86 Umweltschutz ordnungsgemäß führt oder die Einleitvorschriften des MARPOL-Übereinkommens nicht beachtet. Zudem werden illegale Rohrleitungen von den Ölschlamm tanks nach außenbords als Ordnungswidrigkeit ge ahndet. 2005 stellten die Wasserschutzpolizeibehörden der Küstenländer bei Insgesamt 7489 Überprüfungen von Schiffen In 1322 Fällen Mängel fest. Wegen ge ringfügiger Verstöße wurden gegen die betroffenen Kapitäne, Ingenieure und Maschinisten durch die Wasserschutzpolizei Verwarnungen ausgesprochen, bei denen z.T. ein Verwarngeld bis zu 35 € verhängt wurde. 131 Fälle wurden zur weiteren Verfolgung an das BSH abgegeben. Bei Schiffen unter ausländischer Flagge wurden 14 Fälle, die nicht In Deutschland geahndet werden konnten, an den Flaggenstaat zur weiteren Verfol gung gemeldet. Das BSH führt eine Gesamtstatistik über Gewässer verunreinigungen im Küstenmeer, in der Ausschließ lichen Wirtschaftszone und auf den Seeschifffahrts straßen (innere Gewässer). Von der Küstenwache (Bundesgrenzschutz See, Zoll, Vollzugsorgane der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Fischereiaufsicht des Bundesamts für Ernährung und Forstwirtschaft), der Marine, der Wasserschutzpolizei sowie durch private Dritte wurden 248 (2004: 210; 2003: 231) Ver unreinigungen gemeldet. In 35 Fällen konnte der mutmaßliche Verursacher festgestellt werden. In der Regel handelte es sich um Ölverschmutzungen; eine Verschmutzung der Gewässer durch Ghemikallen und Müll wurde nur in wenigen Fällen angezeigt. Aufgrund der dem BSH gemeldeteten und statistisch erfassten Gewässerverunreinigungen leiteten die zu ständigen Staatsanwaltschaften 123 Ermittlungsver fahren (2004: 114; 2003: 120) wegen des Verdachts auf Verunreinigung eines Gewässers (§ 324 Strafge setzbuch) ein. • 117 Verfahren wurden eingestellt; (Nichtermittlung des Täters oder Mangel an Beweisen); • 6 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen bzw. liegen dem BSH noch keine Mitteilungen über das Ergebnis vor. Das BSH führte 2005 gegen 180 Betroffene Ordnungswidrigkeiten durch Verfahren Bußgelder Summe (€) Einstellungen Anlage I, Regel 17 (verbotene Rohrleitungen) 31 26 30 650,00 5 Anlage I, Regel 20 (Öltagebuch) 144 109 140 490,00 35 Anlage II (Ladungstagebuch) 0 0 0,00 0 Anlage V (Mülltagebuch) 5 4 480,00 1 Gesamt: 180 139 171 620,00 41 Durchschnittliche Bußgeldhöhe 1 235,00 €