Partner der Seeschifffahrt
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rechtsgesetz die Bundesflagge zu führen. Das natio
nale Flaggenreglster wird beim BSH geführt. Darin
sind alle Seeschiffe erfasst, die die deutsche Flagge
führen. Das BSH stellt die erforderlichen Dokumente
zum Nachweis dieses Rechts aus. Hierzu gehören
auch Flaggenscheine für Werftprobefahrten und zeit
weise eingeflaggte ausländische Schiffe, Flaggenbe
scheinigungen für Behördenfahrzeuge sowie Flag
genzertifikate für kleine Schiffe bis 15 m Rumpflänge.
Für deutsche Sportfahrzeuge wurden Im letzten Jahr
1 469 Flaggenzertifikate ausgestellt. Diese werden
von ausländischen Behörden als Nachweis zur Be
rechtigung zum Führen der Bundesflagge verlangt.
Außerdem wurden für die gewerbliche Schifffahrt -
fast ausschließlich für Probe- und Überführungsfahr
ten - 79 Flaggenscheine und für Schiffe im öffent
lichen Dienst sechs Flaggenbescheinigungen erteilt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für ein
Schiff, das vorübergehend einem Ausländer zur Be-
reederung überlassen wird, gestattet werden, be
fristet eine ausländische Flagge zu führen. Diese Ge
nehmigungen zur zeitweisen Führung einer ausländi
schen Flagge nach §7 Flaggenrechtsgesetz erteilt
das BSH. Die auf höchstens zwei Jahre befristete
Genehmigung kann auf Antrag verlängert werden.
2005 sind für 424 Schiffe erstmalig Genehmigungen
zur befristeten Ausflaggung erteilt worden. Darüber
hinaus wurden 801 Verlängerungsanträge geneh
migt. Die Gesamt-BRZ (Bruttoraumzahl) der zeitweilig
ausgeflaggten Schiffe im Jahr 2005 betrug gut
21 Millionen. In 358 Fällen wurde die Genehmigung
zur befristeten Ausflaggung vorzeitig, in der Regel
auf Antrag des Eigentümers, widerrufen.
In absoluten Zahlen ergibt sich folgende Gesamt
situation: Von 2 354 In deutschen Seeschiffsregistern
eingetragenen Handelsschiffen mit einer Gesamt-
BRZ von 41,97 Mio. werden wieder mehr als 600
Schiffe mit einer Gesamt-BRZ von 11,47 Mio. unter
deutscher Flagge betrieben. Davon befinden sich
398 Schiffe mit einer Gesamt-BRZ von gut 11,20 Mio.
Im ISR.
Zeugnisse und Nachweise
für Seeleute
Der Mensch spielt bei der Schiffssicherheit eine
Schlüsselrolle. Die IMO hat mit dem 1995 maßgeb
lich überarbeiteten Internationalen Übereinkommen
über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von
Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von
Seeleuten (STCW-Übereinkommen, International
Convention on Standards of Training, Certification
and Watchkeeping for Seafarers) u.a. Mindeststan
dards für die Qualifizierung der Seeleute sowie für
2004
2005
Einflaggungen
66 Handelsschiffe mit
BRZ
2147563
121 Handelsschiffe mit BRZ
4304636
Erstausflaggungen
-21 Handelsschiffe mit
BRZ
296256
- 5 Handelsschiffe mit BRZ
25139
Auslandsverkäufe
-13 Handelsschiffe mit
BRZ
117349
-13 Handelsschiffe mit BRZ
142641
32 Handelsschiffe mit
BRZ
1733958
103 Handelsschiffe mit BRZ
4136856
Bei der im internationalen Verkehr eingesetzten Handelsflotte unter der Bundesflagge haben sich in den Jahren 2004 und 2005 vorste
hende Veränderungen ergeben.