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Umweltschutz
ordnungsgemäß führt oder die Einleitvorschriften des
MARPOL-Übereinkommens nicht beachtet. Zudem
werden illegale Rohrleitungen von den Ölschlamm
tanks nach außenbords als Ordnungswidrigkeit ge
ahndet.
2005 stellten die Wasserschutzpolizeibehörden der
Küstenländer bei Insgesamt 7489 Überprüfungen
von Schiffen In 1322 Fällen Mängel fest. Wegen ge
ringfügiger Verstöße wurden gegen die betroffenen
Kapitäne, Ingenieure und Maschinisten durch die
Wasserschutzpolizei Verwarnungen ausgesprochen,
bei denen z.T. ein Verwarngeld bis zu 35 € verhängt
wurde. 131 Fälle wurden zur weiteren Verfolgung an
das BSH abgegeben.
Bei Schiffen unter ausländischer Flagge wurden
14 Fälle, die nicht In Deutschland geahndet werden
konnten, an den Flaggenstaat zur weiteren Verfol
gung gemeldet.
Das BSH führt eine Gesamtstatistik über Gewässer
verunreinigungen im Küstenmeer, in der Ausschließ
lichen Wirtschaftszone und auf den Seeschifffahrts
straßen (innere Gewässer). Von der Küstenwache
(Bundesgrenzschutz See, Zoll, Vollzugsorgane der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Fischereiaufsicht
des Bundesamts für Ernährung und Forstwirtschaft),
der Marine, der Wasserschutzpolizei sowie durch
private Dritte wurden 248 (2004: 210; 2003: 231) Ver
unreinigungen gemeldet. In 35 Fällen konnte der
mutmaßliche Verursacher festgestellt werden. In der
Regel handelte es sich um Ölverschmutzungen; eine
Verschmutzung der Gewässer durch Ghemikallen
und Müll wurde nur in wenigen Fällen angezeigt.
Aufgrund der dem BSH gemeldeteten und statistisch
erfassten Gewässerverunreinigungen leiteten die zu
ständigen Staatsanwaltschaften 123 Ermittlungsver
fahren (2004: 114; 2003: 120) wegen des Verdachts
auf Verunreinigung eines Gewässers (§ 324 Strafge
setzbuch) ein.
• 117 Verfahren wurden eingestellt;
(Nichtermittlung des Täters oder Mangel an
Beweisen);
• 6 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen bzw.
liegen dem BSH noch keine Mitteilungen über das
Ergebnis vor.
Das BSH führte 2005 gegen 180 Betroffene Ordnungswidrigkeiten durch
Verfahren
Bußgelder
Summe (€)
Einstellungen
Anlage I, Regel 17
(verbotene Rohrleitungen)
31
26
30 650,00
5
Anlage I, Regel 20
(Öltagebuch)
144
109
140 490,00
35
Anlage II
(Ladungstagebuch)
0
0
0,00
0
Anlage V
(Mülltagebuch)
5
4
480,00
1
Gesamt:
180
139
171 620,00
41
Durchschnittliche Bußgeldhöhe
1 235,00 €