Abfallbeseitigung
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Das DHI hat seit Herbst 1988 Erlaubnisse
nur noch auf Grundlage von zwingenden öffentli
chen Interessen erteilt. Die Erlaubnisse wurden
in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt
mit umfangreichen Auflagen versehen, um die
Einstellung der Verbrennung auf See mit Nach
druck weiter voranzutreiben, wobei besonders
Wert auf den verstärkten Einsatz der stofflichen
Verwertung der Abfälle gelegt wurde. Ein Verbot
der Verbrennung auf See hätte mangels ander
weitiger geordneter Entsorgungsmöglichkeiten
zu einem Entsorgungsnotstand in der Mehrheit
der Bundesländer geführt. Die letzten Erlaub
nisse des DHI liefen Ende September 1989 aus.
Im November 1989 fand auf ministerieller Ebene
ein Treffen von Vertretern des Bundes, der betei
ligten Länder sowie der Industrie statt, auf dem
über den weiteren Bedarf an der Verbrennung
deutscher Abfälle auf See beraten wurde. Von
den Bundesländern wurde ein Restbedarf von
etwa 10 000 Tonnen pro Jahr festgestellt.
Im Dezember 1989 wurden die beim DHI
gestellten Anträge mit der Begründung zurückge
zogen, daß bei einer jährlichen Abfallmenge von
10 000 Tonnen ein wirtschaftlicher Betrieb des
Verbrennungsschiffes Vesta nicht mehr möglich
sei. Die Abfallverbrennung auf der Hohen See
war damit für Deutschland beendet.
Die betroffenen Bundesländer standen nun
vor dem Problem, die Abfälle anderweitig entsor
gen zu müssen. Um denkbaren ungesetzlichen
Abfallbeseitigungen an Land entgegenzutreten,
rief der Bundesumweltminister die Bundesländer
zur verstärkten Überwachung der Betriebe auf,
die noch auf die Verbrennung auf See angewie
sen waren.
Nach vorliegenden Informationen konnte
durch Aktivitäten der Bundesländer die Aufarbei
tung von Abfällen gesteigert und damit die zu
entsorgende Abfallmenge verringert werden. In
diesem Zusammenhang sei die „Verordnung über
die Entsorgung gebrauchter halogenierter
Lösungsmittel“ erwähnt, die mit der Forderung
nach Getrennthaltung von Lösemitteln eine wich
tige Rolle spielte. Verbleibende Abfälle wurden in
inländischen Sonderabfallverbrennungsanlagen
verbrannt, wobei bisher dort zu entsorgende
Abfälle umgelenkt werden mußten auf Deponien.
Abfälle wurden zudem ins Ausland exportiert zur
Verbrennung in Sonderabfallverbrennungsanla
gen sowie zur Nutzung als Ersatzbrennstoff in
der Zementindustrie.
Verschiedene Vertragsstaaten des Oslo-
Übereinkommens haben auch 1990 und Anfang
1991 noch Abfälle auf der Nordsee verbrennen
lassen. Nach vorliegenden Informationen wurde
nun auch das letzte in Betrieb befindliche Ver
brennungsschiff, Vulcanus II, Anfang 1991 außer
Betrieb genommen und soll - wie dies bereits
1990 mit den Verbrennungsschiffen Vesta und
Vulcanus I geschehen ist - nach Umbau als Che
mikalientanker eingesetzt werden.