noch in einem deutschen Hafen beladen wurden.
■ Mengen und Emissionen
Bereits seit Beginn der Verbrennung auf See
wurden auch deutsche Abfälle beseitigt. Verläßli
che Zahlen über den deutschen Anteil an der
Gesamtabfallmenge liegen seit 1979 vor. In Abb.
27 sind die in den Jahren 1969 bis 1989 auf der
Nordsee verbrannten Gesamtabfallmengen
sowie der deutsche Gesamtanteil dargestellt.
Tabelle 5 Ist eine detaillierte Aufstellung über ver
brannten Mengen In den Jahren 1983 bis 1989.
Hieraus können u. a. die mit Erlaubnis des DHI
in diesen Jahren verbrannten Abfallmengen
(Vesta und Matthias II), getrennt nach Inland und
Ausland, entnommen werden.
Bei der Verbrennung von chlororganischen
Abfällen sind im Abgas neben Stickstoff und Sau
erstoff der Verbrennungsluft überwiegend Koh
lendioxid, Wasserdampf und Chlorwasserstoff zu
finden. In weit geringeren Mengen sind zudem
Kohlenmonoxid, Chlor, Stickstoffoxide und wei
tere anorganische Spurenverbindungen sowie
chlorierte Kohlenwasserstoffe als Produkte einer
unvollständigen Verbrennung vorhanden. Je
nach Fluor-, Brom- und Schwefelgehalt im Abfall
stoff kann sich weiterhin Fluorwasserstoff, Brom
wasserstoff und Schwefeldioxid Im Abgas befin
den.
Durch die in den Erlaubnissen des DHI vor
geschriebenen und kontinuierlich überwachten
Verbrennungsbedingungen (Temperatur minde
stens 1200 °C, mind. 3% Überschußsauerstoff im
Abgas, Verbrennungswirkungsgrad von minde
stens 99,9%) und durch die über die Ofenbauart
festgelegten Parameter (Verweilzeit ca. 1 Se
kunde, sehr hohe Turbulenz) war gewährleistet,
daß die organische Restemission so gering wie
möglich gehalten und die Neubildung von hoch-
giftigen Stoffen auf den modernen Verbrennungs
schiffen Vesta, Vulcanus I und II vermieden
wurde. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß un
längst In internationalen Diskussionen die Hypo
these geäu ßert wurde, daß sich hochgiftige Stoffe
erst au ßerhalb des Verbrennungsofens in der sich
abkühlenden Abgasfahne bilden würden. Diese
aus Untersuchungen an Verbrennungsanlagen
an Land abgeleitete Vermutung kann jedoch auf
grund fehlender Untersuchungen auf See weder
belegt noch widerlegt werden. Kein Staat war im
Lichte der absehbaren Beendigung der Abfall
verbrennung auf See bereit, noch finanzielle
Mittel für klärende Untersuchungen zur Verfü
gung zu stellen. Mit Deutschland waren auch
andere Staaten der Auffassung, daß Gelder sinn
voller in die Entwicklung und Verbesserung von
landseitigen Alternativen fließen sollten.
■ Stillegung Matthias II
Der auf dem Verbrennungsschiff Matthias II
installierte Ofen erwies sich als ungeeignet für
die Verbrennung von chlororganischen Abfällen.
Bei einer Überprüfung der Verbrennungsanlage
wurden im Abgas Dioxine (TCDD) festgestellt.
Die Untersuchungsergebnisse führten im Früh
jahr 1983 zum Widerruf der Erlaubnisse durch
das DHI. Matthias II wurde stillgelegt. Der wahr
scheinliche Grund für die Dioxinentstehung war
die spezielle, windanfällige Ofenform dieses
Schiffes. Im Gegensatz dazu waren bei Abgasun
tersuchungen auf den mit moderneren Öfen aus
gerüsteten Verbrennungsschiffen Vesta und Vul
canus I mit der nachstehenden Einschränkung
keine Dioxine (TCDD) nachweisbar. Nur bei spe
ziellen Testverbrennungen von dioxinhaltigen
Abfällen konnten in einigen wenigen Proben