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Abwägung
Biotoptypen geprüft. Die SUP kommt zu dem Ergebnis, dass bei ausreichender Verlegetiefe und
unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Effekte kleinräumig auftreten werden, nach
derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen Auswirkungen auf das Sediment und die
Benthoslebensgemeinschaften zu erwarten seien. Die baubedingten Auswirkungen sind
temporär und kleinräumig.
Zudem wird gefordert, auszuführen, wie genau die zeitliche Gesamtkoordinierung (gleichzeitige
Verlegung oder nacheinander terminierte Verlegung) definiert sei. In Bezug auf die zeitliche
Koordination wird angestrebt, dass sämtliche Arbeiten derart koordiniert werden sollen, dass
immer ausreichend Ausweichmöglichkeiten in den Schutzgebieten aber auch in der gesamten
deutschen AWZ zur Verfügung stehen.
Die Festlegung geeigneter Verlegeverfahren, wie ebenfalls in der Konsultation gefordert, erfolgt
nicht, da die Eignung der Verfahren unter Berücksichtigung der erforderlichen
Mindestüberdeckung etwa von der Wassertiefe und den Sedimentverhältnissen abhängt und
zudem die Entwicklung neuer Verfahren nicht durch Festlegungen gehemmt werden soll. Die
Ermittlung des geeigneten Verlegeverfahrens kann erst nach Durchführung der
Trassenuntersuchung und Kenntnis der konkreten Projektanforderungen erfolgen und bleibt aus
diesen Gründen dem Einzelverfahren Vorbehalten.
Ein Konsultationsteilnehmer bittet um Aufnahme eines zusätzlichen Planungsgrundsatzes zu
Bauausschlusszeiten. Die Verlegung von Kabeln im Seetaucherkonzentrationsgebiet solle
vorzugsweise außerhalb der Hauptrastzeit der Seetaucher (März bis Mitte Mai) erfolgen.
Dieser Bitte kann nicht gefolgt werden. Im Gegensatz zu den küstennahen Gebieten sind
Ausschlusszeiten in der AWZ nicht zielführend. Die Verlegearbeiten erfordern meistens die
Anwesenheit von zwei bis drei Schiffen vor Ort. Etwaige Störungseffekte, verursacht durch die
in die Verlegearbeiten involvierten Schiffe, sind lokal sehr eingeschränkt, so dass erhebliche
Auswirkungen auf den Rastbestand der Seetaucher mit der erforderlichen Sicherheit
ausgeschlossen werden können.
Berücksichtigung von Fundstellen von Kampfmitteln
Im Rahmen der Stellungnahmen wurde vom NABU ein strategisches Konzept für den Umgang
mit Weltkriegsmunition gefordert. Entsprechende Gebiete sollen kartiert und anschließenden
Risikoanalysen erarbeitet werden. Zudem sollte auf Sprengungen verzichtet und entsprechend
andere Bergungsmethoden entwickelt werden.
Im Rahmen des BFO ist eine Kartierung und anschließende Analyse von möglichen
Munitionsgebieten unter zumutbarem Aufwand nicht möglich. Bereits bekannte Gebiete werden
bei der Planung vermieden. Die Antragsteller sind im konkreten Einzelverfahren für die
Ermittlung und Erkundung von etwaigen Kampfmitteln sowie für alle daraus resultierenden
Schutzmaßnahmen selbst verantwortlich (entsprechend DIN 4020). Ob und in welcher Form
eine Munitionsräumung möglich und erforderlich ist, bleibt dann nach einem entsprechenden
Fund im jeweiligen Einzelverfahren zu klären. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen zum
Planungsgrundsatz 5.2.3.13 verwiesen.
9.2.6 Räumliche Festlegungen
Im Rahmen der Stellungnahmen wurde angemerkt, dass die Karten des BFO insoweit
intransparent seien, als dass keine Karten abgebildet wären, die eine Verschneidung
verschiedener Gebiete zeigten bzw. weil Namen und Bezeichnungen zu anderen Nutzungen
fehlten. Bezüglich der Namen wird auf die Karten des Anhangs verwiesen, in denen alle zuvor
genannten Anlagen auch benannt werden. Zudem ist der BFO als WMS-Dienst im Internet
verfügbar, so dass eine Verschneidung mit eigenen Daten und BSH-Daten möglich ist. Über die
Funktionen des GeoSeaPortals sind hier ebenfalls die Bezeichnungen und Namen der
einzelnen Anlagen ermittelbar. Eine Karte, die alle angesprochenen Bezeichnungen enthalten
würde wäre aufgrund der Vielzahl an Informationen nicht nutzbar.