Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks
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Zusammenfassung
• größtmögliche Bündelung im Sinne einer Parallelführung
• Abstand bei Parallelverlegung: 100 m; nach jedem zweiten Kabelsystem 200 m
• Führung durch Grenzkorridore I bis IV
• Rechtwinklige Kreuzung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Schifffahrt
• Berücksichtigung bestehender und genehmigter Nutzungen (Bebauung 500 m Abstand,
Schifffahrtsrouten 300 m Abstand)
• Kreuzungen vermeiden, wenn zwingend erforderlich, dann möglichst rechtwinklig;
Abstand zwischen Wendepunkten 250 m
• Mindestüberdeckung 1,5 m
• Verlegung möglichst außerhalb der Natura2000-Gebiete/geschützten Biotope
• Verminderung der Sedimenterwärmung (Einhaltung 2 K-Kriterium)
• Schonendes Verlegeverfahren und zeitliche Gesamtkoordinierung der Verlegearbeiten
• Berücksichtigung von Kulturgütern und Fundstellen von Kampfmitteln
• Rückbaupflicht
5.3.2.1 Bündelung
Bei der Verlegung von Gleichstrom-Seekabelsystemen ist eine größtmögliche Bündelung
im Sinne einer Parallelführung zueinander anzustreben. Zudem soll die Trassenführung
möglichst parallel zu bestehenden Strukturen gewählt werden.
Diese Festlegung setzt den Grundsatz der Raumordnung 3.3.1 (7) um, nach dem bei der
Verlegung von Seekabeln eine größtmögliche Bündelung im Sinne einer Parallelverlegung
anzustreben ist. Zudem soll die Trassenführung möglichst parallel zu vorhandenen Strukturen
und baulichen Anlagen gewählt werden.
Um Auswirkungen auf andere Nutzungen und den Koordinierungsbedarf untereinander sowie
mit anderen Nutzungen zu minimieren und möglichst wenig Zwangspunkte für künftige
Nutzungen zu schaffen, sollen Seekabelsysteme möglichst gebündelt werden. Eine Bündelung
im Sinne einer Parallelführung reduziert zudem Zerschneidungseffekte. Diese können weiter
reduziert werden, wenn eine Kabelführung parallel zu vorhandenen Strukturen und baulichen
Anlagen gewählt wird.
5.3.2.2 Abstand bei Parallelverlegung
Bei der Parallelverlegung von Gleichstrom-Seekabelsystemen ist zwischen den einzelnen
Systemen ein Abstand von 100 m einzuhalten. Nach jedem zweiten Kabelsystem ist ein
Abstand von 200 m einzuhalten.
Für die Ermittlung angemessener Abstände zwischen den Seekabelsystemen existieren
verschiedene internationale Empfehlungen wie beispielsweise des International Cable
Protection Committee (ICPC) und des Subsea Cables UK. Im Rahmen von OSPAR ist im Juni
2012 eine Richtlinie zu Kabelverlegung veröffentlicht worden, die die aktuelle Praxis
widerspiegelt. Hier werden jedoch keine generellen Aussagen zu Abständen gemacht. DNV
KEMA hat im Auftrag der Stiftung Offshore Windenergie und des Offshore Forum Windenergie
eine Studie zu Mindestabständen bei Seekabeln erstellt, die im Wesentlichen auf einer
Auswertung der vorhandenen Informationen und Richtlinien beruht und Empfehlungen zu
Abständen macht. Im Rahmen der Konsultation wurden sowohl Stellungnahmen eingereicht,
die sich für eine Erhöhung der vorgeschlagenen Abstände aussprechen, als auch
Stellungnahmen, die sich für eine Reduzierung der im Entwurf vorgeschlagenen Abstände