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Helsinki- Übereinkommen
Das Helsinki-Übereinkommen legt zum Schutz des
Ökosystems der Ostsee umweltpolitische Grund
sätze und Pflichten für Schutzmaßnahmen fest.
Vertragsstaaten des Übereinkommens sind die
Ostsee-Anrainerstaaten und die EU. Ziel ist es, die
ökologische Wiederherstellung der Ostsee und
die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts
zu fördern. Die Schutzmaßnahmen betreffen die
Verschmutzung vom Lande aus, die Schifffahrt, die
Abfallbeseitigung, den Meeresbergbau und die
Bekämpfung von akuten Verschmutzungen. Einbe
zogen sind auch der Naturschutz und die biologische
Vielfalt.
Im Oktober 2007 wurde der Ostsee-Aktionsplan
(Baltic Sea Action Plan, BSAP) von den Anlieger
staaten verabschiedet. Ziel dieses Sanierungspro
gramms ist es, die Ostsee bis spätestens 2021 in
einen guten ökologischen Zustand zu versetzen und
ihre nachhaltige Nutzung zu ermöglichen. Zu diesem
Zweck wurde ein umfangreiches Maßnahmenpro
gramm entwickelt. Um seine Verwirklichung sicherzu
stellen, nahm im April 2008 die „HELCOM Implemen
tation Group“ (Umsetzungsgruppe) ihre Arbeit auf.
Sie wird den Umsetzungsprozess begleiten sowie die
Wirksamkeit des Sanierungsprogramms überprüfen
und dieses gegebenenfalls nachbessern. Dies soll in
enger Abstimmung mit den HELCOM-Fachgremien,
z. B. MONAS, und externen Fachleuten geschehen.
Die HELCOM-Mitgliedsstaaten erwägen, bei der EU-
Kommission die Anerkennung der Ostsee als Pilot
projekt gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
(MSRL) zu beantragen.
Die „Monitoring and Assessment Group“ (MONAS)
befasst sich mit der Überwachung und der Einschät
zung des Qualitätszustands der Ostsee. Ein wich
tiges Thema der Jahressitzung 2008 war die anste
hende ganzheitliche Bewertung der Meeresumwelt
der Ostsee („Holistic Assessement“), die 2010 vorlie
gen soll. Sie wird im Rahmen eines EU-Projekts ge
steuert und unterstützt und soll auf vier thematischen
Einzelberichten basieren: Eutrophierung, Biodiversität,
Schadstoffe und Einfluss der Schifffahrt. Weitere
Kernthemen bei MONAS 2008 waren die kommende
Aktualisierung der BSAP-Ziele für verringerte Nähr
stoffeinträge und die Überarbeitung des Messpro
gramms. Zu Letzterem wird es ein HELCOM-Projekt
geben, das auch die abschließende Festlegung von
Merkmalen (Indikatoren) für den Zustand des Öko
systems umfassen wird.
Die Helcom Maritime Group beschloss zur Umset
zung des Ballastwasserübereinkommens unter an
derem, dass ein Inventar der bereits eingeschleppten
Arten erstellt werden soll, sowie der Arten, deren
Einschleppung große Schäden verursachen würde.
Damit sollen besonders gefährliche Verschleppungs
wege ermittelt werden. Auch sollen Schiffe aufge
fordert werden, freiwillig Ballastwasser vor Einfahrt
in den OSPAR/HELCOM-Bereich auszutauschen.
Helcom Maritime befasste sich außerdem mit der
Möglichkeit, sogen. Emission control areas für NOx
einzurichten. Es wurde eine Correspondance Group
eingesetzt, die Vorschläge erarbeiten soll, welche
Schritte für eine Ausweisung der Ostsee als Kontroll-
gebiet erforderlich sind.
Zur Umsetzung des 2007 beschlossenen Baltic Sea
Action Plan ging es um eine Änderung von MARPOL
Anlage IV, mit der die Ostsee zu einem Sondergebiet
erklärt und die Grenzwerte für die Einleitung von
Nährstoffen durch Abwasser von Passagierschiffen
(ab 12 Passagiere) gesenkt werden sollen. Helcom
Maritime erarbeitete einen entsprechenden Vorschlag
für eine Submission zur IMO.
Zwischenstaatliche
Ozeanographische Kommission
der UNESCO
Die Zwischenstaatliche Ozeanographische Kommis
sion (IOC) der UNESCO koordiniert die routinemäßige
Beobachtung der Weltmeere, unterstützt Langzeit
programme der Meeresforschung und fördert die
fachliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit