,Wir erfahren immer Meer“ - die Seeschifffahrt 57
KOMPETENZ UND ERFAHRUNG
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144 Seeleute-Ausweise erteilt
Das „Seearbeitsübereinkommen der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)“
schafft weltweit verbindliche Mindeststan
dards für die Arbeits- und Lebensbedin
gungen für Seeleute an Bord von Handels
schiffen. Gegenwärtig gilt es für weltweit
rund 1,2 Millionen Seeleute auf rund
65 000 Handelsschiffen. In Deutschland
setzt das neue Seearbeitsgesetz (See-
ArbG), das am 1. August 2013 in Kraft trat,
das Seearbeitsübereinkommen In deut
sches Recht um und löste das Seemanns
gesetz ab, das seit 1873 die wesentliche
Rechtsquelle des Seearbeitsrechts in
Deutschland war. Das SeeArbG ist ein
gesonderter Bereich des deutschen
Arbeitsrechts und regelt die Arbeits- und
Lebensbedingungen von Seeleuten an
Bord von Handelsschiffen unter deutscher
Flagge weltweit. Mit dem SeeArbG wurde
auch die Musterung abgeschafft und das
Seefahrtbuch abgelöst. Mit dem Seeleute-
Ausweis erteilt nunmehr das BSH einen
Nachweis über eine berufliche Tätigkeit In
der Seeschifffahrt. Er Ist fünf Jahre gültig.
Die Seefahrtbücher werden für mindestens