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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks 
Die Vorgaben des § 45a Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG), der die 
Meeresstrategierahmenrichtlinie in nationales Recht umsetzt, sind zu beachten. Zusätzlich 
müssen die beste Umweltpraxis („best environmental practice“) gemäß OSPAR- 
Übereinkommen sowie der jeweilige Stand der Technik berücksichtigt werden. Diese Vorgaben 
sind im Rahmen des Einzelverfahrens zu konkretisieren. Sollten Vorkommen von in § 30 
BNatSchG genannten Strukturen bei näheren Untersuchungen im konkreten Verfahren zur 
Genehmigung/ Planfeststellung von Konverterplattformen aufgefunden werden, sind diese zu 
analysieren und bei der Entscheidungsfindung mit besonderem Gewicht zu behandeln. Ggf. ist 
eine räumliche Alternative im Nahbereich zu ermitteln, die die entsprechenden Schutzgüter 
besser zu wahren in der Lage ist. Jedoch ist zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete räumliche 
Zuordnung der genannten Strukturen möglich. 
Mit Blick auf § 2 Absatz 2 Nummer 6 ROG, der den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von 
Natur und Landschaft mit den Erfordernissen eines Biotopverbundsystems verbindet, soll 
sichergestellt werden, dass die Ausbreitungsvorgänge und weiträumigen ökologischen 
Wechselbeziehungen der Arten und ihrer Lebensräume berücksichtigt werden. 
5.2.2.7 Schallminderung 
Wenn Konverterplattformen mit Pfahlgründungen installiert werden, so ist während der 
Rammung der Fundamente der Einsatz eines wirksamen Schallminderungssystems 
vorzusehen. Das Schallminderungssystem ist frühzeitig im Rahmen des Designs der 
Gründungskonstruktion zu integrieren. 
Während der Rammung der Fundamente von Konverterplattformen ist zur Wahrung 
artenschutz- und gebietsschutzrechtlicher Belange der Einsatz eines wirksamen 
Schallminderungssystems vorzusehen. Die strategische Umweltprüfung kommt zu dem 
Ergebnis, dass nur bei Einhaltung von geltenden Lärmschutzwerten und unter Umsetzung der 
Vorgaben des Schallschutzkonzeptes des BMUB nach aktuellem Kenntnisstand mit 
ausreichender Sicherheit gewährleistet ist, dass die Anforderungen an den Artenschutz 
eingehalten und Natura2000-Gebiete in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck 
maßgeblichen Bestandteilen nicht erheblich beeinträchtigt werden. In den 
Einzelzulassungsverfahren sind gegenwärtig ein Schallereignispegel von 160 dB re 1pPa 2 s 
und ein Spitzenschalldruckpegel von 190 dB re 1pPa in 750 m Entfernung zur Rammstelle 
festgelegt. Maßnahmen zum Schallschutz werden standortspezifisch und bezogen auf die 
eingesetzte Gründungkonstruktion im Einzelfall konkretisiert. Dies erfolgt projektspezifisch im 
Rahmen der Zulassungsverfahren. Neben dem eigentlichen Schallminderungssystem ist der 
Einsatz weiterer umfangreicher schallschützender Maßnahmen und Überwachungsmaßnahmen 
erforderlich. 
5.2.2.8 Berücksichtigung von Kulturgütern 
Bei der Standortwahl sollen bekannte Fundstellen von Kulturgütern berücksichtigt 
werden. Sollten bei der Planung oder Errichtung der Konverterplattformen bisher nicht 
bekannte im Meeresboden befindliche Kulturgüter aufgefunden werden, sollen 
entsprechende Maßnahmen zur Sicherung des Kulturgutes getroffen werden. 
Diese Festlegung leitet sich aus dem Grundsatz der Raumordnung 3.5.1 (13) ab, nach dem bei 
der Standortwahl für Offshore-Windenergieparks bekannte Fundstellen von Kulturgütern 
berücksichtigt werden und entsprechende Maßnahmen zur Sicherung des Kulturgutes getroffen 
werden sollen, falls bei der Planung oder Errichtung von Offshore-Windenergieparks bisher 
nicht bekannte im Meeresboden befindliche Kulturgüter aufgefunden werden. 
Im Meeresboden können sich Kulturgüter von archäologischem Wert befinden, wie z. B. 
Bodendenkmale, Siedlungsreste oder historische Schiffswracks. Gemäß Artikel 149 Seerechts 
übereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) sind gefundene Gegenstände archäologischer 
oder historischer Art zum Nutzen der gesamten Menschheit zu bewahren oder zu verwenden. 
Eine große Anzahl solcher Schiffswracks ist bekannt und in der Unterwasserdatenbank des
	        
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