Prüfen +
Genehmigen
43
die Aufstellung von Magnetkompassen und Ortungs
funkanlagen wurden auch in 2001 in großer Zahl be
gutachtet und genehmigt:
Prüfungen und Erstbesichtigungen
Die Prüfung von Navigationsausrüstungen vor ihrer
Verwendung an Bord wird durch das BSH und vom
BSH beauftragten Personen wahrgenommen. Das
BSH hat zurzeit 6 natürliche Personen und 15 juristi
sche Personen beauftragt.
Wiederholungsprüfungen der Navlgatlons- und Funk
ausrüstung werden vom BSH und durch vom BSH
anerkannte Betriebe durchgeführt; zur Zeit sind 51
Betriebe anerkannt.
Es wurden 677 nautische Anlagen/Geräte vor Ver
wendung an Bord geprüft. Magnetkompasse und
Wendeanzeiger wurden an Land geprüft, die ande
ren nautischen Anlagen und Geräte an Bord. Mit zu
nehmender Komplexität der Navigationsausrüstung
steigt auch der Zeitaufwand bei der Prüfung vor Ver
wendung an Bord, so z. B. bei Bahnführungs
systemen und Integrierten Navigationsanlagen mit
elektronischen Seekartensystemen.
Auf 230 Schiffen wurde die Wirksamkeit und Be
triebssicherheit von 1 556 Navlgatlonsanlagen und
von 188 Seefunkstellen kontrolliert. Bel nur 123 Fällen
technischer Mängel kann in der Seeschifffahrt Insge
samt ein weiter zunehmendes Sicherheitsbewusst
sein festgestellt werden.
Für die Bundesmarine wurden nach Maßgabe der
Marine-Dienstvorschrift 177 Magnetkompasse,
38 Winkeimessinstrumente, 92 Radaranlagen und
23 Peilfunkanlagen geprüft und 267 Kompassregu
lierungen, 139 Deviationsbestimmungen und 19 elek
trische Regulierungen mit 97 Komponenten durch
geführt.
Im Jahr 2001 wurden weiter vom BSH und seinen
Beauftragten 630 Magnet-Regel- und Magnet-Steuer
kompasse reguliert und 1 Peilfunkanlage kompen
siert. Im Zusammenhang mit der Regulierung und
Kompensierung wurde leider häufig festgestellt, dass
Fristen für die Wiederholungsprüfung nicht eingehal
ten wurden.
Auch für Binnenschiffe war das BSH In über 70 Fäl
len tätig: Es wurden elektronische Magnetkompasse
in Einzelprüfungen an Land untersucht; der Einbau
von Kompassen an Bord der Schiffe beraten und
Magnetkompasse reguliert.
Neues bei der Regulierung von
Magnetkompassen
Verwaltung wo immer möglich abzubauen und die
Eigenverantwortung der Schifffahrt zu stärken - die
ses Ziel wurde mit der Dritten Schiffssicherheitsan
passungsverordnung (Bundesgesetzblatt Teil I,
24.08. 2001) für die Regulierung von Magnetkom
passen an Bord umgesetzt: Sie wird durch Personen
vorgenommen, die vom BSH anerkannt worden sind.
Die bisher vorgeschriebenen Regulierungen durch
das BSH oder seine Beauftragten (dokumentiert
durch eine entsprechende Prüfplakette) und die Er
hebung der Gebühren für diese Amtshandlung nach
der Kostenverordnung des BSH entfallen. Bei diesem
Privatisierungsschritt wurde deutlich, dass die Wirt
schaft anderen Spielregeln unterliegt als staatliches
Handeln: In strukturschwachen Gebieten kann es zu
einer Verteuerung der Regulierung durch hohe Rei-
sekostenantelle kommen. Reeder, Hafenstädte und
Handelskammern sind In der Eigenverantwortung,
den allseits gewünschten Weg weiter zu gehen und
nach weiteren „Regulierern“ zu suchen.