordinierungsbedarf untereinander sowie 
mit anderen Nutzungen zu minimieren und möglichst wenig Zwangspunkte für künftige 
Nutzungen zu schaffen, sollen Seekabelsysteme möglichst gebündelt werden. Eine Bündelung 
im Sinne einer Parallelführung reduziert zudem Zerschneidungseffekte. Diese können weiter 
reduziert werden, wenn eine Kabelführung parallel zu vorhandenen Strukturen und baulichen 
Anlagen gewählt wird. 
5.3.2.2 Abstand bei Parallelverlegung 
Bei der Parallelverlegung von Gleichstrom-Seekabelsystemen ist zwischen den einzelnen 
Systemen ein Abstand von 100 m einzuhalten. Nach jedem zweiten Kabelsystem ist ein 
Abstand von 200 m einzuhalten. 
Für die Ermittlung angemessener Abstände zwischen den Seekabelsystemen existieren 
verschiedene internationale Empfehlungen wie beispielsweise des International Cable 
Protection Committee (ICPC) und des Subsea Cables UK. Im Rahmen von OSPAR ist im Juni 
2012 eine Richtlinie zu Kabelverlegung veröffentlicht worden, die die aktuelle Praxis 
widerspiegelt. Hier werden jedoch keine generellen Aussagen zu Abständen gemacht. DNV 
KEMA hat im Auftrag der Stiftung Offshore Windenergie und des Offshore Forum Windenergie 
eine Studie zu Mindestabständen bei Seekabeln erstellt, die im Wesentlichen auf einer 
Auswertung der vorhandenen Informationen und Richtlinien beruht und Empfehlungen zu 
Abständen macht. Im Rahmen der Konsultation wurden sowohl Stellungnahmen eingereicht, 
die sich für eine Erhöhung der vorgeschlagenen Abstände aussprechen, als auch 
Stellungnahmen, die sich für eine Reduzierung der im Entwurf vorgeschlagenen Abstände
	        
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