Skip to main content

Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

88 
Abwägung 
Biotoptypen geprüft. Die SUP kommt zu dem Ergebnis, dass bei ausreichender Verlegetiefe und 
unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Effekte kleinräumig auftreten werden, nach 
derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen Auswirkungen auf das Sediment und die 
Benthoslebensgemeinschaften zu erwarten seien. Die baubedingten Auswirkungen sind 
temporär und kleinräumig. 
Zudem wird gefordert, auszuführen, wie genau die zeitliche Gesamtkoordinierung (gleichzeitige 
Verlegung oder nacheinander terminierte Verlegung) definiert sei. In Bezug auf die zeitliche 
Koordination wird angestrebt, dass sämtliche Arbeiten derart koordiniert werden sollen, dass 
immer ausreichend Ausweichmöglichkeiten in den Schutzgebieten aber auch in der gesamten 
deutschen AWZ zur Verfügung stehen. 
Die Festlegung geeigneter Verlegeverfahren, wie ebenfalls in der Konsultation gefordert, erfolgt 
nicht, da die Eignung der Verfahren unter Berücksichtigung der erforderlichen 
Mindestüberdeckung etwa von der Wassertiefe und den Sedimentverhältnissen abhängt und 
zudem die Entwicklung neuer Verfahren nicht durch Festlegungen gehemmt werden soll. Die 
Ermittlung des geeigneten Verlegeverfahrens kann erst nach Durchführung der 
Trassenuntersuchung und Kenntnis der konkreten Projektanforderungen erfolgen und bleibt aus 
diesen Gründen dem Einzelverfahren Vorbehalten. 
Ein Konsultationsteilnehmer bittet um Aufnahme eines zusätzlichen Planungsgrundsatzes zu 
Bauausschlusszeiten. Die Verlegung von Kabeln im Seetaucherkonzentrationsgebiet solle 
vorzugsweise außerhalb der Hauptrastzeit der Seetaucher (März bis Mitte Mai) erfolgen. 
Dieser Bitte kann nicht gefolgt werden. Im Gegensatz zu den küstennahen Gebieten sind 
Ausschlusszeiten in der AWZ nicht zielführend. Die Verlegearbeiten erfordern meistens die 
Anwesenheit von zwei bis drei Schiffen vor Ort. Etwaige Störungseffekte, verursacht durch die 
in die Verlegearbeiten involvierten Schiffe, sind lokal sehr eingeschränkt, so dass erhebliche 
Auswirkungen auf den Rastbestand der Seetaucher mit der erforderlichen Sicherheit 
ausgeschlossen werden können. 
Berücksichtigung von Fundstellen von Kampfmitteln 
Im Rahmen der Stellungnahmen wurde vom NABU ein strategisches Konzept für den Umgang 
mit Weltkriegsmunition gefordert. Entsprechende Gebiete sollen kartiert und anschließenden 
Risikoanalysen erarbeitet werden. Zudem sollte auf Sprengungen verzichtet und entsprechend 
andere Bergungsmethoden entwickelt werden. 
Im Rahmen des BFO ist eine Kartierung und anschließende Analyse von möglichen 
Munitionsgebieten unter zumutbarem Aufwand nicht möglich. Bereits bekannte Gebiete werden 
bei der Planung vermieden. Die Antragsteller sind im konkreten Einzelverfahren für die 
Ermittlung und Erkundung von etwaigen Kampfmitteln sowie für alle daraus resultierenden 
Schutzmaßnahmen selbst verantwortlich (entsprechend DIN 4020). Ob und in welcher Form 
eine Munitionsräumung möglich und erforderlich ist, bleibt dann nach einem entsprechenden 
Fund im jeweiligen Einzelverfahren zu klären. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen zum 
Planungsgrundsatz 5.2.3.13 verwiesen. 
9.2.6 Räumliche Festlegungen 
Im Rahmen der Stellungnahmen wurde angemerkt, dass die Karten des BFO insoweit 
intransparent seien, als dass keine Karten abgebildet wären, die eine Verschneidung 
verschiedener Gebiete zeigten bzw. weil Namen und Bezeichnungen zu anderen Nutzungen 
fehlten. Bezüglich der Namen wird auf die Karten des Anhangs verwiesen, in denen alle zuvor 
genannten Anlagen auch benannt werden. Zudem ist der BFO als WMS-Dienst im Internet 
verfügbar, so dass eine Verschneidung mit eigenen Daten und BSH-Daten möglich ist. Über die 
Funktionen des GeoSeaPortals sind hier ebenfalls die Bezeichnungen und Namen der 
einzelnen Anlagen ermittelbar. Eine Karte, die alle angesprochenen Bezeichnungen enthalten 
würde wäre aufgrund der Vielzahl an Informationen nicht nutzbar.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.