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Partner der Seeschifffahrt
wesen sowie einen der weltgrößten Schiffsfinanzie
rungsmärkte geprägt.
Das BSH koordiniert die Durchführung der Förder
programme für die deutsche Handelsflotte im Rah
men des Maritimen Bündnisses für Beschäftigung
und Ausbildung. Die Förderung umfasst Zuschüsse
zur Senkung der Lohnnebenkosten und zur Ausbil
dungsförderung auf Handelsschiffen unter deutscher
Flagge.
Im Jahr 2002 wurden insgesamt ca. 41 Mio.€ zur
Verfügung gestellt, davon 38 Mlo.€ als Zuschüsse
zur Senkung der Lohnnebenkosten, um die Im Inter
nationalen Vergleich hohen Sozialkosten der Besat-
zungsmltglleder zu senken. Die verbleibenden
3 Mlo.€ wurden zur Förderung von Ausbildungs
plätzen (25 500 € pro Ausbildungsplatz) ausgezahlt.
Außerdem wurden den Reedereien nachträglich für
das Jahr 2001 weitere rund 4,1 Mio. € zur Reduzie
rung der Lohnnebenkosten ausgezahlt.
Flaggenrecht
Das BSH führt das nationale Flaggenreglster. Hierin
sind alle Seeschiffe erfasst, die einen Ausweis über
die Führung der deutschen Flagge erhalten. Das
BSH stellt die erforderlichen Dokumente zum Nach
weis dieses Rechts aus. Hierzu gehören auch Flag
genscheine für Werftprobefahrten und zeitweise ein
geflaggte ausländische Schiffe, Flaggenbescheini
gungen für Behördenfahrzeuge sowie Flaggenzertlfl-
kate für kleine Schiffe bis 15 m Rumpflänge.
Für deutsche Sportfahrzeuge wurden im letzten Jahr
1209 Flaggenzertifikate, die Insbesondere von den
französischen Behörden als Nachweis zur Berechti
gung zum Führen der Bundesflagge verlangt wer
den, neu ausgestellt. Außerdem wurden für die ge
werbliche Schifffahrt - fast ausschließlich für Probe-
und Überführungsfahrten - 70 Flaggenscheine und
für Schiffe im öffentlichen Dienst 13 Flaggenbeschel-
nlgungen erteilt.
Grundsätzlich haben alle Seeschiffe, deren Eigen
tümer Deutsche sind und die Ihren Wohnsitz im Gel
tungsbereich des Grundgesetzes haben, gemäß §1
Flaggenrechtsgesetz die Bundesflagge zu führen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für ein
Schiff, das vorübergehend einem Ausländer zur Be-
reederung überlassen wird, gestattet werden, befris
tet eine ausländische Flagge zu führen. Diese Ge
nehmigungen zur zeitweisen Führung einer ausländi
schen Flagge nach §7 Flaggenrechtsgesetz erteilt
das BSH. Hierzu Ist Insbesondere detailliert darzule
gen, dass die weitere Führung der deutschen Flagge
unter Anwendung des deutschen Arbeits-, Sozial-
und Steuerrechts, für das Schiff erhebliche wirt
schaftliche Nachteile zur Folge hätte. Besonders
strenge Forderungen an die Genehmigung zur Aus
flaggung sind dann zu stellen, wenn das Schiff be
reits Zuwendungen des Bundes erhält und damit der
Bindung an die deutsche Flagge unterliegt. Die auf
2 Jahre befristete Genehmigung kann auf Antrag ver
längert werden.
Im Jahre 2002 sind für 202 Schiffe erstmalig Geneh
migungen zur befristeten Ausflaggung erteilt worden.
Darüber hinaus wurden 483 Verlängerungsanträge
genehmigt. Die ausgeflaggte Tonnage betrug damit
gut 8,5 Millionen BRZ. In 96 Fällen wurde die Geneh
migung zur befristeten Ausflaggung vorzeitig, In der
Regel auf Antrag des Eigentümers, widerrufen.
Schiffsvermessung
Das BSH ist zuständig für die amtliche Vermessung
aller deutschen Seeschiffe (auf Antrag auch für aus
ländische Seeschiffe), die nach International verein
barten technischen Regeln durchgeführt wird. Ziel