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Kapitel 4
Für eine systematische Veränderung des Schwebstoffgehaltes ließen sich keine
Anzeichen finden. Zwar lagen zwei Werte geringfügig unterhalb des Minimalwertes aus
den fünf Parallelfiltrationen; es war aber keine Tendenz oder eine Systematik zu
erkennen.
E. Vollständigkeit der Filtration
Wie in Kap. 2.1.3 erläutert wurde, werden Partikel mit einem Mindestdurchmesser von
0,4 pm als Schwebstoff definiert. Um zu überprüfen, ob Partikel mit einer geringeren
Größe einen nennenswerten (Massen-) Anteil am Schwebstoff haben, wurde eine
Reihe von Wasserproben parallel durch 0,4 pm- und 0,05 pm-Filter filtriert. Die 0,05
pm-Filter waren ebenfalls aus Polycarbonat und wurden vom gleichen Hersteller
bezogen. Es wurden je drei gleiche Volumina einer Seewasserprobe durch die beiden
genannten Filtertypen filtriert. Der Mittelwert des mit den 0,4 pm-Filtern bestimmten
Schwebstoffgehaltes betrug 70,6 mg/l; der mit den 0,05 pm-Filtern ermittelte lag mit
72,9 mg/l geringfügig höher. Von dem durch 0,4 pm-Filter filtrierten Wasser wurden
drei Proben erneut durch 0,05 pm-Filter filtriert. Der ermittelte Rest-Schwebstoffgehalt
betrug 0,9 mg/l.
Die Versuche wurden mit einer bereits zentrifugierten Seewasserprobe wiederholt. Die
Schwebstoffgehalte betrugen 4,6 mg/l (0,4 pm); 6,5 mg/l (0,05 pm) und 0,8 mg/l (0,05
pm, vorher durch 0,4 pm filtriert). Hier schien der Anteil der Partikel < 0,4 pm etwas
größer zu sein, was aufgrund der besseren Abscheidung von größeren Partikeln in der
Zentrifuge auch zu erwarten war. Die Schwankungen bei diesem Versuchsteil waren
sehr hoch, daher sollten die Ergebnisse nur qualitativ betrachtet werden
Die Versuche bestätigten die Erwartung, daß Partikel mit einem kleineren
Durchmesser als 0,4 pm einen Anteil am Schwebstoff haben. Dieser betrug für eine
zufällig genommene Wasserprobe ca. 4 %. Die Filtration einer 200 ml-Wasserprobe
mit 0,05 pm-Filtern benötigte mehrere Stunden und war aufgrund der geringen
Kapazität unsicherer als die Filtration mit 0,4 pm-Filtern. Die Filter mit der größeren
Porengröße sind für die Bestimmung des Schwebstoffgehaltes und der Abscheiderate
ausreichend und daher denen mit sehr kleiner Porengröße vorzuziehen. Die für diese
Filter ermittelten Fehler (Filtrationsversuche B und C) stellen eine Obergrenze dar, da
die Versuche bei relativ geringen Schwebstoffgehalten durchgeführt worden sind und
der Schwebstoff hauptsächlich aus Plankton und Algen bestand. Bei höheren
Schwebstoffgehalten, anderer Zusammensetzung des Schwebstoffs und somit
größeren Filtrationsvolumina ist von einem geringeren relativen Fehler auszugehen.