Partner der Seeschifffahrt 37 rechtsgesetz die Bundesflagge zu führen. Das natio nale Flaggenreglster wird beim BSH geführt. Darin sind alle Seeschiffe erfasst, die die deutsche Flagge führen. Das BSH stellt die erforderlichen Dokumente zum Nachweis dieses Rechts aus. Hierzu gehören auch Flaggenscheine für Werftprobefahrten und zeit weise eingeflaggte ausländische Schiffe, Flaggenbe scheinigungen für Behördenfahrzeuge sowie Flag genzertifikate für kleine Schiffe bis 15 m Rumpflänge. Für deutsche Sportfahrzeuge wurden Im letzten Jahr 1 469 Flaggenzertifikate ausgestellt. Diese werden von ausländischen Behörden als Nachweis zur Be rechtigung zum Führen der Bundesflagge verlangt. Außerdem wurden für die gewerbliche Schifffahrt - fast ausschließlich für Probe- und Überführungsfahr ten - 79 Flaggenscheine und für Schiffe im öffent lichen Dienst sechs Flaggenbescheinigungen erteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann für ein Schiff, das vorübergehend einem Ausländer zur Be- reederung überlassen wird, gestattet werden, be fristet eine ausländische Flagge zu führen. Diese Ge nehmigungen zur zeitweisen Führung einer ausländi schen Flagge nach §7 Flaggenrechtsgesetz erteilt das BSH. Die auf höchstens zwei Jahre befristete Genehmigung kann auf Antrag verlängert werden. 2005 sind für 424 Schiffe erstmalig Genehmigungen zur befristeten Ausflaggung erteilt worden. Darüber hinaus wurden 801 Verlängerungsanträge geneh migt. Die Gesamt-BRZ (Bruttoraumzahl) der zeitweilig ausgeflaggten Schiffe im Jahr 2005 betrug gut 21 Millionen. In 358 Fällen wurde die Genehmigung zur befristeten Ausflaggung vorzeitig, in der Regel auf Antrag des Eigentümers, widerrufen. In absoluten Zahlen ergibt sich folgende Gesamt situation: Von 2 354 In deutschen Seeschiffsregistern eingetragenen Handelsschiffen mit einer Gesamt- BRZ von 41,97 Mio. werden wieder mehr als 600 Schiffe mit einer Gesamt-BRZ von 11,47 Mio. unter deutscher Flagge betrieben. Davon befinden sich 398 Schiffe mit einer Gesamt-BRZ von gut 11,20 Mio. Im ISR. Zeugnisse und Nachweise für Seeleute Der Mensch spielt bei der Schiffssicherheit eine Schlüsselrolle. Die IMO hat mit dem 1995 maßgeb lich überarbeiteten Internationalen Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen, International Convention on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers) u.a. Mindeststan dards für die Qualifizierung der Seeleute sowie für 2004 2005 Einflaggungen 66 Handelsschiffe mit BRZ 2147563 121 Handelsschiffe mit BRZ 4304636 Erstausflaggungen -21 Handelsschiffe mit BRZ 296256 - 5 Handelsschiffe mit BRZ 25139 Auslandsverkäufe -13 Handelsschiffe mit BRZ 117349 -13 Handelsschiffe mit BRZ 142641 32 Handelsschiffe mit BRZ 1733958 103 Handelsschiffe mit BRZ 4136856 Bei der im internationalen Verkehr eingesetzten Handelsflotte unter der Bundesflagge haben sich in den Jahren 2004 und 2005 vorste hende Veränderungen ergeben.