Rechtsangelegenheiten
des Öltagebuches. 36 Verfahren bezogen sich
auf Verstöße bei der nach Anlage V vorgeschrie
benen Führung des Mülltagebuches. 8 Verfahren
betrafen illegale Bypassleitungen. Es ergingen 203
Bußgeldbescheide. Die Höhe der verhängten Geld
bußen lag zwischen DM 80,- und DM 25 000,-,
insgesamt waren es DM 629 065,-. Der durch
schnittliche Betrag lag bei DM 3100,-. 47 Verfah
ren wurden eingestellt. Weitere 55 Fälle wurden
bei Schiffen unter ausländischer Flagge, die auf
grund bestehender Verfahrenshindernisse nicht
in Deutschland geahndet werden konnten, an den
Flaggenstaat zur weiteren Verfolgung gemeldet.
Dem BSH selbst wurden keine deutschen Schiffe
gemeldet, die außerhalb des deutschen Hoheits
gebietes gegen MARPOL-Vorschriften verstoßen
haben.
Das Einleiten von Schiffsabwässern in Nord-
und Ostsee ist nach der Verordnung über die Ver
hütung der Verschmutzung der Nordsee durch
Schiffsabwasser sowie dem Übereinkommen
über den Schutz der Meeresumwelt des Ost
seegebietes (Helsinki-Übereinkommen) nur unter
Einhaltung strenger Voraussetzungen zulässig.
Für den Bereich der Ostsee wurden 1999 4 Ver
stöße gemeldet. In 3 Fällen wurde ein Bußgeld
bescheid erlassen. 1 Verfahren wurde eingestellt.
Für den Bereich der Nordsee wurden in Bezug
auf Schiffsabwasser keine Verstöße angezeigt.
Das BSH führt eine Gesamtstatistik über Ge
wässerverunreinigungen im Küstenmeer, in der
ausschließlichen Wirtschaftszone und auf den
Seeschifffahrtstraßen (innere Gewässer) (Abb. 43).
Von der Küstenwache (Bundesgrenzschutz See,
Zoll, Vollzugsorgane der Wasser- und Schiff
fahrtsverwaltung, Fischereiaufsicht des Bundes
amtes für Ernährung und Forstwirtschaft), der
Marine, der Wasserschutzpolizei sowie durch
private Dritte wurden 422 (1998: 347; 1997: 386)
Verunreinigungen gemeldet. 85% der Fälle waren
Ölverschmutzungen, die von Schiffen herrührten.
Hierbei handelt es sich überwiegend um Separa
tionsrückstände, ölhaltiges Bilgenwasser, Schmier
ölrückstände und ölhaltiges Tank- und Tank
waschwasser. In 58 Fällen konnte der mutmaßliche
Verursacher festgestellt werden.
Eine Verschmutzung der Gewässer durch
Chemikalien und Müll wurde nur in wenigen Fäl
len angezeigt. 4 (1998: 3; 1997: 2) Verschmut
zungen betrafen Chemikalien und 49 (1998: 40;
1997: 34) Schiffsmüll.
Von den Staatsanwaltschaften wurden 273
(1998: 212; 1997: 244) Ermittlungsverfahren we
gen des Verdachts auf Verunreinigung eines
Gewässers (§ 324 Strafgesetzbuch) eingeleitet.
262 Verfahren wurden wegen Nichtermittlung des
Täters oder aus Mangel an Beweisen wieder ein
gestellt.
Im Rahmen von Strafverfahren wegen Öl
verschmutzungen wurden 1999 durch das BSH-
Labor in 30 Fällen Ölproben verglichen und dabei
120 Proben untersucht. In diesen Zahlen sind
auch in der BSH-Statistik nicht erfasste Verfahren
wegen Verschmutzungen im Hafen- und Binnen
bereich enthalten.
Im Mai fand im BSH eine Tagung von Exper
ten der Anrainerstaaten der Ostsee statt, die sich
mit Problemen der Verfolgung von Verstößen ge
gen Meeresumweltschutzvorschriften befassten.
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