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Full text: Jahresbericht 1990

Abfallbeseitigung 
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Das DHI hat seit Herbst 1988 Erlaubnisse 
nur noch auf Grundlage von zwingenden öffentli 
chen Interessen erteilt. Die Erlaubnisse wurden 
in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt 
mit umfangreichen Auflagen versehen, um die 
Einstellung der Verbrennung auf See mit Nach 
druck weiter voranzutreiben, wobei besonders 
Wert auf den verstärkten Einsatz der stofflichen 
Verwertung der Abfälle gelegt wurde. Ein Verbot 
der Verbrennung auf See hätte mangels ander 
weitiger geordneter Entsorgungsmöglichkeiten 
zu einem Entsorgungsnotstand in der Mehrheit 
der Bundesländer geführt. Die letzten Erlaub 
nisse des DHI liefen Ende September 1989 aus. 
Im November 1989 fand auf ministerieller Ebene 
ein Treffen von Vertretern des Bundes, der betei 
ligten Länder sowie der Industrie statt, auf dem 
über den weiteren Bedarf an der Verbrennung 
deutscher Abfälle auf See beraten wurde. Von 
den Bundesländern wurde ein Restbedarf von 
etwa 10 000 Tonnen pro Jahr festgestellt. 
Im Dezember 1989 wurden die beim DHI 
gestellten Anträge mit der Begründung zurückge 
zogen, daß bei einer jährlichen Abfallmenge von 
10 000 Tonnen ein wirtschaftlicher Betrieb des 
Verbrennungsschiffes Vesta nicht mehr möglich 
sei. Die Abfallverbrennung auf der Hohen See 
war damit für Deutschland beendet. 
Die betroffenen Bundesländer standen nun 
vor dem Problem, die Abfälle anderweitig entsor 
gen zu müssen. Um denkbaren ungesetzlichen 
Abfallbeseitigungen an Land entgegenzutreten, 
rief der Bundesumweltminister die Bundesländer 
zur verstärkten Überwachung der Betriebe auf, 
die noch auf die Verbrennung auf See angewie 
sen waren. 
Nach vorliegenden Informationen konnte 
durch Aktivitäten der Bundesländer die Aufarbei 
tung von Abfällen gesteigert und damit die zu 
entsorgende Abfallmenge verringert werden. In 
diesem Zusammenhang sei die „Verordnung über 
die Entsorgung gebrauchter halogenierter 
Lösungsmittel“ erwähnt, die mit der Forderung 
nach Getrennthaltung von Lösemitteln eine wich 
tige Rolle spielte. Verbleibende Abfälle wurden in 
inländischen Sonderabfallverbrennungsanlagen 
verbrannt, wobei bisher dort zu entsorgende 
Abfälle umgelenkt werden mußten auf Deponien. 
Abfälle wurden zudem ins Ausland exportiert zur 
Verbrennung in Sonderabfallverbrennungsanla 
gen sowie zur Nutzung als Ersatzbrennstoff in 
der Zementindustrie. 
Verschiedene Vertragsstaaten des Oslo- 
Übereinkommens haben auch 1990 und Anfang 
1991 noch Abfälle auf der Nordsee verbrennen 
lassen. Nach vorliegenden Informationen wurde 
nun auch das letzte in Betrieb befindliche Ver 
brennungsschiff, Vulcanus II, Anfang 1991 außer 
Betrieb genommen und soll - wie dies bereits 
1990 mit den Verbrennungsschiffen Vesta und 
Vulcanus I geschehen ist - nach Umbau als Che 
mikalientanker eingesetzt werden.
	        
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