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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

Abwägung 
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9.2.6.1 Konverterplattformen 
Im Rahmen der Stellungnahmen wurde vom NABU auf eine mögliche Inkonsistenz zwischen 
den Karten und den textlichen Ausführungen bezüglich des Status der Plattformen 
hingewiesen. 
In den Karten wird zwischen im Rahmen des BFO geplanten und bereits genehmigten 
Plattformen unterschieden. Eine weitere Differenzierung, in wie weit die genehmigten 
Plattformen im Bau oder in Betrieb sind erfolgt ausschließlich im Text. Insoweit sind der Plan 
und die textlichen Ausführungen konsistent. 
9.2.6.2 Grenzkorridore 
Im Rahmen der Konsultation wurde durch die GDWS erneut gefordert, zu prüfen, in wie weit es 
möglich ist, Kabel durch die Cluster 1 bis 3 zu führen, um insbesondere den „Emskorridor“ 
(Grenzkorridor I) und den Bereich zwischen der „Europipe 2“ und der Tiefseerede 
(Grenzkorridor III) nicht für Kabel nutzen zu müssen. Mit der Nutzung dieser Korridore werden 
Nachteile für die Schifffahrt verknüpft, weil die entsprechenden Räume nicht mehr für 
Notankerungen zu Verfügung ständen. Dies gilt auch für Systeme, die nordwestlich von 
Schifffahrtsroute 10 erforderlich werden könnten. 
Der NABU fordert, die Grenzkorridore aus Sicht des Küstenmeeres festzulegen, da hier das 
größere Konfliktpotential zu erwarten sei. Zudem solle die Festlegungen mehrere Kilometer 
breit als Suchraum ausgewiesen werden. Auch fehlt dem NABU eine Begründung, warum 
Grenzkorridore notwendig seien und wie sich deren Bedarf ermittele. Zudem wird 
vorgeschlagen, alle zukünftigen Netzanbindungen auf Grenzkorridor II (Norderney) zu bündeln. 
Im aktuellen LROP Niedersachsen, das am 03.10.2012 in Kraft getreten ist, wurde der 
Grenzkorridor I (Ems) als Übergabepunkt im Verfahren mit allen Beteiligten (u.a. WSD NW, 
BfN, BSH, Nationalparkverwaltung) verhandelt und im Ergebnis verbindlich festgelegt. Die 
daraus resultierende Fortführung der Trassen in der AWZ wurde in den Teilbereichen 
Schifffahrt und Naturschutz im Festlegungsverfahren im Küstenmeer mit diskutiert. Daher wird 
der Grenzkorridor I (Ems) mit drei im Küstenmeer bereits genehmigten bzw. planfestgestellten 
Systemen als Ort, an dem die Anbindungsleitungen die Grenze zwischen der AWZ und dem 
Küstenmeer überschreitet, festgelegt. 
In Bezug auf die vorgebrachten Bedenken hinsichtlich eines Kabelkorridors zwischen des 
Vorbehaltsgebiets Rohrleitung (Europipe 2) und der Tiefwasserreede, wird zunächst darauf 
hingewiesen, dass dieser Korridor derzeit erst als dritter Korridor vorgesehen wird, wenn alle 
Möglichkeiten über Norderney ausgeschöpft sind. Nach derzeitigem Stand wird es jedoch nicht 
möglich sein, mehr als 12 Systeme über die Insel Norderney zu führen. Da sich der 
Kabelkorridor zudem unmittelbar an geplante Offshore-Windenergievorhaben bzw. die 
Rohrleitung „Europipe 2“ anschließt, erscheint ein erheblicher Verlust von Ankerfläche aufgrund 
der Festlegungen dieses Plans auch unter Berücksichtigung der Perspektive bis 2030 nicht zu 
befürchten. In Anbetracht des im Vergleich zu dem geplanten Kabelkorridor großen Abstands 
zur Reede erscheint weiterhin eine Anpassung der Reede an die prognostizierte 
Verkehrsentwicklung möglich. 
Um bereits frühzeitig mögliche Auswirkungen durch Seekabeltrassen auf die Schifffahrt (bspw. 
durch den Verlust von Ankerflächen) zu minimieren, wird in diesem Plan grundsätzlich 
festgelegt, dass die Abstände zu den bestehenden, im Bau befindlichen sowie geplanten 
Strukturen soweit wie möglich reduziert werden. Die Sicherheit und Leichtigkeit des 
Schiffsverkehrs soll zusätzlich durch weitere Festlegungen des Plans wie etwa Überdeckungs 
höhen der Seekabel gewahrt werden, so dass die Gefährdung des Schiffsverkehrs minimiert 
wird. Zusätzlich soll im Rahmen der Fortschreibung geprüft werden, inwiefern die Sicherheit 
und Leichtigkeit des Verkehrs durch technische, bauliche, bauaufsichtliche oder gefahren 
minimierende Maßnahmen verbessert werden kann. Dies bezieht sich insbesondere auf eine 
eventuelle Erweiterung des Kabelkorridors zwischen der Rohrleitung Europipe 2 und der 
Tiefwasserreede.
	        
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