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Full text: Jahresbericht 1999

Rechtsangelegenheiten 
des Öltagebuches. 36 Verfahren bezogen sich 
auf Verstöße bei der nach Anlage V vorgeschrie 
benen Führung des Mülltagebuches. 8 Verfahren 
betrafen illegale Bypassleitungen. Es ergingen 203 
Bußgeldbescheide. Die Höhe der verhängten Geld 
bußen lag zwischen DM 80,- und DM 25 000,-, 
insgesamt waren es DM 629 065,-. Der durch 
schnittliche Betrag lag bei DM 3100,-. 47 Verfah 
ren wurden eingestellt. Weitere 55 Fälle wurden 
bei Schiffen unter ausländischer Flagge, die auf 
grund bestehender Verfahrenshindernisse nicht 
in Deutschland geahndet werden konnten, an den 
Flaggenstaat zur weiteren Verfolgung gemeldet. 
Dem BSH selbst wurden keine deutschen Schiffe 
gemeldet, die außerhalb des deutschen Hoheits 
gebietes gegen MARPOL-Vorschriften verstoßen 
haben. 
Das Einleiten von Schiffsabwässern in Nord- 
und Ostsee ist nach der Verordnung über die Ver 
hütung der Verschmutzung der Nordsee durch 
Schiffsabwasser sowie dem Übereinkommen 
über den Schutz der Meeresumwelt des Ost 
seegebietes (Helsinki-Übereinkommen) nur unter 
Einhaltung strenger Voraussetzungen zulässig. 
Für den Bereich der Ostsee wurden 1999 4 Ver 
stöße gemeldet. In 3 Fällen wurde ein Bußgeld 
bescheid erlassen. 1 Verfahren wurde eingestellt. 
Für den Bereich der Nordsee wurden in Bezug 
auf Schiffsabwasser keine Verstöße angezeigt. 
Das BSH führt eine Gesamtstatistik über Ge 
wässerverunreinigungen im Küstenmeer, in der 
ausschließlichen Wirtschaftszone und auf den 
Seeschifffahrtstraßen (innere Gewässer) (Abb. 43). 
Von der Küstenwache (Bundesgrenzschutz See, 
Zoll, Vollzugsorgane der Wasser- und Schiff 
fahrtsverwaltung, Fischereiaufsicht des Bundes 
amtes für Ernährung und Forstwirtschaft), der 
Marine, der Wasserschutzpolizei sowie durch 
private Dritte wurden 422 (1998: 347; 1997: 386) 
Verunreinigungen gemeldet. 85% der Fälle waren 
Ölverschmutzungen, die von Schiffen herrührten. 
Hierbei handelt es sich überwiegend um Separa 
tionsrückstände, ölhaltiges Bilgenwasser, Schmier 
ölrückstände und ölhaltiges Tank- und Tank 
waschwasser. In 58 Fällen konnte der mutmaßliche 
Verursacher festgestellt werden. 
Eine Verschmutzung der Gewässer durch 
Chemikalien und Müll wurde nur in wenigen Fäl 
len angezeigt. 4 (1998: 3; 1997: 2) Verschmut 
zungen betrafen Chemikalien und 49 (1998: 40; 
1997: 34) Schiffsmüll. 
Von den Staatsanwaltschaften wurden 273 
(1998: 212; 1997: 244) Ermittlungsverfahren we 
gen des Verdachts auf Verunreinigung eines 
Gewässers (§ 324 Strafgesetzbuch) eingeleitet. 
262 Verfahren wurden wegen Nichtermittlung des 
Täters oder aus Mangel an Beweisen wieder ein 
gestellt. 
Im Rahmen von Strafverfahren wegen Öl 
verschmutzungen wurden 1999 durch das BSH- 
Labor in 30 Fällen Ölproben verglichen und dabei 
120 Proben untersucht. In diesen Zahlen sind 
auch in der BSH-Statistik nicht erfasste Verfahren 
wegen Verschmutzungen im Hafen- und Binnen 
bereich enthalten. 
Im Mai fand im BSH eine Tagung von Exper 
ten der Anrainerstaaten der Ostsee statt, die sich 
mit Problemen der Verfolgung von Verstößen ge 
gen Meeresumweltschutzvorschriften befassten. 
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