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Full text: Jahresbericht 2001

Prüfen + 
Genehmigen 
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die Aufstellung von Magnetkompassen und Ortungs 
funkanlagen wurden auch in 2001 in großer Zahl be 
gutachtet und genehmigt: 
Prüfungen und Erstbesichtigungen 
Die Prüfung von Navigationsausrüstungen vor ihrer 
Verwendung an Bord wird durch das BSH und vom 
BSH beauftragten Personen wahrgenommen. Das 
BSH hat zurzeit 6 natürliche Personen und 15 juristi 
sche Personen beauftragt. 
Wiederholungsprüfungen der Navlgatlons- und Funk 
ausrüstung werden vom BSH und durch vom BSH 
anerkannte Betriebe durchgeführt; zur Zeit sind 51 
Betriebe anerkannt. 
Es wurden 677 nautische Anlagen/Geräte vor Ver 
wendung an Bord geprüft. Magnetkompasse und 
Wendeanzeiger wurden an Land geprüft, die ande 
ren nautischen Anlagen und Geräte an Bord. Mit zu 
nehmender Komplexität der Navigationsausrüstung 
steigt auch der Zeitaufwand bei der Prüfung vor Ver 
wendung an Bord, so z. B. bei Bahnführungs 
systemen und Integrierten Navigationsanlagen mit 
elektronischen Seekartensystemen. 
Auf 230 Schiffen wurde die Wirksamkeit und Be 
triebssicherheit von 1 556 Navlgatlonsanlagen und 
von 188 Seefunkstellen kontrolliert. Bel nur 123 Fällen 
technischer Mängel kann in der Seeschifffahrt Insge 
samt ein weiter zunehmendes Sicherheitsbewusst 
sein festgestellt werden. 
Für die Bundesmarine wurden nach Maßgabe der 
Marine-Dienstvorschrift 177 Magnetkompasse, 
38 Winkeimessinstrumente, 92 Radaranlagen und 
23 Peilfunkanlagen geprüft und 267 Kompassregu 
lierungen, 139 Deviationsbestimmungen und 19 elek 
trische Regulierungen mit 97 Komponenten durch 
geführt. 
Im Jahr 2001 wurden weiter vom BSH und seinen 
Beauftragten 630 Magnet-Regel- und Magnet-Steuer 
kompasse reguliert und 1 Peilfunkanlage kompen 
siert. Im Zusammenhang mit der Regulierung und 
Kompensierung wurde leider häufig festgestellt, dass 
Fristen für die Wiederholungsprüfung nicht eingehal 
ten wurden. 
Auch für Binnenschiffe war das BSH In über 70 Fäl 
len tätig: Es wurden elektronische Magnetkompasse 
in Einzelprüfungen an Land untersucht; der Einbau 
von Kompassen an Bord der Schiffe beraten und 
Magnetkompasse reguliert. 
Neues bei der Regulierung von 
Magnetkompassen 
Verwaltung wo immer möglich abzubauen und die 
Eigenverantwortung der Schifffahrt zu stärken - die 
ses Ziel wurde mit der Dritten Schiffssicherheitsan 
passungsverordnung (Bundesgesetzblatt Teil I, 
24.08. 2001) für die Regulierung von Magnetkom 
passen an Bord umgesetzt: Sie wird durch Personen 
vorgenommen, die vom BSH anerkannt worden sind. 
Die bisher vorgeschriebenen Regulierungen durch 
das BSH oder seine Beauftragten (dokumentiert 
durch eine entsprechende Prüfplakette) und die Er 
hebung der Gebühren für diese Amtshandlung nach 
der Kostenverordnung des BSH entfallen. Bei diesem 
Privatisierungsschritt wurde deutlich, dass die Wirt 
schaft anderen Spielregeln unterliegt als staatliches 
Handeln: In strukturschwachen Gebieten kann es zu 
einer Verteuerung der Regulierung durch hohe Rei- 
sekostenantelle kommen. Reeder, Hafenstädte und 
Handelskammern sind In der Eigenverantwortung, 
den allseits gewünschten Weg weiter zu gehen und 
nach weiteren „Regulierern“ zu suchen.
	        
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